An die
Korruptionsstaatsanwaltschaft
Wien
Dampfschiffgasse
4
1030 Wien
Sachverhaltsdarstellung:
Bruch des Amtsgeheimnisses in allen derzeit anhängigen Verfahren bei
der Staatsanwaltschaft Wien
Laut Veröffentlichungen des Vertreters der Pressesprecherin der
Staatsanwaltschaft Wien, Mag. Thomas VECSEY, LL.M, räumt er
Ablauffehler in der gesicherten Vernichtung von klassifizierten Akten
der Staatsanwaltschaft Wien ein. Eine Zuführung von ausgedruckten
Anklageentwürfen alleine im Fall der Julius Meinl-Bank und deren
Verantwortlichen zur unklassifizierten Altpapierentsorgung stellt
eine klassische Schutzbehauptung dar, um einer strafrechtlichen
Bewertung krimineller Vorgänge zu entgehen. Der Vertreter der
Pressesprecherin kann keinerlei Tatwissen über eine nicht
vorschriftsgemäße Entsorgung eines spezifischen Aktenentwurfes
haben, er kann nur ablaufmäßige Fehlerwahrscheinlichkeiten in der
Behandlung der klassifizierten Papierentsorgung haben. Damit würde
sich aber die Einlassung ergeben, dass alle derzeit anhängigen
Verfahren der Staatsanwaltschaft Wien möglicher Weise nicht
vorschriftsmäßig behandelt werden und es im gleichen Maße wie im
Fall der der Meinl Bank zur Öffentlichmachung von geheimen
Informationen (z.B.: nach dem Bankwesengesetz) geheimer
Ermittlungsverfahren kommt.
Falls die Einlassung der Staatsanwaltschaft Wien sich jedoch
spezifisch auf den Aktenlauf im Fall der Meinl-Bank-Erhebung bezieht,
dann deutet das Fallwissen der Medienstelle der Staatsanwaltschaft
Wien darauf hin, dass hier klassisch Dritten Zugang zu
Ermittlungsakten verschafft wurde, indem diese kurz in den Papierkorb
geworfen wurden, wo diese wiederum vom Informationswerber aufgenommen
werden. Dies geschieht entweder aus politischer oder finanzieller
Begünstigung des „Entwurfsentsorgers“. Es sollten jedoch
log-Datein in den Informationssystemen der Justiz vorhanden sein, wer
sich einen Anklageentwurf ausgedruckt hat und zu welchem Unterfangen.
Durch ein solches vorsätzliches Vorgehen wird das finanzielle
Gebaren der Meinl Bank vorsätzlich geschäftsschädigend gefährdet.
Mit einer Ermittlungstätigkeit ist im Rahmen der österreichischen
Staatsanwaltschaften gegen die wiederholten Einflussnahmen durch
politische Gruppen in die Ermittlungen gegen die Meinl Bank ist nicht
zu rechnen, da jedwede Strafverfolgung durch Kollegen der
Staatsanwälte oder Politiker eingestellt werden. (vergl.
Untreueermittlungen gegen BK Faymann, Ermittlungen wegen Bruchs der
Amtsverschwiegenheit im Falle Hausdurchsuchungen Mag. Grasser,
Dokumentenfälschung im Fall Gruböck durch Sta. MMag. Sengstschmid,
Wr. Neustadt, Einstellung der Ermittlungen gegen diverse SOKO's wegen
laufenden Bruchs der Amtsverschwiegenheit gegenüber der Presse) Hier
besteht offenbar ein organisiertes System in den österreichischen
Staatsanwaltschaften sich mit politischen Lobbies auszutauschen oder
politisch-intriganten Strategien hilfreich Unterstützung anzudienen.
Eine Motivation für dieses strafbare Verhalten ist wahrscheinlich in
der politischen Verbindung von Mitarbeitern der Justiz mit
politischen Parteien zu suchen. Dadurch gewinnen politische Parteien
Einfluss auf Ermittlungsverfahren von staatlichen Körperschaften und
zusätzlich als Kick-Back-Zahlungen Parteisteuern.
DI Mathias Gruböck Baden, 26.08.2014
Unternehmens- und Organisationsberater
Am Flachhard 24
2500 Baden
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