25 Januar 2020

VfGH und Neutralität mit Mitgliedschaft in PESCO

Hohes Verfassungsgericht,

inwieweit ist die rechtliche Wertung des ehemaligen Außenministers Kurz, dass der Beitritt zu dem militärischen Bündnis PESCO am 11.12.2017 zu keiner Verletzung der Bestimmungen des Bundesverfassungsgesetz vom 26. Oktober 1955 über die Neutralität Österreichs darstellt, verfassungskonform? 

Basiert die angebliche Verfassungskonformität des Beitrittes zu einem militärischen Bündnis auf einem Entscheid des Verfassungsgerichtes oder ist das eine politische Definition am VGH vorbei? Zunehmend werden Äußerungen von Amtsträgern des Staates Österreich publiziert, in denen diese feststellen, dass das Neutralitätsgesetz nicht mehr gültig ist. (vergl. https://kurier.at/politik/ausland/giftaffaere-karas-kritisiert-fehlende-solidaritaet-oesterreichs
 /400013266) und Österreich sich an einseitigen Maßnahmen gegen Signatarstaaten des Staatsvertrages beteiligen soll. Dieser Umstand führt zunehmend zu einer massiven Rechtsunsicherheit in der Bevölkerung, da noch immer Fahneneide beim Bundesheer auf die gültige Verfassung (also inklusive der immerwährenden Neutralität) geleistet werden.

Weiters stellt sich durchaus die Frage nach der rechtlichen Bewertung eines militärischen Bündnisses zusammen mit der Bundesrepublik Deutschland in dem deutsche Truppenkörper auf österreichischen Militärstützpunkten laufend Manöverübungen abhalten und durchaus auch deutsche Truppenbewegungen auf österreichischen Straßen bemerkbar sind. Zusätzlich wirft die deutsche Militärdoktrin "Weißbuch zur Sicherheitspolitik 2016" bereits Russland zunehmende kriegerische Handlungen im hybriden Bereich vor und leitet daraus militärische Maßnahmen gegen Russland ab (vergl. https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975292/736102/64781348c12e4a80948ab1bdf25cf057/weissbuch-zur-sicherheitspolitik-2016-download-bmvg-data.pdf?download=1). Wie kann ein Staat sich gleichzeitig zu gemeinsamen militärischen Interessen und Aktivitäten verpflichten und dabei militärisch neutral bleiben? 

Zusätzlich bildet sich in der Bevölkerung zunehmend eine Rechtsunsicherheit heraus, da das österreichische Bundesheer offenbar selbst keinen gesetzeskonformen Auftrag bei Kampfeinsätzen unter der Führung der USA und/oder der NATO in Afghanistan angeben kann. (vergl. http://www.bundesheer.at/ausle/zahlen.shtml - Afghanistan) und in Mali militärische Einheiten im Rahmen der Wirtschaftsgemeinschaft EU (?) stationiert hat um offenbar den Zugriff auf Ressourcen in ehemaligen Kolonialgebieten anderer Teilnehmer des PESCO-Militärbündnisses sicherzustellen. Auf Reisen durch diese Länder wird Österreich jedenfalls nicht mehr als neutral wahrgenommen, was die Sicherheitslage österreichischer Staatsbürger grundsätzlich verschlechtert. 

Weiters sind zur verstärkten Teilnahme an Kampfeinsätzen Verpflichtungen zu laufend steigenden Rüstungsinvestitionen eingangen worden, mit denen Berufsarmeeteile im österreichischen Bundesheer aufgerüstet werden. Dies wiederspricht massiv dem Ergebnis der Volksbefragung 2013 zur Wehrpflicht und damit dem Milizsystem als tragender militärischen Komponente der österreichichen Verteidigungsanstrenungen. Massive Budgeteforderungen des Heeresbudgets werden aus den neu eingegangenen militärischen Verpflichtungen abgeleitet. 

Aus den weitreichenden Konsequenzen die die lockere Interpretation des Neutralitätsgesetzes durch die Regierung und die von dieser eingegangenen Verpflichtungen haben, kann man durchaus eine selbstständige Klärung dieser verfassungsrechtlichen Fragen durch den Verfassungsgerichtshof argumentieren. Falls die Praxis der Aufweichung von Verfassungsbestimmungen bis zum Einschluß des genauen Gegenteils weiterhin vom Verfassungsgerichtshof zugelassen wird, muss man sich über einen Verfall der Rechtssicherheit durch zunehmender Anwendung des "Gutsherrnprinzipes" von parlamentarisch nicht legetimierten Entscheidungsmächten (vergl. EU-Trilog-Hinterzimmermachtpolitik) wundern.

Mit freundlichen Grüßen

DI Mathias Gruböck
2500 Baden

21 Januar 2020

Die USA verteidigen die EU

Jetzt machen die USA- mit ihren Vasallen in der NATO das Großmanöver „Defender 2020“ gleich mit den Finnen und den Georgiern dazu, also entlang der gesamten russischen Staatsgrenze zu dem Teil von Europa (in der offiziellen Diktion gehört Russland, als größtes europäisches Land ja gar nicht zu Europa) der ja nicht von der NATO eingenommen werden sollte – nach dem Ende des Kalten Krieges. Und vor allem nicht von den USA. Aber die stellen lustig Raktensilos in den eroberten Gebieten auf und lassen deutsche Kampfflieger im Baltikum patrouillieren. Sehr sensibel. Das deutsche Staatsfernsehen erklärt noch dem Publikum, dass jetzt 37.000 US-Soldaten durch den Osten der Republik marschieren und dass die „US-Truppen die EU verteidigen“ würden.

