12 Mai 2017

Österreich neu

Was müsste unternommen werden um eine grundlegende Neuorganisation Österreichs im 3. Jahrtausend zu erzielen?

1.) Grundsatzabstimmung über eine weitere Föderalisierung (Kantonisierung) Österreichs oder einer Refokussierung auf eine zentrale Bundesverwaltung. Keine 10-geleisigkeiten mehr. Entweder oder, aber dann auch in voller Verantwortung. Klare Übergabe der Kompetenzen an Brüssel, die bereits beschlossen sind. Keine Doppelgeleisigkeiten der 10-geleisigkeiten.

2.) Neufassung des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches. Kein weiters Drauf- und Drüberpappen von immer widersprüchlicheren Novellen. Grundlage des neuen bürgerlichen Gesetzbuches wäre die europäische Menschenrechtscharta.

3.) Das Versicherungssystem wird von einer Pflichtversicherung auf eine Versicherungspflicht mit freier Versicherungswahl geändert. Damit werden die 18 Monopole der einzelnen Versicherungen aufgelöst und es kommt zu einem Polypol der Versicherungen, in dem sich die Versicherungspflichtigen die für sie am besten passende aussuchen können.

4.) Es wird eine Sicherheitsdoktrin des Heeres und der Polizei festgeschrieben. Diese ist zu veröffentlichen. Darin werden die zu aktualisierenden Bedrohungslagen analysiert und die dazugehörigen Maßnahmen dargestellt. Jeder Aktivismus und reaktive Hysterie ist darin zu unterlassen. Ein reines weltanschauliches Veröffentlichen von Statistiken ist zu unterlassen. Eine emotionsverstärkende Doktrin in Vorwahlzeiten ist zu unterlassen.

5.) Eine strikte Trennung zwischen Legislative/Regierung und Judikative ist festzulegen. Jedweder Einfluss von politischen und wirtschaftlichen Parteien und Netzwerken auf juristische Funktionen ist zu unterbinden. Entweder durch Wahlvorgänge (Staatsanwälte, Richter) oder durch Auswahlkommissionen von zufälligen Peergruppen aus anderen Bundesländern (so irgendwie ein „Mehraugenprinzip“ ohne die Möglichkeit eines parteipolitischen Abtausches bei Besetzungen)

6.) Entwicklung eines Profils „Staatlich beeideter Gutachter“, da Gutachter dem Staat verpflichtet sein sollten und nicht einem Gericht. Zufallsauswahl von Gutachtern in Verfahren und vollkommene Trennung von Justiz (vor allem Staatsanwaltschaften) und Gutachtern.

7.) Bildungsreform durch Abschaffung von Bildungsstatistiken. Das Gute, Schöne und Wahre und die Freiheit der Lehre (incl. der Meinungsfreiheit) ist nicht über Statistiken ermittelbar. Diese Bildungsziele sind auch nicht steigerbar und daher nicht der Wachstumsneurose zu unterstellen. Verabschiedung eines Zielekataloges für Bildungseinrichtungen. Zum Beispiel, dass Schulen nur die Werkzeuge für ein erfolgreiches (Berufs)-Leben vermitteln und nicht eine beamtenverdienstschemagleiche Versicherungsgarantie für einen (finanziellen, sozialen, menschlichen, spirituellen, moralischen, kulturellen ...) Aufstieg darstellen. Eine Studie ist anzufertigen, die untersucht ob schulische Ausbildung wirklich jedwede (Lebens-)Erfahrung ersetzen kann und soll.

8.) Ein Kostensenkungsprogramm in den Verwaltungsfunktionen der Allgemeinheit ist durchzuführen. Hierbei gilt das Durchlesen und Beantworten von Katalogen des Rechnungshofes nicht als Durchführung. Ziel: minus 10 % gehen immer. Als runde Summe: -30 Milliarden Euro! Umsetzen nicht diskutieren.

(…) kann erweitert werden.

DI Mathias Gruböck                                                                                                  Baden, 12.05.2017
Unternehmens- und Organisationsberater

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