19 Oktober 2012

Der Staatsrechtswahnsinn


Jetzt wird’s langsam kriminell. Damit die Politchergen-Staatsanwälte des Zweiparteienregimes sich einfacher über Persönlichkeits- und Berufsgruppenschutzrechte hinwegsetzen können, legt der OGH noch schnell einen Entscheid nach. Offenbar von der Staatanwaltschaft eingebracht gibt der OGH den Staatsanwälten Recht.
Die Staatsanwaltschaft erklärt auch gleich dem gemeinen Staatsbürger via orf.on wie man das zu verstehen hat. Also wenn ein Mörder die Tatwaffe beim Rechtsanwalt hinterlegt, dann darf diese beschlagnahmt werden. Das heißt jetzt was in Bezug auf einen Steuerberater? Dass diese prinzipiell Tatbeteiligte oder Tatverdunkler sind? Werden jetzt alle Steuerberater mit Razzien überzogen? Und durch diesen Generalverdacht dürfen Staatsanwälte, laut ZIB, Razzien bei Steuerberatern veranstalten. Eine Razzia macht man doch bei dringendem Tatverdacht, oder? Das heißt, wenn ein sich zurückgesetzt fühlender Ex-Mitarbeiter mehr als wassrige Beschuldigungen von sich gibt, darf die Politstaatsverfolgungsmaschinerie Rechtsanwälte und Steuerberater perlustrieren. Vorher kündigen die Staatsanwälte parteiliniengehorsam diese Razzien noch in jener Presse an, die noch früher von ihren politischen Auftraggebern ordentlich gesponsert wurde.
Wenn sich dann herausstellt, dass dies alles nicht wirklich rechtskonform abgelaufen ist, dann holen sich die Herren und Damen Rot-Schwarz-Staatsanwälte noch den Persilschein vom rot-schwarz gefärbten OGH. Wahrscheinlich hat auch hier, wie bei liechtensteinischen OGH-Urteilen wieder einmal der Herr Cap ein bisschen Druck gemacht. Unter der Hand verkaufen die Staats-Ermittler die, bei den sogenannten Razzien gefundenen, bankgeheimen Infromationen wieder an die Lieblingsmedien der rot-schwarzen Korruptionisten. Wahrscheinlich verkaufen sie diese nicht einmal, sondern geben sie gleich aus politischem Kalkül gefiltert weiter. Speziell in Wien funktionieren diese Staat im Staat Funktionalitäten der Justiz-Medien-Politik-Volksgerichtshof-Maschinerie wie geschmiert ;)
Welche Ausscheidungsfunktion dieser politisch gegängelte und kameradschaftsbündlerische Rechtsstaat beim Bürger auslöst ist unbeschreiblich und sehr ambivalent. Mit derartigen Entscheiden trägt der der OGH wieder einmal zur Umkehrung der Verdauungsfunktionen bei. Der politverfilzte Staat muss sich vor den Bürger- und Freiheitsrechten des Staatsbürgers schützen.
Je weiter die Parteibuch-OK in Richtung Zusammenbruch driftet, desto rücksichtsloser agiert sie über jede politische Vernunft und bürgerlich-rechtsstaatliche Konventionen hinweg. Der Rechtsstaat sollte sich langsam überlegen wo und für wen er steht: Beim Bürger oder bei den zwei Parteien!

DI Mathias Gruböck,                                                                Am Flachhard 24, 2500 Baden

05 Oktober 2012

Sachverhaltsdarstellung Korruption


An die

Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft
Adresse:
Dampfschiffstraße 4
1030 Wien
Telefon:
+43 1 52152-0
Fax:
+43 1 52152 5920



