08 Januar 2022

Der Intriegenstadl

 Da verschwammen (und verschwimmen) schon länger die Grenzen zwischen Partei und Staat. Retrospektiv klingt das wie ein schlechter Scetch. Die ÖVP als World Trade Center in nur 9 Tagen vom Auffliegen bis zum NSR Beschluss. Schon damals waren es sicher die Russen.

Beschluss des Nationalen Sicherheitsrates vom 11. September 2019
betreffend relevante Information für die Öffentlichkeit über einen Hackerangriff auf die ÖVP Parteizentrale


Der Nationale Sicherheitsrat hat in seiner Sitzung am 11. September 2019 beschlossen:

Am Montag den 2. September 2019 gelangten vermeintliche Buchhaltungsdokumente der ÖVP an die Öffentlichkeit, in denen Wahlkampfkosten aufgeführt werden. Diese Dokumente würden nachweisen, wie die ÖVP bewusst die gesetzlichen Vorgaben zur Deckelung der Wahlkampfkosten umgehe.
Vier Tage nach der Veröffentlichung der Dokumente, am Donnerstag den 5. September 2019, informierte die ÖVP im Wege einer Pressekonferenz“, sie sei Opfer eines gezielten Hackangriffs geworden. Laut dem Bundesparteiobmann der ÖVP wurden Daten nicht nur entwendet, sondern auch verfälscht. Die Hacker hätten sich am 27. Juli 2019 Zugang zu einem ÖVP-Server im Internet verschafft.
Dann hätten sie von einem hochrangigen ÖVP-Mitarbeiter, der die Zugriffsberechtigung zu allen Datenträgern im ÖVP-Datenraum besitzt, die Passwörter abgesaugt. Auf diese Weise seien sie am 11. August 2019 in den privaten ÖVP-Datenraum eingedrungen. Sie hätten sich vom 11. August bis 27./28. August frei in den ÖVP- Datenträgern bewegen können.

Diese Sachverhaltsdarstellung, sofern sie von Substanz und keine Desinformation ist, impliziert die Begehung diverser mit beträchtlicher Freiheitsstrafe bedrohter Handlungen und würde einen Eingriff ungekannten Ausmaßes in den fairen demokratischen Wettbewerb in der Republik Österreich darstellen.

Die Republik befindet sich unmittelbar vor einer richtungsentscheidenden Wahl. Bürgerinnen und Bürger müssen wissen, was und wem sie glauben können und was oder wem nicht. Umso wichtiger erscheint es, die Bevölkerung seitens der Bundesregierung mit jenen Informationen auszustatten, die eine mündige informierte Wählerentscheidung am 29. September 2019 ermöglichen.

Zu diesen Informationen zählen auch ob ein solcher unberechtigter Zugriff durch einen außenstehenden Dritten nach den Informationen der Bundesregierung überhaupt stattfand, aufgrund welcher bekannter Tatsachen von einem gezielten Hackerangriff eines außenstehenden Akteurs ausgegangen wird und ob es Hinweise darauf gibt, welcher Art von Akteur hinter dem Angriff steht.

Der Nationale Sicherheitsrat empfiehlt daher der Bundesregierung, jene ihr zur Verfügung stehenden Informationen betreffend des vermeintlichen Hackerangriffes auf die ÖVP mit der Öffentlichkeit zu teilen, die den Bürgerinnen eine auf Tatsachen gegründete Beurteilung derSituation ermöglichen.

 

Der Nationale Sicherheitsrat beschließt weiters, dass hinsichtlich des Beschlusses über diesen
Antrag die Vertraulichkeit aufgehoben wird.

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