24 Oktober 2017

Täuschung

Sehr geehrter Herr Mag. Hermann,

bei der Durchsicht der Risikoanalyse des Herbizides Glyphosat der EFSA kommt es durchgängig zur Verwendung des Begriffes „Pflanzenschutzmittel" (plant protection product). Laut Wikipedia stellt Glyphosat ein Breitbandherbizid dar. (Wikipedia: Breitband- oder Totalherbiziden, die gegen sehr viele Pflanzen wirken. Während des Vietnamkrieges wurden im Zuge der Operation Ranch Hand Herbizide (insb. Agent Orange) auch zu militärischen Zwecken als Entlaubungsmittel verwendet.)


Eine Definition als Pflanzenschutzmittel kann für glyphosathaltige Herbizide nur in einem Kontext mit glyohosattoleranten (GT) Nutzpflanzen (GMO) nicht irreführend eingesetzt werden. Stellt eine Risikoanalyse eines „Pflanzenschutzmittels" Glyphosat für die AGES eine wissenschaftlich haltbare Analyse dar oder folgt eine derartige Analyse den PR-Ansätzen und Produktmarketingstrategien der Industrie?

Stimmt es, dass Glyphosat ursprünglich als Rohrreinigungsmittel zugelassen wurde und später als Breitbandantibiotikum? Kann man ein industrielles Rohrreinigungsmittel als Pflanzenschutzmittel darstellen ohne sich  der bewussten Vorspiegelung falscher Tatsachen verdächtig zu machen?

Inwieweit kommt es hier in den Zulassungsvorgängen zu eine fahrlässigen oder vorsätzlichen Täuschung durch begriffliche Falschdarstellung? Hat die AGES Unterlagen über die Verantwortungsträger dieser Vorgänge, da in all den Entscheidungsunterlagen keinerlei wissenschaftliche Verantwortliche zu erkennen sind?

Mit freundlichen Grüßen

DI Mathias Gruböck
Unternehmens- und Organisationsberater
2500 Baden

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen