An die
StA Wr.
Neustadt
Maria
Theresienring 5
2700 Wr.
Neustadt
Beihilfe
zur gezielten Ermordung österreichischer und EU-Staatsbürger durch
das Verkehrsministerium und das Heeresministerium (BMLVS)
Durch die nicht verfassungskonforme zur Verfügungstellung und
Zugänglichmachung von geheimdienstlichen Informationen an
kriegsführende Länder und militärische Bündnisse tragen das
Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport und das
Bundesministerium für Verkehr zur gezielten Tötung von
österreichischen Staatsbürgern in Syrien und dem Irak bei.
Durch komplexe Scheinkonstruktionen, unter Negierung von
Budgetrichtlinien und Geldwäscheverordnungen werden
nachrichtendienstliche Informationen und militärische Eingriffe in
die Luftraumüberwachungseinrichtung der Firma Austro-Control
verdunkelt. Dies geschieht auf Veranlassung des
Mehrheitseigentümer-Vertreters im Bundesministerium für Verkehr.
Die technischen Einrichtungen und Systeme der österreichischen
Luftraumüberwachung wird von US-amerikanischen Organisationen
besessen und damit den dortigen rechtlichen Gegebenheiten für
Datenschutz und staatliche Systemkontrolle unterworfen. Eine formale
Anbindung von remote betriebenen militärischen Abhöreinrichtungen
des österreichischen Bundesheeres (zum Beispiel die militärischen
Einrichtungen im militärischen Sperrbereich Königswarte) wird
dadurch formal durchgeführt. Damit erlangen fremde militärische
Packte Zugang zu den Flug- und Personenortungsinformationen
österreichischer Dienste und Hoheitsverwaltungen.
Diese militärischen Pakte und Organisationen (NATO) verwenden diese
Informationen um gezielte Tötungsanschläge auf ihre Fernwirkziele
durchzuführen. Diese kriegerischen Handlungen werden von
EU-Territorium (u.a. britische Territorien im indischen Ozean) auch
gegen EU-Staatsbürger durchgeführt. Zum Beispiel wurde eine Ortung
des Aufenthaltes von österreichischen Staatsbürgern in Syrien
(siehe Foto) durch die Abhöreinrichtungen und den
Informationsaustausch mit militärischen Pakten, die aktuell Krieg in
mehreren Regionen der Welt führen, ermöglicht. Führende Mitglieder
dieses Militärpaktes stellen zum Beispiel Verhandlungen mit
Geiselnehmern unter Straft und haben auch Konzepte zur gezielten
Tötung von Geiseln zur Vermeidung von Erpressungssituationen im
Einsatz. (Beispiel der Familie Hentschel aus Sachsen. Sabine,
Johannes und Simon Hentschel kamen zeitgleich mit der Bekanntgabe von
Drohnenangriffen der USA im Jemen ums Leben, seit dem die USA die
gezielten Geiseltötungen durchführen, werden Geiseln für Entführer
in diesem Operationsraum zunehmend zum eigenen Sicherheitrisiko, da
sie ein valides Angriffsziel darstellen. Dadurch kommt es auch
vermehrt zur Ermordung von jahrelangen Geiseln, da sie ihren Wert
verlieren und gleichzeitig zur echten Bedrohung durch Luftschläge
werden und gewisse Staaten unter keinen Umständen verhandeln wollen)
Auch die beiden Grazer Schülerinnen sind durch die Fokussierung der
EU auf sogenannte „Dshihadisten“ ins Kreuzfeuer von gezielten
Luftschlägen gekommen, da diese militärischen Pakte für deren
ferngesteuerte Tötungen in souveränen Staaten, wo schon die meisten
strategischen Ziele für Luftschläge zerstört sind, GPS-Koordinaten
für ihre Lenkwaffen benötigen.
Es ist weder die verfassungsmäßige Aufgabe des österreichischen
Bundesheeres noch des österreichischen Verkehrsministeriums sich an
kriegerischen Handlungen gegen österreichische oder EU-Staatsbürger
zu beteiligen oder diese in irgendeiner Weise zu unterstützen.
Weiters ist es nicht Aufgabe der österreichischen Hoheitsverwaltung
verfassungswidrige Handlungen und Taten von ausländischen,
militärischen Einheiten und Organisationen in Österreich zu
begünstigen oder zu fördern.
Z
u diesen Vergehen zählen auch Entführungshandlungen von mj. Kindern und sexuelle, psychische und physische Gewalt gegen österreichische Staatsbürger. Speziell im Zusammenhang mit der nachrichtendienstlichen Ausspähung der UNO-Vertretungen in Österreich hat die österreichische Hoheitsverwaltung einen Verfassungsauftrag. Die Beteiligung und Unterstützung der Verschleppung und Vergewaltigung von mj. Kindern und österreichischen Staatsbürgern stellen zu keiner Zeit ein rechtskonformes und verfassungsgemäßes Verhalten der verantwortlichen österreichischen Minister dar.
u diesen Vergehen zählen auch Entführungshandlungen von mj. Kindern und sexuelle, psychische und physische Gewalt gegen österreichische Staatsbürger. Speziell im Zusammenhang mit der nachrichtendienstlichen Ausspähung der UNO-Vertretungen in Österreich hat die österreichische Hoheitsverwaltung einen Verfassungsauftrag. Die Beteiligung und Unterstützung der Verschleppung und Vergewaltigung von mj. Kindern und österreichischen Staatsbürgern stellen zu keiner Zeit ein rechtskonformes und verfassungsgemäßes Verhalten der verantwortlichen österreichischen Minister dar.
Anhang: 2013_05_31 Gefährdung durch gezielte Liquidierungen im
Außland.pdf
DI Mathias Gruböck Baden, 29.09.2014
Unternehmens- und Organisationsberater
Am Flachhard 24
2500 Baden
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