Also den kuschenden Vasallen der Weltmacht wird hier die Ausdehnung des Oberbefehls der US-Militärführung bis an die russische Grenze als Akt der Verteidigung erklärt. Gleichzeitig verabschieden die USA ein Gesetz im Rahmen des Verteidigungsetats (2020 National Defense Authorization Act), der eine klare wirtschaftskriegerische Zielsetzung hat – nämlich die Kontrolle über Europas Energieversorgung zu erlangen und die Umgehung der amerikanischen Kontrolle über die Ukraine-Transitrouten (vergleiche Hunter Biden – CEO in unkrainischer Gashandelsfirma, mit kolportierten Vertriebsförderungsprämien in Millionenhöhe)

Jetzt sind da aber bei der angegriffenen Nordstream 2 österreichische und deutsche Investoren (z.B.: OMV) schon ordentlich in Vorfinanzierung gegangen. „Sanktionen“ gegen ein energiepolitisch sinnvolles und wirtschaftlich profitables Projekt entbehren jedweder rechtlichen Grundlage und stellen klassisch einen Akt der Aggression dar. Rein formal greifen die USA im Rahmen ihres Militärs die Energieversorgung in Europa an. Es ist klar, dass das US-Militär den Dollar verteidigt und jede Strategie mitträgt, die den Dollar stärkt. Wo dann öffentlich rechtliche Fernsehsender in Deutschland Gefahr laufen „Fake-News“ zu verbreiten und zu verstärken, wie sie es bald bei jedem wirtschaftspolitischen Thema, das aus dem Dollarraum vorgegeben wird, tun. Wobei, da kann der ORF auch aufholen mit Panik-Chaos-Diskussionen von hysterisch-aktivistischen Zentrum-Diskussionen in denen Fakten, Ängste und Wirtschaftsinteressen solange wild durcheinandergemischt werden bis man kaum glauben kann was die sich gegenseitig aufputschenden Teilnehmer zu wissen glauben und mit welchen Lösungsansätzen sie die in Studien erkannten Probleme zu verstehen versuchen. Gleichzeitig verbraten wir Unmengen an Ressourcen bei unseren Destabilisierungskriegen gegen Öl- und Gas-produzierende Länder. Eh klar – wenn die Ressourcen knapper werden, muß man darum kämpfen. Das würde das ganze kriegerische Verhalten auch klarer machen – wir werden nicht angegriffen, nur die „Feinde“ geben uns einfach nicht mehr so locker ihre/unsere Rohstoffe. Also wird dann auch klar, dass das mit der egalitären Globalisierung nur so lange gut gehen kann, wie alle zu unseren Bedingungen agieren. Weil Globalisierung mit einseitigen wirtschaftskriegerischen Sanktionen schaut auf die Dauer und in der Menge eher wie gute alte Kolonialpolitik aus. Destabilisieren, sanktionieren und gegeneinander aufhetzen (am besten über die Macht aus dem Internet). So kann man sich dann beispielsweise von einem ehemaligen 25 Millionen Leute Volk (Syrien) mit gerade mal 200 Mann Bodentruppen und ordentlich Megatonnen aus der Luft das Öl abgreifen. Also schauen, dass es nicht in die falschen Hände gelangt. Also nimmt sich da ein Land (z.B.: USA) heraus weltweit zu definieren was die richtigen Hände für Öl und erlaubte Pipelines für Gas sind.

Unser weltweites Öl- und Gas-Werksmonopol verteidigt auch noch die EU Grenzen – pauw sind die aber lieb und nett. Und die Europäer sind dermaßen schwach, das man ihnen ja fast schon den Selbsterhaltungstrieb absprechen möchte. Als erstes sollte man alle die glauben US-Interessen in der EU durchsetzen zu müssen in ein Boot setzen und der Mayflower nachschicken. Oder man pusht sie zum deutschen Bundeskanzler.

DI Mathias Gruböck Nondorf,21.01.2020
Analyst

Auslandseinsätze

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Sehr geehrtes Webteam, auf der Webseite der BH-Auslandseinsätze gibt es keinen Link auf Afghanistan-Einsätze von Bundesheerangehörigen. Sind die eingestellt worden oder laufen die nicht unter dem offiziellen Titel "Auslandseinsätze". Vielleicht sollte man die Webseite in zwei Sektionen unterteilen: 1. vom UN-Sicherheitsrat beschlossene UN-Missionen an denen Österreich Neutralitätsgesetzkonform teilnimmt und Einsätze im Rahmen des NATO-Militärbündnisses (z.B. Mali) die an sich nicht ganz verfassungskonform sind. Mit freundlichen Grüßen Whm Gruböck, mit Eidleistung auf die immerwährende Neutralität.

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