18 Oktober 2017

Bundesinstitut für Risikobewertung

An die
Korruptionsstaatsanwaltschaft Wien
1030 Wien
Dampfschiffstraße 4


Betrifft: Bezichtigung von Straftaten


Sehr geehrte Korruptionsstaatsanwaltschaft

Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung trägt zur Weiterzulassung von Glyphosat in der Nahrung und im Wasser EU-weit bei, indem sie die, von Monsanto durchgeführten Studien und alternative Studien zur Schädlichkeit und Kanzerogenität von Glyphosat in einer Gesamteinschätzung bewertet. Diese Begutachtung wurde von keiner Person oder Wissenschaftler durchgeführt sondern vom Institut an sich.

Neuesten Berichten nach, gibt es Hinweise, dass dieses anonymisierte Vorgehen des BfR der Verdunkelung von Beeinflussungen seiner Gutachtenbildung dient.


In einem zusammenfassenden Beitrag zuletzt in ARTE am 17.10.2017 werden Anschuldigungen von industriefernen Wissenschaftlern und Geschädigten dokumentiert, die den Tatbestand der Bezichtigung einer kriminellen Straftat bei den Wissenschaftlern, die offenbar die gleichen Gutachten für Monsanto und das BfR erstellen (siehe oben) darstellt.


Die Vorwürfe gehen bis hin zu einem Tatbestand der vorsätzlichen Gemeingefährdung nach §176 StGB. Allgemein eigenartig ist die Praxis, dass hier Bewertungen der Gemeingefährlichkeit von Giften (Glyphosat hat ein Patent als industrielles Rohrreinigungsmittel z.B.: in Kesselanlagen) in der Nahrung und der Anhäufung im Wasser fast ausschließlich mit Gutachten des Antragwerbers durch ehemalige oder baldige Mitarbeiter oder Berater des Antragwerbers, teilweise wortgleich bewertet werden. Eine vollkommene Unabhängigkeit oder keinerlei Interessensvermengungen können hier nicht redlich nachgewiesen werden.

Diese administrativen Vorgänge beim BfR haben aber in der Entscheidungskette der EU direkte Auswirkungen auf die Erlaubnis Gifte in Österreich auszubringen und Wasser und Umwelt damit, rechtsgültig zu kontaminieren.

Das mögliche Bedrohungsrisiko des öffentlichen Gemeinwohls in Österreich ist, auf Grund der Verdachtsmomente, hinreichend groß um hier Ermittlungen einzuleiten. Österreichische Behörden sind in diesem Fall als noch unparteiischer anzusehen als ihre deutschen Kollegen, da die Bayer AG ihren größten Einfluss sicherlich in Deutschland geltend machen kann und die Verschränkungen zwischen der Verwaltung, der Politik und der Industrie in Österreich, in diesem Fall, vielleicht nicht so groß sind.

Das BfR wurde jedenfalls von mir bereits mit den Vorwürfen direkt konfrontiert und um die Nennung der anonym agierenden Experten, gegen die Plagiatsvorwürfe erhoben werden, gebeten. Für Deutschland sollte ja das Informationsfreiheitsgesetz der EMRK gelten.

Mit freundlichen Grüßen Baden, 18.10.2017

DI Mathias Gruböck
Unternehmens- und Organisationsberater
Am Flachhard 24
2500 Baden

1 Anlage: Anschreiben Bundesinstitut für Risikobewertung (Deutschland)

Kontakt BfR


Mitglieder ihres Institutes werden von namhaften Wissenschaftlern vor dem Monsanto Tribunal in Den Haag des wissenschaftlichen Betruges bezichtigt. Auch werden Mitarbeitern ihres Institutes Plagiate und berufliche Verflechtungen mit dem Risikoproduzenten vorgeworfen. Durch die Geheimhaltung der Studienautoren oder Risikobewerter nimmt sich ihr Institut die Möglichkeit die Reputation der, mit strafbaren Handlungen bezichtigten Wissenschaftler, wiederherzustellen. Damit übernimmt ihr Institut konkludent die Vorwürfe und es bleibt der Eindruck, dass ihr Institut nicht unbeeinflusst bewertet hat. Ist es nach dem Informationsfreiheitsgesetz möglich, die Autoren, Bewerter, Risikomanager die an der Glyphosat-Bewertung beteiligt sind namentlich, nach Fachbereich und wissenschaftlichem CV und Referenzen aufgelistet zu bekommen. An sich ist es in einem Rechtsstaat üblich, dass es keine anonymen Gerichte und Bewertungen gibt. Vielleicht würde diese Listung etwas Licht in die Sachlage bringen. Vielleicht sollte man die Staatsanwaltschaft einschalten um in diesem Fall einer Bezichtigung von Straftaten zu ermitteln? Ist es ihrem Institut bekannt, dass Glyphosat ursptünglich als industrielles Rohrreinigungsmittel freigegeben wurde? Mit freundlichen Grüßen DI Mathias Gruböck
DI Mathias Gruböck Baden, 18.10.2017
Unternehmens- und Organisationsberater

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