Sachverhaltsdarstellung

Weder Herr Werner Faymann, noch Herr Dr. Josef Ostermayer oder die SPÖ als Partei gehören oder gehörten den Gremien der ÖBB Holding Aktiengesellschaft oder nachgeordneten Gesellschaften des ÖBB-Konzernes an. Trotzdem veranlasste Herr Werner Faymann, verantwortlich, Eingriffe in das Geschäftsgebaren der ÖBB-Holding AG. Diese Aneignung fremden Eigentums einer Körperschaft in der Höhe von zumindest 500.000.- € führte Herr Faymann einem politisch nahestehenden Medienkonzern begünstigend zu. Freihändig verfügte der damalige Minister Werner Faymann eigenverantwortlich über Geldmittel, die im Besitz der ÖBB-Holding AG standen. In seiner Funktion als Minister hatte Herr Faymann keinerlei Verfügungs-, Zeichnungsberechtigung oder Anweisungsbefugnis über Gelder der ÖBB-Holding AG noch durfte Herr Faymann in deren Namen Aufträge erteilen. Es liegt der Verdacht nahe, dass Herr Werner Faymann diese Gelder für persönlich-politische Zwecke entwendete um seine freundschaftliches Wohlwollen gewisser Medienkonzerne monetär zu forcieren und mit einer persönlichen Profilierungskampange zu verbinden.

In der Folge wurden die Gremien und verantwortlichen Organe der ÖBB-Holding AG durch Herrn Staatssekretär Ostermayer mittels der Drohung der beruflichen Vernichtung bei Verweigerung der Geldzahlungen genötigt, die gesellschaftskonformen Beschlüsse post delictum nachzubeschließen. Beide Herren haben dadurch ihre Treue- und Sorgfaltspflichten als Minister und Kabinettschef und Staatssekretär der Bundesrepublik Österreich gebrochen. Weiters versuchen diese beiden Herren offenbar ihre parteipolitischen Verbindungen in staatliche Behörden und Organisationen zu nutzen um ein Ermittlungsverfahren und in weiterer Folge einer Anklage zu entgehen. Ebenfalls gelang es Herrn Faymann sich zudem spöttisch, und in einer blanken Verhöhnung der Rechtsstaatlichkeit, selbst über die Anwesenheit in Untersuchungsausschüssen genau zu diesem Delikt hinwegzusetzen.

In Deutschland werden Bundespräsidenten wegen weitaus weniger gefeuert! Wenn ein Staatsbürger eine AG um (mind.) 500.000.- Euro erleichtert, geht er ins Gefängnis. Wo ist der Unterschied?


DI Mathias Gruböck, 06.11.1964 Mödling Baden, 05.10.2012
Unternehmensberater
Am Flachhard 24
2500 Baden



Willkommen bei der ÖBB-Holding AG!
Die ÖBB-Holding AG wurde am 20. April 2004 - wie im Bundesbahnstrukturgesetz 2003 vorgesehen - als strategische Leitgesellschaft des ÖBB-Konzerns gegründet. Die Anteile am Unternehmen werden zu 100 Prozent von der Republik Österreich gehalten, die Anteilsrechte werden vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) verwaltet.
Die Hauptaufgaben der ÖBB-Holding AG, welche sämtliche Anteilsrechte an den nach geordneten Gesellschaften des ÖBB-Konzerns hält, sind die Ausübung dieser Anteilsrechte sowie die einheitliche strategische Ausrichtung des ÖBB-Konzerns
Seit 1. Jänner 2005 ist der ÖBB-Konzern operativ tätig. An die Stelle der bisherigen ÖBB trat eine Konzernstruktur mit der ÖBB-Holding AG als Leitgesellschaft sowie wirtschaftlich eigenständiger und selbst verantwortlicher Aktiengesellschaften und GmbHs. Damit soll die Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Bahn langfristig gesichert werden.
(Auszug aus der Homepage der ÖBB)


(Auszug aus der Homepage des Herrn Dr. Josef Ostermayer – es gibt keinen Hinweis darauf, dass Herr Ostermayer dem Aufsichtsrat oder dem Vorstand der ÖBB-Holding AG angehört hat.)




(
Auszug aus Wikipedia über Herrn Werner Faymann – hier finden sich ebenfalls keine Hinweise über die Bestellung zu Organen der ÖBB-Holding AG, auch gibt es keine Hinweise auf eine Shareholderversammlung mit einem Beschluss über die Schaltung von Inseraten in Tageszeitungen. Es finden sich nur Hinweise über eine enge Verbindung zwischen Herrn Faymann und einflussreichen Medienmanagern)