12 Juli 2013

Aufruf an Dienstemitarbeiter


An das
Bezirksgericht Baden
Conrad von Hötzendorfplatz 6
2500 Baden GZ: 2P1/09s


Betrifft: Sachverhaltsdarstellung Aufruf an Dienstemitarbeiter und -vertragsbedienstete zur Anzeige der illegalen Eingriffe in das Anwaltsgeheimnis.
Im Zuge der Verfahren Gruböck kamen eine Vielzahl von elektronisch gestützten Kommunikationsmittel zum Einsatz. Hierbei wurde mehrfach die Eingriffnahme und Überwachung dieser Kommunikationsmittel dargelegt. Speziell während meiner, meist beruflichen Auslandsaufenthalte (China, Indonesien, Serbien, Mazedonien, Bulgarien, Mauritius) wurde eine Vielzahl von Eingriffen in das Briefgeheimnis und diverse andere Persönlichkeitsrechte festgehalten. Auf Grund der Langzeitigkeit und der Massivität der Eingriffe sendete ich daher im Mai 2012 aus Bali/Indonesien ein Mail an meinen damaligen rechtlichen Vertreter. Das Routing dieses Mails ging gesichert über australische und auch über US-amerikanische Server. Mit einer hohen Wahrscheinlichkeit wurde dieses Mail über britische Server nach Deutschland geroutet wo es dann intern von gmx.de an seinen gmx.at-Domain Mail-Server weitergeleitet wurde um dann dem Web-Server der Domain www.gruboeck.com (Rechtsanwälte Gruböck&Lentschig) zugestellt zu werden.
In dieser Mail fordere ich unmissverständlich abhörende Mitarbeiter von Diensten dazu auf, die Rechtswidrigkeit dieses Vorgehens zur Anzeige zu bringen und die verfassungsmäßigen Rechte von Individuen (z.B.: Verfahrensrechte, Anwaltsgeheimnis) zu Schützen, da diese operativen Kräfte letztendlich zum Schutze der Verfassung angeben tätig zu sein.
Der Botschafter der USA in Österreich William Eacho hat vor kurzem gegenüber der Innenministerin Johanna Mikl-Leitner bestätigt, dass Informationen und Daten von Österreichern im Rahmen von Prism ausgespäht wurden, die über die Netzsphäre der USA geroutet wurden. Diese Ausspähungen sind zudem in Kooperation mit anderen Partnern (Kanada, Neu Seeland, Australien, Groß Britannien, Israel) getätigt worden, sodass hier zusätzliche Staaten die Verfassungsrechte österreichischer Staatsbürger kompromitiert haben.
Wahrscheinlich wurde meiner Anzeige von Herrn Edward Snowden, geboren am 21. Juni 1983 in Elizabeth City, North Carolina, USA, ehemaliger US-amerikanischer Staatsbürger, ehem. Systemadministrator bei Booz Allen im Auftrag der National Security Agency (Crypto City, Fort Meade, Maryland USA) externer Mitarbeiter des NSA nachgekommen indem er den Bruch verfassungsmäßig garantierter Rechte der Öffentlichkeit bekanntmachte. Dieser Bruch der Gewaltentrennung und des Rechtes auf ein verfassungskonformes Leben wird von mir seit Jahren moniert (vergleiche Antrag auf ein verfassungskonformes Leben vom 31.01.2010 beim BG Baden)
Beweis: PV: Edward Joseph Snowden, geb. 21.Juni 1983, Elizabetz City, North Carolina, USA, staatenlos, arbeitslos seit 10.06.2013, derzeitiger Aufenthalt Flughafen Scheremetjewo-Transit, Moskau, russische Föderation (Sheremetyevo International Airport, Khimki town, Moscow Region, Russia, Post code 141400)
Beweis: Email „Anwaltsgeheimnis“ vom 25. Mai 2012 06:15:39 MESZ aus Bali/Indonesien
Beweis: Email „2013_03_20 Anzeigenunterdrückung“ aus Bali Indonesien an RA DDr. Fries


DI Mathias Gruböck                                                             Seminyak, 12.07.2013
Unternehmens- und Organisationsberater
Am Flachhard 24
2500 Baden

NSA-Spionage bei Österreichern: Ruf nach Konsequenzen

Nachdem US-Botschafter William Eacho gegenüber Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) bestätigt hat, dass das umstrittene Datensammelprogramm „Prism“ existiert und auch österreichische Internetnutzer von den Aktivitäten des Geheimdiensts NSA betroffen sein könnten, ist es zu heftiger Kritik seitens der Parteien gekommen.

