Das BMI bezüglich Fasching und Halloween: "Der Gesetzgeber hat nicht
näher bestimmt, was im Sinne des Gesetzes unter den Begriff „Tradition"
fällt. Die Polizei wird bei der Vollziehung des Gesetzes aber unter
Beachtung der Verhältnismäßigkeit eine möglichst weitgefasste Definition
anlegen. Ein Verkleiden, zum Beispiel im Rahmen der jährlich
wiederkehrenden Faschings- oder Halloween-Veranstaltungen, wird daher im
Allgemeinen nicht vom Verhüllungsverbot erfasst sein. Allenfalls
bei Verwendung der Verkleidung einzig dazu, andere in Angst und
Schrecken zu versetzen, könnte eine Strafbarkeit gegeben sein."
Also verbietet das BMI jetzt Krampus- und Perchtenläufe während es
Halloween zu einer österreichischen Mehrheits-Traditionsveranstaltung
erklärt? Oder umfasst "Tradition" auch ausländische Traditionen? Dann
stellt sich aber wiederum die Frage...%-) Einfach Schwachsinn mit
Anlauf! Und die Anti-Terrorgesetze gegen Staatsverweigerer, Tierschützer
und Obsorgeväter die einfach stören.
Das BMI hat auch nicht darauf geantworte ob man während Halloween und Fasching dann doch wieder auch Burka tragen darf :-)
DI Mathias Gruböck Baden, 21.10.2017
Unternehmens- und Organisationsberater
Das BMI hat auch nicht darauf geantworte ob man während Halloween und Fasching dann doch wieder auch Burka tragen darf :-)
DI Mathias Gruböck Baden, 21.10.2017
Unternehmens- und Organisationsberater
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