11 März 2012

Betreff: Anscheinende Bestägung der Vorhaltungen von Dr. Kleiner durch STA Mag. Schnell


Von: MG <m.gruboeck@gmx.at>
Datum: 11.03.2012 15:11
An: michaela.schnell@justiz.gv.at
Kopie (CC): peter.weinzierl@meinlbank.com, 
kleiner@kleiner.co.at, kanzlei@gruboeck.com
 
Sehr geehrte weisungsgebundene Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Wien,
 
Zitat orf.at: >Michaela Schnell, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien sagte der „Presse“ dazu: „Wenn Kleiner meint, dass ein strafrechtliches oder disziplinäres Fehlverhalten vorliegt, dann soll er Anzeige erstatten.“<

als mediale Kommunikationsschnittstelle einer weisungsgebundenen Behörde, die ursprünglich dafür
vorgesehen war, die Interessen der Staatsbürger und nicht die von Proporzmachtpolitikspinnmagistern
zu vertreten, wurden Sie, hoffe ich, von den Medien falsch zitiert. Es kann doch nicht sein, dass orf.at
Sie via "Die Presse" so schnoddrig und obrigkeitsstaatlich-unhöflich zitieren kann!? Wer sei er denn, der Kleiner, was wolle er denn?! Solle er nur kommen und es wagen sein Wort gegen den Apparat zu erheben! So kommt das `rüber Frau Erste Staatsanwältin, Magistra Schnell - ich, an Ihrer Stelle würde mich gegen diese Darstellung Ihrer Aussagen in den Medien verwehren, da sie anderenfalls genau den Eindruck vermitteln, den anscheinend HERR Dipl.-Dolm. Dr. jur. Kleiner (er) in seinen
Tagebuchaufzeichnungen wiederzugeben versuchte.
 
Mit freundlichen Grüßen
DI Mathias Gruböck

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