19 Oktober 2012

Der Staatsrechtswahnsinn


Jetzt wird’s langsam kriminell. Damit die Politchergen-Staatsanwälte des Zweiparteienregimes sich einfacher über Persönlichkeits- und Berufsgruppenschutzrechte hinwegsetzen können, legt der OGH noch schnell einen Entscheid nach. Offenbar von der Staatanwaltschaft eingebracht gibt der OGH den Staatsanwälten Recht.
Die Staatsanwaltschaft erklärt auch gleich dem gemeinen Staatsbürger via orf.on wie man das zu verstehen hat. Also wenn ein Mörder die Tatwaffe beim Rechtsanwalt hinterlegt, dann darf diese beschlagnahmt werden. Das heißt jetzt was in Bezug auf einen Steuerberater? Dass diese prinzipiell Tatbeteiligte oder Tatverdunkler sind? Werden jetzt alle Steuerberater mit Razzien überzogen? Und durch diesen Generalverdacht dürfen Staatsanwälte, laut ZIB, Razzien bei Steuerberatern veranstalten. Eine Razzia macht man doch bei dringendem Tatverdacht, oder? Das heißt, wenn ein sich zurückgesetzt fühlender Ex-Mitarbeiter mehr als wassrige Beschuldigungen von sich gibt, darf die Politstaatsverfolgungsmaschinerie Rechtsanwälte und Steuerberater perlustrieren. Vorher kündigen die Staatsanwälte parteiliniengehorsam diese Razzien noch in jener Presse an, die noch früher von ihren politischen Auftraggebern ordentlich gesponsert wurde.
Wenn sich dann herausstellt, dass dies alles nicht wirklich rechtskonform abgelaufen ist, dann holen sich die Herren und Damen Rot-Schwarz-Staatsanwälte noch den Persilschein vom rot-schwarz gefärbten OGH. Wahrscheinlich hat auch hier, wie bei liechtensteinischen OGH-Urteilen wieder einmal der Herr Cap ein bisschen Druck gemacht. Unter der Hand verkaufen die Staats-Ermittler die, bei den sogenannten Razzien gefundenen, bankgeheimen Infromationen wieder an die Lieblingsmedien der rot-schwarzen Korruptionisten. Wahrscheinlich verkaufen sie diese nicht einmal, sondern geben sie gleich aus politischem Kalkül gefiltert weiter. Speziell in Wien funktionieren diese Staat im Staat Funktionalitäten der Justiz-Medien-Politik-Volksgerichtshof-Maschinerie wie geschmiert ;)
Welche Ausscheidungsfunktion dieser politisch gegängelte und kameradschaftsbündlerische Rechtsstaat beim Bürger auslöst ist unbeschreiblich und sehr ambivalent. Mit derartigen Entscheiden trägt der der OGH wieder einmal zur Umkehrung der Verdauungsfunktionen bei. Der politverfilzte Staat muss sich vor den Bürger- und Freiheitsrechten des Staatsbürgers schützen.
Je weiter die Parteibuch-OK in Richtung Zusammenbruch driftet, desto rücksichtsloser agiert sie über jede politische Vernunft und bürgerlich-rechtsstaatliche Konventionen hinweg. Der Rechtsstaat sollte sich langsam überlegen wo und für wen er steht: Beim Bürger oder bei den zwei Parteien!

DI Mathias Gruböck,                                                                Am Flachhard 24, 2500 Baden

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