Betreff: Befangenheit von Parteimitgliedern im BMI und BMVRDJ
Von: MG GMX
Datum: 23.08.19, 10:38
An : clemens.jabloner@bmvrdj.gv.at
Kopie (CC): daphne.franz@justiz.gv.at, mottel@posteo.de
Sehr geehrter Herr Minister,
Von: MG GMX
Datum: 23.08.19, 10:38
An : clemens.jabloner@bmvrdj.gv.at
Kopie (CC): daphne.franz@justiz.gv.at, mottel@posteo.de
Sehr geehrter Herr Minister,
per Presseaussendung im orf.at erklären Sie mir
als Staatsbürger, dass es keinerlei Befangenheit darstellt, wenn
ÖVP-Polizisten und Staatsanwälte auf ÖVP-Posten Ermittlungen in
einem Fall der politischen Intrige durchführen, in die die ÖVP
zumindest mit der Zerstörung von Staatseigentum (vergl. Herr Arno
Melichalek lässt mit falscher Identität Serverfestplatten aus dem
Rechenzentrum des Bundeskanzleramtes vernichten) verwickelt ist.
Bei dem eben abgeschlossenen
BVT-Untersuchungsausschuss wurde eben der Umstand moniert, dass es
hier zu einseitigen Eingriffen von FPÖ-punzierten Polizisten
gekommen sei. Hier ging es ebenfalls schon um Festplatten und
deren angeblichen Inhalt und um Razzien, die von "feindlichen"
FPÖ-parteizugehörigen Polizisten durchgeführt worden wären - dies
wurde durchaus als Befangenheit dargestellt. Auch werden gerade
alle Personalentscheidungen des FPÖ-Ex-Ministers Kickl wieder
rückgängig gemacht.
Inwieweit ist die österreichische Verfassung hier
heranzuziehen?
Laut Neutralitätsgesetz Artikel I (2) "Österreich
wird zur Sicherung dieser Zwecke in aller Zukunft keinen
militärischen Bündnissen beitreten und die Errichtung
militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Gebiete nicht
zulassen." darf Österreich keinen militärischen Bündnissen
beitreten. Anscheinend gibt die Verfassung hier die nicht
stimmberechtigte Mitgliedschaft in dem militärischen Bündnis NATO
(Partnerschaft für den Frieden) und die Beteiligung an
Kriegseinsätzen (z.B.: Afghanistan) im Rahmen dieses militärischen
Bündnisses her? Eine derart gummiartige Auffassung des Geistes der
Verfassung schadet dieser meines Erachtens massiv als gemeinsamer
rechtlicher Grundlage unseres Gemeinwesens.
Wenn ein Justizminister von Österreich jetzt die
Verfassung bemüht um den Proporz-Sumpf in einem seit Jahrzehnten
von der ÖVP dominierten Ministerium schönzureden und die
Rückeroberung des Innenministeriums für die ÖVP, die offenbar
eines der Hauptziele der "Ibiza-Affäre" darstellte, negiert, dann
verunsichert dies den gemeinen Bürger. Man ist bei Ihrer
Presseaussendung irgendwie an "Des Kaisers neue Kleider" erinnert,
oder um es mit der ÖVP zu sagen: "Politischer Einfluss auf Polizei
und Justiz ist eine Verschwörungstheorie!" Wenn man das nicht
akzeptiert ist man ja dann auch gleich mal "Staatsverweigerer" -
auch wenn man nur Proporz-Netzwerk-Machtausübungsverweigerer ist.
Mein Großvater hat jedenfalls sehr schlechte
Erfahrungen mit Polizeieinheiten am Minoritenplatz gemacht, die
allesamt nur bei einer Partei waren. Wahrscheinlich hat damals die
damalige Verfassung auch festgehalten, dass die GESTAPO politisch
vollkommen unbefangen sei.
Mit freundlichen Grüßen
DI Mathias Gruböck
Analyst, Baden
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