14 Mai 2020

Ein Experten-Minister muss ja nicht auf alles antworten

Betreff: Befangenheit von Parteimitgliedern im BMI und BMVRDJ
Von: MG GMX
Datum: 23.08.19, 10:38
An : clemens.jabloner@bmvrdj.gv.at
Kopie (CC): daphne.franz@justiz.gv.at, mottel@posteo.de 


Sehr geehrter Herr Minister,

per Presseaussendung im orf.at erklären Sie mir als Staatsbürger, dass es keinerlei Befangenheit darstellt, wenn ÖVP-Polizisten und Staatsanwälte auf ÖVP-Posten Ermittlungen in einem Fall der politischen Intrige durchführen, in die die ÖVP zumindest mit der Zerstörung von Staatseigentum (vergl. Herr Arno Melichalek lässt mit falscher Identität Serverfestplatten aus dem Rechenzentrum des Bundeskanzleramtes vernichten) verwickelt ist.

Bei dem eben abgeschlossenen BVT-Untersuchungsausschuss wurde eben der Umstand moniert, dass es hier zu einseitigen Eingriffen von FPÖ-punzierten Polizisten gekommen sei. Hier ging es ebenfalls schon um Festplatten und deren angeblichen Inhalt und um Razzien, die von "feindlichen" FPÖ-parteizugehörigen Polizisten durchgeführt worden wären - dies wurde durchaus als Befangenheit dargestellt. Auch werden gerade alle Personalentscheidungen des FPÖ-Ex-Ministers Kickl wieder rückgängig gemacht. 

Inwieweit ist die österreichische Verfassung hier heranzuziehen? 

Laut Neutralitätsgesetz Artikel I (2) "Österreich wird zur Sicherung dieser Zwecke in aller Zukunft keinen militärischen Bündnissen beitreten und die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Gebiete nicht zulassen." darf Österreich keinen militärischen Bündnissen beitreten. Anscheinend gibt die Verfassung hier die nicht stimmberechtigte Mitgliedschaft in dem militärischen Bündnis NATO (Partnerschaft für den Frieden) und die Beteiligung an Kriegseinsätzen (z.B.: Afghanistan) im Rahmen dieses militärischen Bündnisses her? Eine derart gummiartige Auffassung des Geistes der Verfassung schadet dieser meines Erachtens massiv als gemeinsamer rechtlicher Grundlage unseres Gemeinwesens.

Wenn ein Justizminister von Österreich jetzt die Verfassung bemüht um den Proporz-Sumpf in einem seit Jahrzehnten von der ÖVP dominierten Ministerium schönzureden und die Rückeroberung des Innenministeriums für die ÖVP, die offenbar eines der Hauptziele der "Ibiza-Affäre" darstellte, negiert, dann verunsichert dies den gemeinen Bürger. Man ist bei Ihrer Presseaussendung irgendwie an "Des Kaisers neue Kleider" erinnert, oder um es mit der ÖVP zu sagen: "Politischer Einfluss auf Polizei und Justiz ist eine Verschwörungstheorie!" Wenn man das nicht akzeptiert ist man ja dann auch gleich mal "Staatsverweigerer" - auch wenn man nur Proporz-Netzwerk-Machtausübungsverweigerer ist. 

Mein Großvater hat jedenfalls sehr schlechte Erfahrungen mit Polizeieinheiten am Minoritenplatz gemacht, die allesamt nur bei einer Partei waren. Wahrscheinlich hat damals die damalige Verfassung auch festgehalten, dass die GESTAPO politisch vollkommen unbefangen sei.

Mit freundlichen Grüßen
DI Mathias Gruböck
Analyst, Baden

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen