28 August 2014

Sachverhaltsdarstellung: Bruch des Amtsgeheimnisses in allen derzeit anhängigen Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Wien


An die
Korruptionsstaatsanwaltschaft Wien
Dampfschiffgasse 4
1030 Wien

Sachverhaltsdarstellung: Bruch des Amtsgeheimnisses in allen derzeit anhängigen Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Wien

Laut Veröffentlichungen des Vertreters der Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, Mag. Thomas VECSEY, LL.M, räumt er Ablauffehler in der gesicherten Vernichtung von klassifizierten Akten der Staatsanwaltschaft Wien ein. Eine Zuführung von ausgedruckten Anklageentwürfen alleine im Fall der Julius Meinl-Bank und deren Verantwortlichen zur unklassifizierten Altpapierentsorgung stellt eine klassische Schutzbehauptung dar, um einer strafrechtlichen Bewertung krimineller Vorgänge zu entgehen. Der Vertreter der Pressesprecherin kann keinerlei Tatwissen über eine nicht vorschriftsgemäße Entsorgung eines spezifischen Aktenentwurfes haben, er kann nur ablaufmäßige Fehlerwahrscheinlichkeiten in der Behandlung der klassifizierten Papierentsorgung haben. Damit würde sich aber die Einlassung ergeben, dass alle derzeit anhängigen Verfahren der Staatsanwaltschaft Wien möglicher Weise nicht vorschriftsmäßig behandelt werden und es im gleichen Maße wie im Fall der der Meinl Bank zur Öffentlichmachung von geheimen Informationen (z.B.: nach dem Bankwesengesetz) geheimer Ermittlungsverfahren kommt.
Falls die Einlassung der Staatsanwaltschaft Wien sich jedoch spezifisch auf den Aktenlauf im Fall der Meinl-Bank-Erhebung bezieht, dann deutet das Fallwissen der Medienstelle der Staatsanwaltschaft Wien darauf hin, dass hier klassisch Dritten Zugang zu Ermittlungsakten verschafft wurde, indem diese kurz in den Papierkorb geworfen wurden, wo diese wiederum vom Informationswerber aufgenommen werden. Dies geschieht entweder aus politischer oder finanzieller Begünstigung des „Entwurfsentsorgers“. Es sollten jedoch log-Datein in den Informationssystemen der Justiz vorhanden sein, wer sich einen Anklageentwurf ausgedruckt hat und zu welchem Unterfangen. Durch ein solches vorsätzliches Vorgehen wird das finanzielle Gebaren der Meinl Bank vorsätzlich geschäftsschädigend gefährdet.

Mit einer Ermittlungstätigkeit ist im Rahmen der österreichischen Staatsanwaltschaften gegen die wiederholten Einflussnahmen durch politische Gruppen in die Ermittlungen gegen die Meinl Bank ist nicht zu rechnen, da jedwede Strafverfolgung durch Kollegen der Staatsanwälte oder Politiker eingestellt werden. (vergl. Untreueermittlungen gegen BK Faymann, Ermittlungen wegen Bruchs der Amtsverschwiegenheit im Falle Hausdurchsuchungen Mag. Grasser, Dokumentenfälschung im Fall Gruböck durch Sta. MMag. Sengstschmid, Wr. Neustadt, Einstellung der Ermittlungen gegen diverse SOKO's wegen laufenden Bruchs der Amtsverschwiegenheit gegenüber der Presse) Hier besteht offenbar ein organisiertes System in den österreichischen Staatsanwaltschaften sich mit politischen Lobbies auszutauschen oder politisch-intriganten Strategien hilfreich Unterstützung anzudienen. Eine Motivation für dieses strafbare Verhalten ist wahrscheinlich in der politischen Verbindung von Mitarbeitern der Justiz mit politischen Parteien zu suchen. Dadurch gewinnen politische Parteien Einfluss auf Ermittlungsverfahren von staatlichen Körperschaften und zusätzlich als Kick-Back-Zahlungen Parteisteuern.

DI Mathias Gruböck Baden, 26.08.2014
Unternehmens- und Organisationsberater
Am Flachhard 24
2500 Baden