29 September 2014

Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt: Anzeige Beihilfe Ermordung


An die
StA Wr. Neustadt
Maria Theresienring 5
2700 Wr. Neustadt


Beihilfe zur gezielten Ermordung österreichischer und EU-Staatsbürger durch das Verkehrsministerium und das Heeresministerium (BMLVS)

Durch die nicht verfassungskonforme zur Verfügungstellung und Zugänglichmachung von geheimdienstlichen Informationen an kriegsführende Länder und militärische Bündnisse tragen das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport und das Bundesministerium für Verkehr zur gezielten Tötung von österreichischen Staatsbürgern in Syrien und dem Irak bei.

Durch komplexe Scheinkonstruktionen, unter Negierung von Budgetrichtlinien und Geldwäscheverordnungen werden nachrichtendienstliche Informationen und militärische Eingriffe in die Luftraumüberwachungseinrichtung der Firma Austro-Control verdunkelt. Dies geschieht auf Veranlassung des Mehrheitseigentümer-Vertreters im Bundesministerium für Verkehr. Die technischen Einrichtungen und Systeme der österreichischen Luftraumüberwachung wird von US-amerikanischen Organisationen besessen und damit den dortigen rechtlichen Gegebenheiten für Datenschutz und staatliche Systemkontrolle unterworfen. Eine formale Anbindung von remote betriebenen militärischen Abhöreinrichtungen des österreichischen Bundesheeres (zum Beispiel die militärischen Einrichtungen im militärischen Sperrbereich Königswarte) wird dadurch formal durchgeführt. Damit erlangen fremde militärische Packte Zugang zu den Flug- und Personenortungsinformationen österreichischer Dienste und Hoheitsverwaltungen.

Diese militärischen Pakte und Organisationen (NATO) verwenden diese Informationen um gezielte Tötungsanschläge auf ihre Fernwirkziele durchzuführen. Diese kriegerischen Handlungen werden von EU-Territorium (u.a. britische Territorien im indischen Ozean) auch gegen EU-Staatsbürger durchgeführt. Zum Beispiel wurde eine Ortung des Aufenthaltes von österreichischen Staatsbürgern in Syrien (siehe Foto) durch die Abhöreinrichtungen und den Informationsaustausch mit militärischen Pakten, die aktuell Krieg in mehreren Regionen der Welt führen, ermöglicht. Führende Mitglieder dieses Militärpaktes stellen zum Beispiel Verhandlungen mit Geiselnehmern unter Straft und haben auch Konzepte zur gezielten Tötung von Geiseln zur Vermeidung von Erpressungssituationen im Einsatz. (Beispiel der Familie Hentschel aus Sachsen. Sabine, Johannes und Simon Hentschel kamen zeitgleich mit der Bekanntgabe von Drohnenangriffen der USA im Jemen ums Leben, seit dem die USA die gezielten Geiseltötungen durchführen, werden Geiseln für Entführer in diesem Operationsraum zunehmend zum eigenen Sicherheitrisiko, da sie ein valides Angriffsziel darstellen. Dadurch kommt es auch vermehrt zur Ermordung von jahrelangen Geiseln, da sie ihren Wert verlieren und gleichzeitig zur echten Bedrohung durch Luftschläge werden und gewisse Staaten unter keinen Umständen verhandeln wollen)

Auch die beiden Grazer Schülerinnen sind durch die Fokussierung der EU auf sogenannte „Dshihadisten“ ins Kreuzfeuer von gezielten Luftschlägen gekommen, da diese militärischen Pakte für deren ferngesteuerte Tötungen in souveränen Staaten, wo schon die meisten strategischen Ziele für Luftschläge zerstört sind, GPS-Koordinaten für ihre Lenkwaffen benötigen.

Es ist weder die verfassungsmäßige Aufgabe des österreichischen Bundesheeres noch des österreichischen Verkehrsministeriums sich an kriegerischen Handlungen gegen österreichische oder EU-Staatsbürger zu beteiligen oder diese in irgendeiner Weise zu unterstützen. Weiters ist es nicht Aufgabe der österreichischen Hoheitsverwaltung verfassungswidrige Handlungen und Taten von ausländischen, militärischen Einheiten und Organisationen in Österreich zu begünstigen oder zu fördern.

Z
u diesen Vergehen zählen auch Entführungshandlungen von mj. Kindern und sexuelle, psychische und physische Gewalt gegen österreichische Staatsbürger. Speziell im Zusammenhang mit der nachrichtendienstlichen Ausspähung der UNO-Vertretungen in Österreich hat die österreichische Hoheitsverwaltung einen Verfassungsauftrag. Die Beteiligung und Unterstützung der Verschleppung und Vergewaltigung von mj. Kindern und österreichischen Staatsbürgern stellen zu keiner Zeit ein rechtskonformes und verfassungsgemäßes Verhalten der verantwortlichen österreichischen Minister dar.

Anhang: 2013_05_31 Gefährdung durch gezielte Liquidierungen im Außland.pdf

DI Mathias Gruböck                                                                  Baden, 29.09.2014
Unternehmens- und Organisationsberater
Am Flachhard 24
2500 Baden

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