SPÖ: US-Firmen an EU-Standards binden
SPÖ-Europaabgeordneter Josef Weidenholzer machte in einer Aussendung darauf aufmerksam, dass „Europa gesetzliche Möglichkeiten hat, sich gegen die Überwachung zu wehren“. Um die Spionageaktionen zu verhindern, müsse der „Anti-Fisa-Artikel“ Nummer 42 wieder eingeführt werden. US-Firmen oder Firmen anderer Länder wären somit an die EU-Datenschutzstandards gebunden, soweit sie EU-Bürgern ihre Dienste anbieten, erklärte Weidenholzer weiter.
Opposition: Abkommen aussetzen, kündigen
Peter Pilz, Sicherheitssprecher der Grünen, forderte in einer ersten Reaktion erneut die Aufkündigung des Polizeidatenabkommens durch die Bundesregierung. Außerdem verlangte Pilz unter anderem die Aufkündigung des SWIFT-Abkommens und des Passagierdatenabkommens zwischen der EU und den USA.
BZÖ-Chef und Klubobmann Josef Bucher forderte, alle Datenaustauschabkommen mit den USA auszusetzen. Team-Stronach-Klubchef Robert Lugar forderte, dass in Österreich die entsprechenden Datenschutzrichtlinien vollzogen werden. Die Initiative für Netzfreiheit forderte in einer Stellungnahme die umgehende Einstellung der Vorratsdatenspeicherung in Österreich sowie die umgehende Aufhebung der Safe-Harbor-Vereinbarung. (orf.at vom 12.07.2013)

09 Juli 2013

Betreff: Einstellung der Ermittlungen gegen Herrn Faymann und Herrn Dr. Ostermayer


Von: MG <m.gruboeck@gmx.at>
Datum: 09.07.13 09:53
An: Ursula.Kropiunig@justiz.gv.at
Kopie (CC): wksta.leitung@justiz.gv.at, Eckert Fries Prokopp | Office <Office@efpr.at>
 
Sehr geehrte Frau Dr. Kropuinig,

ich habe am 04.10.2012 eine Sachverhaltsdarstellung in diesem Fall eingegeben, die dem Ermittlungsakt weitergeleitet wurde. Laut Pressemitteilungen schlagen Sie die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Herrn Faymann und Herrn Dr. Ostermayer im Prinzip deswegen vor, da in diesem Fall der untersuchten Untreue keinen Schaden der Aktiengesellschaften hervorgerufen worden sei. 

Nach § 153 StGB macht sich der Untreue schuldig „Wer die ihm durch Gesetz,
behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, wissentlich missbraucht und dadurch dem anderen einen Vermögensnachteil zufügt“.

Eine Untreuehandlung kann in diesem Fall nicht untersucht werden, da weder Herr Faymann noch Herr Dr. Ostermayer eine wie immer geartete Befugnis über das Vermögen der betroffenen Firmen hatte. Herr Faymann hatte die Veranwortung der Verwaltung von Anteilen an einer Aktiengesellschaft - das sind in der Regel Stimmrechte in der Aktionärsversammlung. Welcher Art die in Inanspruchnahme von Vermögen von Aktiengesellschaften durch Herrn Ostermayer war und ist, kann
sicherlich auch nicht als Untreuetatbestand gesehen werden. Weiters waren beide Herren in keiner nachweisbaren Art befugt Verträge mit Dritten (Printmedien - und sei es nur mündlich) im Namen der geschädigten Firmen abzuschließen. Auch die Familie Porsche kann sich nicht einfach Geld und ein paar Porsches aus der Produktion der Porsche AG nehmen und an Dritte weiterverkaufen oder kurz einmal für eine Geburtsanzeige für ein neues Familienmitglied in allen Tageszeitungen der
VW AG die Rechnung schicken.

Dass es bei ungeplanten Geldzahlungen, die vielleicht in einem Budgetrahmen vorgesehen sind, aber speziell in Aktiengesellschaften die negativ bilanzieren, nicht kosten- und zinsfrei fällig gestellt werden können, zu Kostenwirkungen kommt, ist wohl unbestritten. Wenn nun gesellschaftsfremde Personen zu einem spezifischen Zeitpunkt Geldzahlungen an Dritte verursachen, dann entstehen zwangsläufig Finanzierungsbedarfe in einem Unternehmen. Diese ungeplanten Mehrkosten stellen sicherlich einen Schaden für das Unternehmen dar.
 
