29 Januar 2013

Betreff: Sachverhalt Proporz


Von: MG <m.gruboeck@gmx.at>
Datum: 29.01.13 17:55
An: wksta.leitung@justiz.gv.at
Kopie (CC): kanzlei@gruboeck.com, sonja.hassa@justiz.gv.at,
norbert.hauser@justiz.gv.at, leserbriefe@diepresse.com

Der parteiliche Proporz stellt eine massive Einschränkung des freien Zugangs zum Arbeitsmarkt dar. Weiters wird das freie Mandat und der legislative Auftrag an Deputierte und Repräsentanten des wahlberechtigten Bürgers durch Einschränkungen der listenführenden Parteien dazu missbraucht um ebendiesen Parteien, unter Missachtung der Gewaltentrennung Einfluss auf Proponenten der Judikative, der exekutiven Staatsorgane und der im staatlichen Sektor verbundenen Unternehmen zu ermöglichen. Gleichzeitig ziehen die postenschachernden Parteien monetäre Vorteile durch diese Einflussnahmen auf die Vergabepraktiken und erfüllen den Tatbestand der Kollusion zum Schaden Dritter und des Staates.

Sowohl Staatsanwälte, Höchstrichter, der Polizeiapparat, Lehrer, Spitalsärzte, Landesbedienstete, Bundesbedienstete und Mitarbeiter und Manager in staatsnahen Betrieben und Stiftungen unterliegen
dieser Praktik der illegalen Postenvergaben durch organisierte Absprachen unter Einforderung von Schutzgeldzahlungen (Um einen Posten zu bekommen muss man einer bestimmten Partei angehören und nach Erhalt des Postens dieser Partei einen laufenden Beitrag, abhängig von dem konkludent zugeschanzten Gehalt, abtreten (ca. in der Größenordnung von 10% des Gehaltes)
 
Ein Beispiel um den Umfang der Schutzgeldzahlungen an die politischen Organisationen zu plausibilisieren stellt die erste umfassende Analyse von parteipolitischen Postenbesetzungen in österreichischen Staatsunternehmen von Laurenz Ennser-Jedenastik vom Institut für Staatswissenschaft an der Universität Wien dar:


Von 1.242 untersuchten Spitzenmanagern in 87 Firmen mit mehr als 50 Prozent Staatsanteil waren 719 Posten einer Partei zuzuordnen. Nehmen wir einen mehr als konservativen durchschnittlichen Bruttojahresverdienst dieser Manager von 100.000.- € an, dann fließen pro Manager und Jahr 10.000 € Zahlungen an diejenige Partei, die den jeweiligen Posten besetzt hat. 719 mal 10.000 € über die letzten finanzstrafrechtlich prüfbaren 7 Jahre ergibt strafrechtlich relevante Transferzahlungen an die
postenvergebenden Parteien von 50.000.000.- € alleine für Firmen mit staatlichen Einfluss.
 
Im judikativen und exekutiven Bereich sind zwar die Durchschnittsmargen der Parteien für die Vergabe eines Postens geringer, wodurch sich eine informelle Erwartung der postenvergebenden Partei auf Gefälligkeitsdienste und nicht-monetäre Leistungen (illegale Einflussnahme auf die Staatsgewalt) für die jeweilige Partei durch den Protegeé ergibt. Dadurch tritt wiederholt der Fall ein, dass staatliche exekutive Machtbefugnisse und judikative Vorgänge für Zielsetzungen von Parteien missbraucht werden und die Staatsräson hintangestellt wird – organisierter Amtsmissbrauch.
 
All diese Rechtsbrüche werden, ob dieser verabredeten rechtswidrigen Verstöße gegen die Gewaltentrennung und einer Vielzahl anderer Gesetze und Regelungen sehr offen getätigt, da offenbar keinerlei Verfolgung durch die Judikative von den schachernden Parteien zu erwarten ist. Proportionale (proportional nach welchem Gesetz?) Postenvergabe durch Parteien und deren Listengereihten, die für die Erstellung von gesetzlichen Regelungen gewählt wurden stellt, den massiven Tatbestand der Korruption dar. Die parteiliche Postenbeschaffung stellt in manchen Bereichen des öffentlichen Sektors noch immer nahezu 100% an gewissen Posten (zum Beispiel Schuldirektoren, Universitätsmedizinische Primari, usw.) Bei StaatsanwältInen wird anscheinend das direkte Weisungsrecht des MinisterIn dadurch von selbst obsolet (siehe informelle Erwartungen durch die Parteien an erschacherte Posteninhaber).

Gibt es irgendwelche gesetzlichen Regelungen, die Parlamentsparteien Ausnahmen für
korruptionistisches Verhalten gewähren? Weiteres Indiz für das Vorliegen von rechtsbrecherischen
Vergabepraktiken zeigt die immer wieder auftretende zeitliche Nähe von Postenverlust und
Parteiausschluss. (vergl. z.B.: Eduard Paulus, Salzburg)
 
DI Mathias Gruböck
Am Flachhard 24
2500 Baden
Unternehmensberater

07 Januar 2013

Mail an StA Jarosch

Von: Mathias Gruböck <m.gruboeck@gmx.at>
Betreff: Re: AW: Rechststaat für alle?
Datum: 07. Jänner 2013 10:24:40 MEZ
An:gerhard.jarosch@justiz.gv.at
Kopie: Karlheinz Kopf <Karlheinz.Kopf@oevpklub.at>,
wksta.leitung@justiz.gv.at, norbert.hauser@justiz.gv.at, Marcel Lisson
<m.lisson@web.de>, sonja.hassa@justiz.gv.at, kanzlei@gruboeck.com

