Jetzt
wird’s langsam kriminell. Damit die Politchergen-Staatsanwälte des
Zweiparteienregimes sich einfacher über Persönlichkeits- und
Berufsgruppenschutzrechte hinwegsetzen können, legt der OGH noch
schnell einen Entscheid nach. Offenbar von der Staatanwaltschaft
eingebracht gibt der OGH den Staatsanwälten Recht.
Die Staatsanwaltschaft erklärt
auch gleich dem gemeinen Staatsbürger via orf.on wie man das zu
verstehen hat. Also wenn ein Mörder die Tatwaffe beim Rechtsanwalt
hinterlegt, dann darf diese beschlagnahmt werden. Das heißt jetzt
was in Bezug auf einen Steuerberater? Dass diese prinzipiell
Tatbeteiligte oder Tatverdunkler sind? Werden jetzt alle
Steuerberater mit Razzien überzogen? Und durch diesen
Generalverdacht dürfen Staatsanwälte, laut ZIB, Razzien bei
Steuerberatern veranstalten. Eine Razzia macht man doch bei
dringendem Tatverdacht, oder? Das heißt, wenn ein sich zurückgesetzt
fühlender Ex-Mitarbeiter mehr als wassrige Beschuldigungen von sich
gibt, darf die Politstaatsverfolgungsmaschinerie Rechtsanwälte und
Steuerberater perlustrieren. Vorher kündigen die Staatsanwälte
parteiliniengehorsam diese Razzien noch in jener Presse an, die noch
früher von ihren politischen Auftraggebern ordentlich gesponsert
wurde.
Wenn sich dann herausstellt, dass
dies alles nicht wirklich rechtskonform abgelaufen ist, dann holen
sich die Herren und Damen Rot-Schwarz-Staatsanwälte noch den
Persilschein vom rot-schwarz gefärbten OGH. Wahrscheinlich hat auch
hier, wie bei liechtensteinischen OGH-Urteilen wieder einmal der Herr
Cap ein bisschen Druck gemacht. Unter der Hand verkaufen die
Staats-Ermittler die, bei den sogenannten Razzien gefundenen,
bankgeheimen Infromationen wieder an die Lieblingsmedien der
rot-schwarzen Korruptionisten. Wahrscheinlich verkaufen sie diese
nicht einmal, sondern geben sie gleich aus politischem Kalkül
gefiltert weiter. Speziell in Wien funktionieren diese Staat im Staat
Funktionalitäten der
Justiz-Medien-Politik-Volksgerichtshof-Maschinerie wie geschmiert ;)
Welche Ausscheidungsfunktion
dieser politisch gegängelte und kameradschaftsbündlerische
Rechtsstaat beim Bürger auslöst ist unbeschreiblich und sehr
ambivalent. Mit derartigen Entscheiden trägt der der OGH wieder
einmal zur Umkehrung der Verdauungsfunktionen bei. Der politverfilzte
Staat muss sich vor den Bürger- und Freiheitsrechten des
Staatsbürgers schützen.
Je weiter die Parteibuch-OK in
Richtung Zusammenbruch driftet, desto rücksichtsloser agiert sie
über jede politische Vernunft und bürgerlich-rechtsstaatliche
Konventionen hinweg. Der Rechtsstaat sollte sich langsam überlegen
wo und für wen er steht: Beim Bürger oder bei den zwei Parteien!
DI Mathias Gruböck, Am Flachhard
24, 2500 Baden
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