21 Oktober 2017

Perchtenlaufverbot

Das BMI bezüglich Fasching und Halloween: "Der Gesetzgeber hat nicht näher bestimmt, was im Sinne des Gesetzes unter den Begriff „Tradition" fällt. Die Polizei wird bei der Vollziehung des Gesetzes aber unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit eine möglichst weitgefasste Definition anlegen. Ein Verkleiden, zum Beispiel im Rahmen der jährlich wiederkehrenden Faschings- oder Halloween-Veranstaltungen, wird daher im Allgemeinen nicht vom Verhüllungsverbot erfasst sein. Allenfalls bei Verwendung der Verkleidung einzig dazu, andere in Angst und Schrecken zu versetzen, könnte eine Strafbarkeit gegeben sein.

Also verbietet das BMI jetzt Krampus- und Perchtenläufe während es Halloween zu einer österreichischen Mehrheits-Traditionsveranstaltung erklärt? Oder umfasst "Tradition" auch ausländische Traditionen? Dann stellt sich aber wiederum die Frage...%-) Einfach Schwachsinn mit Anlauf! Und die Anti-Terrorgesetze gegen Staatsverweigerer, Tierschützer und Obsorgeväter die einfach stören.

Das BMI hat auch nicht darauf geantworte ob man während Halloween und Fasching dann doch wieder auch Burka tragen darf :-)



DI Mathias Gruböck                                                                                 Baden, 21.10.2017
Unternehmens- und Organisationsberater

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