1 Anhang, 10,1 KB

Sehr geehrter Herr Staatsanwalt Jarosch,

da mir die Informationen und das Hintergrundwissen von Herrn Dr. Kopf nicht zur Verfügung stehen, möchte ich Sie auf diesem Wege fragen ob man auch legal und offiziell an Informationen über den Stand der medial stark aufbereiteten Geldwäscheermittlungen gegen Herrn Amon bekommen kann? Wie Sie aus meinem u.a. Email erkennen können, war ich vor einem dreiviertel Jahr noch sehr von unserem Rechtsstaat überzeugt. Wie kann ich mich jetzt davon überzeugen, dass diese Geldwäscheermittlungen der wiener Staatsanwaltschaft nicht nur ein taktischer Schachzug im Zuge der Ränkespiele um den Untersuchungsausschuss des österreichischen Parlamentes waren, vor dem der Herr BK Faymann so gerne Stellung zu gegen ihn gerichteten Korruptionsvorwürfen genommen hätte, wenn er nur eingeladen worden wäre?

Es wäre mittlerweile auch für mich in einer Familienangelegenheit von Interesse zu erfahren, ob wirklich Einflüsse der diversen Politbüros und Clubs (45) auf das Vorgehen der Staatsanwaltschaft möglich sind. Gibt es noch immer Waffenhändler mit politischen Verbindungen in Österreich, die hier auf das Innenministerium (wie damals Minister Blecha, Strasser) oder eben das Justizministerium Einfluss nehmen? Weiters stellt sich in meinem Fall die Frage inwieweit das Aussenministerium in rechtsstaatliche Verfahren (Golokowski, Scharon, Mensdorff) zusätzlich Einfluss nimmt?

Gibt es Ausnahmeregelungen für den Geltungsbereich der Rechtsordnung, die Staatsanwälte, Politiker, Waffenschieber, organisierte Kriminelle und deren Ehefrauen von der rechtskonformen Dienstleistung der Staatsanwaltschaft befreien?

Mit freundlichen Grüßen

DI Mathias Gruböck


Am 15.03.2012 um 09:35 schrieb Kopf, Karlheinz:

Sehr geehrter Herr Gruböck!

Kenner meiner Person werden Ihnen bestätigen, dass ich mit Sicherheit nicht zu denKrakeelern in der Politik zähle, sondern gewohnt bin, sachlich zu argumentieren. Sie können davon ausgehen, dass ich meinen Angriff auf die StA Wien nicht ohne entsprechendes Hintergrundwissen getätigt habe. Dieses teile ich aber lieber in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen, wenn Sie darauf noch Wert legen sollten.
 
Herzliche Grüße

Klubobmann Karlheinz Kopf

ÖVP-Klub
Parlament
1017 Wien
Tel.: +43-1-40110-4400
Fax: +43-1-40110-4332
e-mail: karlheinz.kopf@oevpklub.at
homepage: www.oevpklub.at
 
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Mathias Gruböck [mailto:m.gruboeck@gmx.at]
Gesendet: Dienstag, 13. März 2012 15:55
An: Kopf, Karlheinz
Cc: gerhard.jarosch@justiz.gv.at; kanzlei@gruboeck.com
Betreff: Rechststaat für alle?

Sehr geehrter Herr Dr. Kopf!

Ich befinde mich gerade im Ausland und lese als jahrzehntelanger ÖVP-Wähler von ihren abstrusen Verfolgungsgeschichten bezüglich Herrn Amon in den österreichischen  Onlinemedien. Was trauen sie, als ein zentraler Bestandteil der österreichischen Politik dem Justizsystem zu? Nur weil ein Parteikollege von Ihnen einem ganz normalen rechtsstaatlichen Procedere unterworfen wird (was natürlich nicht angenehm ist) flippen Sie, laut orf.at angeblich komplett aus und bezichtigen Staatsanwälte des Amtsmissbrauches mit Vorhaltungen, die aber sowas von konstruiert sind, dass Sie sich doch dabei nur selbst ins Bein schießen können!?

Ich muss Ihnen ehrlich sagen, dass ich nicht genau weiß was die ÖVP für mich unwählbarer machen wird: Mitgeschnitten zu haben am politwirtschaftlichen Komplex oder Ihre abstrusen Verschwörungsphantasien? Aber wahrscheinlich ist Ihnen ein weiterer Wähler der Ihrer Partei abhanden kommt auch wurscht. Weil anders kann ich mir es nicht erklären, dass Sie der Beweis, dass es in Österreich noch immer funktionierende, rechtsstaatliche Justizstrukturen, abseits von Parteienproporz gibt, zu einem derartigen kolossalen Verschwörungskonstrukt führt.

Wenn Sie diese Unterstellungen unserem Rechtssystem wirklich zutrauen, wie konnten Sie dann diversen Gesetzen zu Eingriffen in die Persönlichkeitsrechte des "normalen" Staatsbürgers zustimmen? (z.B.: Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes, Auslieferung der Polizeiermittlungsdaten an die USA (vielleicht dann auch schon Herr Amon?))Mich sollte besser an einem Wahltag niemand mehr von der ÖVP anrufen, wenn er in den Wählerlisten sieht, dass ich noch nicht wählen war.

Mit freundlichen Grüßen

DI Mathias Gruböck