inwieweit ist die rechtliche Wertung des ehemaligen
Außenministers Kurz, dass der Beitritt zu dem militärischen Bündnis
PESCO am 11.12.2017 zu keiner Verletzung der Bestimmungen des
Bundesverfassungsgesetz vom 26. Oktober 1955 über die Neutralität
Österreichs darstellt, verfassungskonform?
Basiert die angebliche Verfassungskonformität des
Beitrittes zu einem militärischen Bündnis auf einem Entscheid des
Verfassungsgerichtes oder ist das eine politische Definition am VGH
vorbei? Zunehmend werden Äußerungen von Amtsträgern des Staates
Österreich publiziert, in denen diese feststellen, dass das
Neutralitätsgesetz nicht mehr gültig ist. (vergl.
https://kurier.at/politik/ausland/giftaffaere-karas-kritisiert-fehlende-solidaritaet-oesterreichs
/400013266)
und Österreich sich an einseitigen Maßnahmen gegen Signatarstaaten des
Staatsvertrages beteiligen soll. Dieser Umstand führt zunehmend zu einer
massiven Rechtsunsicherheit in der Bevölkerung, da noch immer
Fahneneide beim Bundesheer auf die gültige Verfassung (also inklusive
der immerwährenden Neutralität) geleistet werden.
Weiters stellt sich durchaus die Frage nach der
rechtlichen Bewertung eines militärischen Bündnisses zusammen mit der
Bundesrepublik Deutschland in dem deutsche Truppenkörper auf
österreichischen Militärstützpunkten laufend Manöverübungen abhalten und
durchaus auch deutsche Truppenbewegungen auf österreichischen Straßen
bemerkbar sind. Zusätzlich wirft die deutsche Militärdoktrin "Weißbuch
zur Sicherheitspolitik 2016" bereits Russland zunehmende kriegerische
Handlungen im hybriden Bereich vor und leitet daraus militärische
Maßnahmen gegen Russland ab (vergl.
https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975292/736102/64781348c12e4a80948ab1bdf25cf057/weissbuch-zur-sicherheitspolitik-2016-download-bmvg-data.pdf?download=1).
Wie kann ein Staat sich gleichzeitig zu gemeinsamen militärischen
Interessen und Aktivitäten verpflichten und dabei militärisch neutral
bleiben?
Zusätzlich bildet sich in der Bevölkerung zunehmend
eine Rechtsunsicherheit heraus, da das österreichische Bundesheer
offenbar selbst keinen gesetzeskonformen Auftrag bei Kampfeinsätzen
unter der Führung der USA und/oder der NATO in Afghanistan angeben kann.
(vergl. http://www.bundesheer.at/ausle/zahlen.shtml - Afghanistan) und
in Mali militärische Einheiten im Rahmen der Wirtschaftsgemeinschaft EU
(?) stationiert hat um offenbar den Zugriff auf Ressourcen in ehemaligen
Kolonialgebieten anderer Teilnehmer des PESCO-Militärbündnisses
sicherzustellen. Auf Reisen durch diese Länder wird Österreich
jedenfalls nicht mehr als neutral wahrgenommen, was die Sicherheitslage
österreichischer Staatsbürger grundsätzlich verschlechtert.
Weiters sind zur verstärkten Teilnahme an
Kampfeinsätzen Verpflichtungen zu laufend steigenden
Rüstungsinvestitionen eingangen worden, mit denen Berufsarmeeteile im
österreichischen Bundesheer aufgerüstet werden. Dies wiederspricht
massiv dem Ergebnis der Volksbefragung 2013 zur Wehrpflicht und damit
dem Milizsystem als tragender militärischen Komponente der
österreichichen Verteidigungsanstrenungen. Massive Budgeteforderungen
des Heeresbudgets werden aus den neu eingegangenen militärischen
Verpflichtungen abgeleitet.
Aus den weitreichenden Konsequenzen die die lockere
Interpretation des Neutralitätsgesetzes durch die Regierung und die von
dieser eingegangenen Verpflichtungen haben, kann man durchaus eine
selbstständige Klärung dieser verfassungsrechtlichen Fragen durch den
Verfassungsgerichtshof argumentieren. Falls die Praxis der Aufweichung
von Verfassungsbestimmungen bis zum Einschluß des genauen Gegenteils
weiterhin vom Verfassungsgerichtshof zugelassen wird, muss man sich über
einen Verfall der Rechtssicherheit durch zunehmender Anwendung des
"Gutsherrnprinzipes" von parlamentarisch nicht legetimierten
Entscheidungsmächten (vergl. EU-Trilog-Hinterzimmermachtpolitik)
wundern.
Mit freundlichen Grüßen
DI Mathias Gruböck
2500 Baden
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