Die Einlassung, dass es durch die Werbewirksamkeit dieser Inseratenschaltung zu keinem Schadenseintritt gekommen ist, stellt die Frage warum dann eine Werbeprämie in einem Realitätengeschäft, die für den Erfolgsfall vereinbart ist eine Anklage nach §153 StGB durch die Staatsanwaltschaft Wien hervorruft?

Im Prinzip verwirkt sich mit dieser Rechtsauffassung die Staatsanwaltschaft Wien jede weitere Argumentation gegen Schutzgelderpressungen. Können Sie überhaupt eine Anklageerhebung gegen einen amtierenden Bundeskanzler vorschlagen? Wäre das nicht sehr gefährlich für Ihr weiteres
berufliches Fortkommen, würden Sie sich damit in der Generalprokuratur nicht jede Menge an Feinden machen? Abgesehen von Ihrer Weisungsbehörde der Bundesministerin Karl, deren Chef (Regierungschef) Herr Faymann ist? Immerhin hat Herr Ostermayer schon wegen viel weniger, seinen Wünschen Zuwiderhandelnden mit der Vernichtung gedroht. Können Sie nicht nur zwanghaft eine Einstellung beantragen um sich selbst zu schützen?
 
Mit freundlichen Grüßen
DI Mathias Gruböck
Am Flachhard 24
2500 Baden
co/
Jalan Drupadi 6
Seminyak/Bali
Indonesien
 
Digital unterschrieben von Mathias
Gruböck
DN: cn=Mathias Gruböck,
o=OhneNetzwerk, ou=Selbständig,
email=m.gruboeck@gmx.at, c=AT
Datum: 2015.01.01 22:21:36 +01'00'

06 Juli 2013

Angriff auf den Rechtsstaat


Der Staat Österreich gegen den langjährigen BAE-Konsulenten und Toröffner Mensdorff-Pouilly. Ein sehr ungleiches Match. Der Herr Mensdorff bestens vernetzt und verdrahtet mit allen SIGNIT-Wassern gewaschen der sogar das eine oder andere Cyberwarfare-Tool in seinem Portfolio hat und dem das Kürzel GCHQ sicher ganz unbekannt ist.

Ein sehr ungleiches Match liefert er sich bei seinem Prozess wegen Schmiergeldzahlungen im Rahmen seiner BAE-Konsulententätigkeit in Osteuropa mit dem Herrn Staatsanwalt. Da ist zum Einen die nationale Einschränkung der Möglichkeiten des Herrn Staatsanwaltes in einer multinationalen Geschichte, die die Engländer sich schon in einem Gentleman agreement untereinander gesettelt hatten. Und dann ist wohl davon auszugehen, dass die BAE-Seite des Herrn Mensdorff-Pouilly immer wieder gerne die Produkte und geschäftlichen Verbindungen ihrer eigenen Installationen nutzen um das zu machen wozu diese Dinge von Geheimdiensten eingesetzt werden: Den Standpunkt der Gegenseite auszuspähen. Da tut man sich ungemein leichter in Gerichtsverfahren wenn man so ziemlich jede Regung und Vorhabenskundgebung des Staatsanwaltes schon im Vorhinein weiß.

Da kann der gute Staatsanwalt noch so sehr der roten Reichshälfte zuzuordnen werden, er ist auf verlorenem Posten. Auf mehr als auf einen kleinen Deal für ein offensichtlich gefälschtes Fax wird es sich nicht ausgehen. Da kann der Herr Mensdorff-Pouilly auch immer lustig feixen vor Gericht. Es kann ihn ja nichts überraschen, da er alles weiß. Mei sixt? Soviel zu – das ist doch alles wurscht ob die alles und jeden ausspähen – wir haben ja nichts zu verbergen von mir können sie alles wissen. Einer der dümmsten Ansätze außer man steht darauf als exhibitionistischer Vollidiot durch die Gegend zu rennen.

So ist Rechtsstaat heute. Dieser Apparat und seine Mitglieder drehen und wenden sich die Dinge wie sie brauchen. Und solange man denen nicht in die Quere kommt, darf man auch seine demokratischen Rechte haben. Man darf denken und sogar reden und meinen und schreiben was man will – solange es das ist, was denen in die PRISMA-Filter passt. 

DI Mathias Gruböck                                                               Seminyak, 06.07.2013
Unternehmens- und Organisationsberater