10 Januar 2022

Unbelegt korrigiert

Betreff: "Bericht" über "Pathologie-Konferenz"

Von: Mo <m.gruboeck@gmx.at>

Datum: 09.01.22, 20:30

An: faktencheck@correctiv.org

Kopie (CC): mottel@posteo.de


Sehr geehrter Herr Bau,


ich habe Ihren Artikel gelesen und habe dabei einen logischen Hänger: Experte A stellt eine These auf, der Experten (welche genau?) wiederum nicht folgen. Fachverbände distanzieren sich von den Aussagen (?) - zum Beispiel offenbar die DPG. Der eine Experte befindet sich im Ruhestand - der Fachverband nicht. Um freie Forschung zu betreiben ist es vielleicht nicht von Nachteil im Ruhestand zu sein. Natürlich steht es den Fachverbänden frei eigene Aussagen über Themen zu treffen (laut Wikipedia: Die DPG wird derzeit unterstützt von: AstraZeneca, Agilent, Pharma Roche, Pfizer, MSD, dianova und IQ Network (Stand: Februar 2019)) - nur sind dann diese Aussagen ebenfalls nicht belegt. Als Techniker tue ich mir schwer die unbelegte Aussage eines Experten(gremiums) als Wertung der Unbelegtheit einer anderen Aussage heranzuziehen. Noch dazu es hier nicht um ein Gerichtsverfahren geht, sondern um Indizien, die jemand einer gewissen Ursache zuschreibt. Wäre es hier nicht viel wichtiger sich diese Indizien genauer Anzuschauen anstatt einfach abzutun - ich glaube hier hat niemand was vom Rechthaben! Ich dachte, die ganze Veranstalltung passiert um Gesundheitsrisiken zu reduzieren. In Österreich hat vor 2 Tagen ein Mitglied der Corona-Task-Force im Bundeskanzleramt erklärt, dass ein Teil der Übersterblichkeit in Österreich nicht durch Corona hervorgerufen werden können. Ich bin mir nicht sicher ob irgendwer eine plausible Theorie darüber hat, woher die zusätzliche Übersterblichkeit kommt. Da gibt es offenbar ein paar Forscher, die sicherlich keine finanziellen oder karrieremäßigen Interessen mehr haben und sagen sie hätten Indizien für etwas gefunden. Ist es nicht etwas zu trivial das einfach unbelgt als unbelegt abzutun, weil wir sind uns einfach sicher, da ja noch nie etwas unerwartetes oder langfristig negatives in der Pharmageschichte passiert ist und wir ja die Impfstoffe rolling review-vorläufig freigegeben habe. (mRNA Impfstoff gegen Dengue auf den Philippinen, Contergan, Duogynon, Schweinegrippeimpfung-Nakrolepsie - bis hin, dass 5% Krebsrate für Glyphosat kein Problem ist wie vorher Agent Orange, das dreckige Dutzend (...))


Ich bin da auch etwas patschert mit dem Herausfinden welche Stiftungen, Institutionen und Unternehmen Ihre Arbeit sponsorn. Im Internet lauf ich da irgendwie im Kreis. Wäre ja spaßig, wenn das die Gleichen wären die auch andere Fach- und Interessensverbände so forcieren. Oder gar die gleichen, die auch so großzügig zu südafrikanischen Labors sind.


Mit freundlichen Grüßen

DI Mathias Gruböck

Analyst

Österreich


"Bericht" über "Pathologie-Konferenz"

1 von 1 09.01.22, 23:50

08 Januar 2022

Der Intriegenstadl

 Da verschwammen (und verschwimmen) schon länger die Grenzen zwischen Partei und Staat. Retrospektiv klingt das wie ein schlechter Scetch. Die ÖVP als World Trade Center in nur 9 Tagen vom Auffliegen bis zum NSR Beschluss. Schon damals waren es sicher die Russen.

Beschluss des Nationalen Sicherheitsrates vom 11. September 2019
betreffend relevante Information für die Öffentlichkeit über einen Hackerangriff auf die ÖVP Parteizentrale


Der Nationale Sicherheitsrat hat in seiner Sitzung am 11. September 2019 beschlossen:

Am Montag den 2. September 2019 gelangten vermeintliche Buchhaltungsdokumente der ÖVP an die Öffentlichkeit, in denen Wahlkampfkosten aufgeführt werden. Diese Dokumente würden nachweisen, wie die ÖVP bewusst die gesetzlichen Vorgaben zur Deckelung der Wahlkampfkosten umgehe.
Vier Tage nach der Veröffentlichung der Dokumente, am Donnerstag den 5. September 2019, informierte die ÖVP im Wege einer Pressekonferenz“, sie sei Opfer eines gezielten Hackangriffs geworden. Laut dem Bundesparteiobmann der ÖVP wurden Daten nicht nur entwendet, sondern auch verfälscht. Die Hacker hätten sich am 27. Juli 2019 Zugang zu einem ÖVP-Server im Internet verschafft.
Dann hätten sie von einem hochrangigen ÖVP-Mitarbeiter, der die Zugriffsberechtigung zu allen Datenträgern im ÖVP-Datenraum besitzt, die Passwörter abgesaugt. Auf diese Weise seien sie am 11. August 2019 in den privaten ÖVP-Datenraum eingedrungen. Sie hätten sich vom 11. August bis 27./28. August frei in den ÖVP- Datenträgern bewegen können.

Diese Sachverhaltsdarstellung, sofern sie von Substanz und keine Desinformation ist, impliziert die Begehung diverser mit beträchtlicher Freiheitsstrafe bedrohter Handlungen und würde einen Eingriff ungekannten Ausmaßes in den fairen demokratischen Wettbewerb in der Republik Österreich darstellen.

Die Republik befindet sich unmittelbar vor einer richtungsentscheidenden Wahl. Bürgerinnen und Bürger müssen wissen, was und wem sie glauben können und was oder wem nicht. Umso wichtiger erscheint es, die Bevölkerung seitens der Bundesregierung mit jenen Informationen auszustatten, die eine mündige informierte Wählerentscheidung am 29. September 2019 ermöglichen.

Zu diesen Informationen zählen auch ob ein solcher unberechtigter Zugriff durch einen außenstehenden Dritten nach den Informationen der Bundesregierung überhaupt stattfand, aufgrund welcher bekannter Tatsachen von einem gezielten Hackerangriff eines außenstehenden Akteurs ausgegangen wird und ob es Hinweise darauf gibt, welcher Art von Akteur hinter dem Angriff steht.

Der Nationale Sicherheitsrat empfiehlt daher der Bundesregierung, jene ihr zur Verfügung stehenden Informationen betreffend des vermeintlichen Hackerangriffes auf die ÖVP mit der Öffentlichkeit zu teilen, die den Bürgerinnen eine auf Tatsachen gegründete Beurteilung derSituation ermöglichen.

 

Der Nationale Sicherheitsrat beschließt weiters, dass hinsichtlich des Beschlusses über diesen
Antrag die Vertraulichkeit aufgehoben wird.