Von: MG <m.gruboeck@gmx.at>
Datum: 29.01.13 17:55
An: wksta.leitung@justiz.gv.at
Kopie (CC): kanzlei@gruboeck.com, sonja.hassa@justiz.gv.at,
norbert.hauser@justiz.gv.at, leserbriefe@diepresse.com
Der parteiliche Proporz stellt eine massive Einschränkung des freien Zugangs zum Arbeitsmarkt dar. Weiters wird das freie Mandat und der legislative Auftrag an Deputierte und Repräsentanten des wahlberechtigten Bürgers durch Einschränkungen der listenführenden Parteien dazu missbraucht um ebendiesen Parteien, unter Missachtung der Gewaltentrennung Einfluss auf Proponenten der Judikative, der exekutiven Staatsorgane und der im staatlichen Sektor verbundenen Unternehmen zu ermöglichen. Gleichzeitig ziehen die postenschachernden Parteien monetäre Vorteile durch diese Einflussnahmen auf die Vergabepraktiken und erfüllen den Tatbestand der Kollusion zum Schaden Dritter und des Staates.
Sowohl Staatsanwälte, Höchstrichter, der Polizeiapparat, Lehrer, Spitalsärzte, Landesbedienstete, Bundesbedienstete und Mitarbeiter und Manager in staatsnahen Betrieben und Stiftungen unterliegen
dieser Praktik der illegalen Postenvergaben durch organisierte Absprachen unter Einforderung von Schutzgeldzahlungen (Um einen Posten zu bekommen muss man einer bestimmten Partei angehören und nach Erhalt des Postens dieser Partei einen laufenden Beitrag, abhängig von dem konkludent zugeschanzten Gehalt, abtreten (ca. in der Größenordnung von 10% des Gehaltes)
Ein Beispiel um den Umfang der Schutzgeldzahlungen an die politischen Organisationen zu plausibilisieren stellt die erste umfassende Analyse von parteipolitischen Postenbesetzungen in österreichischen Staatsunternehmen von Laurenz Ennser-Jedenastik vom Institut für Staatswissenschaft an der Universität Wien dar:
Von 1.242 untersuchten Spitzenmanagern in 87 Firmen mit mehr als 50 Prozent Staatsanteil waren 719 Posten einer Partei zuzuordnen. Nehmen wir einen mehr als konservativen durchschnittlichen Bruttojahresverdienst dieser Manager von 100.000.- € an, dann fließen pro Manager und Jahr 10.000 € Zahlungen an diejenige Partei, die den jeweiligen Posten besetzt hat. 719 mal 10.000 € über die letzten finanzstrafrechtlich prüfbaren 7 Jahre ergibt strafrechtlich relevante Transferzahlungen an die
postenvergebenden Parteien von 50.000.000.- € alleine für Firmen mit staatlichen Einfluss.
Im judikativen und exekutiven Bereich sind zwar die Durchschnittsmargen der Parteien für die Vergabe eines Postens geringer, wodurch sich eine informelle Erwartung der postenvergebenden Partei auf Gefälligkeitsdienste und nicht-monetäre Leistungen (illegale Einflussnahme auf die Staatsgewalt) für die jeweilige Partei durch den Protegeé ergibt. Dadurch tritt wiederholt der Fall ein, dass staatliche exekutive Machtbefugnisse und judikative Vorgänge für Zielsetzungen von Parteien missbraucht werden und die Staatsräson hintangestellt wird – organisierter Amtsmissbrauch.
All diese Rechtsbrüche werden, ob dieser verabredeten rechtswidrigen Verstöße gegen die Gewaltentrennung und einer Vielzahl anderer Gesetze und Regelungen sehr offen getätigt, da offenbar keinerlei Verfolgung durch die Judikative von den schachernden Parteien zu erwarten ist. Proportionale (proportional nach welchem Gesetz?) Postenvergabe durch Parteien und deren Listengereihten, die für die Erstellung von gesetzlichen Regelungen gewählt wurden stellt, den massiven Tatbestand der Korruption dar. Die parteiliche Postenbeschaffung stellt in manchen Bereichen des öffentlichen Sektors noch immer nahezu 100% an gewissen Posten (zum Beispiel Schuldirektoren, Universitätsmedizinische Primari, usw.) Bei StaatsanwältInen wird anscheinend das direkte Weisungsrecht des MinisterIn dadurch von selbst obsolet (siehe informelle Erwartungen durch die Parteien an erschacherte Posteninhaber).
Gibt es irgendwelche gesetzlichen Regelungen, die Parlamentsparteien Ausnahmen für
korruptionistisches Verhalten gewähren? Weiteres Indiz für das Vorliegen von rechtsbrecherischen
Vergabepraktiken zeigt die immer wieder auftretende zeitliche Nähe von Postenverlust und
Parteiausschluss. (vergl. z.B.: Eduard Paulus, Salzburg)
Gibt es irgendwelche gesetzlichen Regelungen, die Parlamentsparteien Ausnahmen für
korruptionistisches Verhalten gewähren? Weiteres Indiz für das Vorliegen von rechtsbrecherischen
Vergabepraktiken zeigt die immer wieder auftretende zeitliche Nähe von Postenverlust und
Parteiausschluss. (vergl. z.B.: Eduard Paulus, Salzburg)
DI Mathias Gruböck
Am Flachhard 24
2500 Baden
Unternehmensberater
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