15 März 2014

Rassismus im Verwaltungsapparat in der BH Baden / JA

Von: Mathew Koeburg <koeburg@gmail.com>
Betreff: Abhärtung für asiatische/afrikanische Mischlingskinder
Datum: March 15, 2014 4:40:35 PM GMT+01:00
An: christa.doeller@noel.gv.at
Kopie: kanzlei@gruboeck.com, jugend.bhbn@noel.gv.at
 
Sehr geehrte Frau Döller,
 
damit sie etwas in Ihren einseitigen Entscheidungsstrukturen bezüglich der tollen Mütter, die immer die Kinder bekommen, bestärkt werden, möchte ich Ihnen ein kleines Originalphoto von einem kleinen Protestwerk meines 32 Monate alten Sohnes Philipp Gruböck zur Verfügung stellen. Er erschuf dieses Meisterwerk mit dem Klostein, als meine damalige Frau zum wiederholten Male sich die Nacht um die Ohren schlug. Zuvor hatte er einen Schreikrampf weil die seine Mutter wieder einmal nicht hier war. Klarer Weise zog sie es vor mit ihrer Mutter auszugehen oder sich sonstwie zu vergnügen, da mein Sohn seine Defizite damals bereits dadurch ausdrückte indem er sie zu beißen, kratzen und zu spucken begann. Damals war er noch keine 3 Jahre alt und konnte seine Problemstellungen wohl nicht anders kundtun. Gott sei Dank gibt es ja Jugendämter, die hier wieder für Ordnung sorgen. Damit die kleinen Fratzen nicht vollkommen übermütig werden - gel Frau Amtsvormund? Aber bei solche Kleinigkeiten wie damals wurde er wohl noch nicht genug abgehärtet.

Neue Sprache, neue Väter, neue Kontinente, neue Freunde - nur immer die gleich Mutter - so ist`s richtig. Hart wir Kruppstahl, zäh wie Leder und schnell abgebaut wie Windhunde - so hat es das Jugendamt gerne mit diesem ausländischen Kanakenpack. Hauptsache die Mütter sind immer im Recht - weil die armen kleinen ja immer unter diesen bösartigen patriarchalen Vätern leiden.
 
Mit freundlichen Grüßen
DI Mathias Gruböck
Unternehmens- und Organisationsberater
derzeit Indonesien.



(Beilage zum Anschreiben an den Amtsvormund – eine Wandmalerei meines damals keine 3 Jahre alten Sohnes, von dem ich seit nunmehr bereits wieder 2,5 Jahren kein Lebenszeichen gesehen, gehört oder sonstwas habe) Auch Gespräche mit beamteten Mitarbeitern des Jugendamtes im Jahre 2010 wurden beim Verweis auf Gefährdungspotentiale durch eine illegale Verbringung der mj. Kinder nach Mauritius/Afrika abrupt unterbrochen. Es ist daher davon auszugehen, dass die Beamten im Jugendamt Baden über die Verbringung der mj. Kinder Gruböck nach Mauritius informiert waren (Ein Eingeständnis einer Begünstigung der Kindesentführung wurde darin eingeräumt, dass sich das Jugendamt offenbar nach einem E-Mail der Kindesmutter über den Verbleib und die Verbringung der mj. Kinder Gruböck ins Ausland dieser Tat konkludent durch Nichtstun zustimmte und dem Kindesvater dieses E-Mail als Rechtfertigung für ihr amtliches Handeln oder Unterlassen angaben. Gleichzeitig verwiesen die Beamten darauf, dass dieses ominöse E-Mail dem Datenschutz unterläge und daher nicht dem Kindesvater zur Kenntnis gebracht werden könne) Eine behördliche Instanz, die die Bestimmungsgewalt über die mj. Kinder Gruböck hat unterliegt offenbar keinerlei rechtsstaatlichen Regulativen oder sonstigen administrativen Konventionen. Durch das Handeln und durch die Unterlassungen der Beamten des Jugendamtes Baden wurde meinen mj. Kinder ein direkter existentieller Schaden zugefügt, was mehrfach nachgewiesen werden konnte. Dass dieser Rechtsstaat seine eigenen Beamten in der rechtlichen Würdigung ihres Handelns gerne dem Gleichheitsgrundsatz entzieht, ist ebenso ein Faktum, das sich kaum widerlegen läßt.

DI Mathias Gruböck Baden, 26.03.2014
Unternehmens- und Organisationsberater
Am Flachhhard 24

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