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08 März 2020

Klarstellen


Europa sollte sich einmal endlich entscheiden. Das halbherzige mittraben bei diversen Regimechange-Aktivitäten der USA im nordafrikanischen EU-Nachbarraum (Lybien, Syrien, Libanon, Iran, Afghanistan, Jemen etc.) mit gleichzeitiger Eskalation des Palästina-Problems durch Vorantreiben von Weder-Noch-Lösungen (Weder Ein- noch Zweistaatenlösung – implizite Verdrängungs-Vertreibungslösung der Palästinenser in den besetzten Gebieten, kann nicht so weitergehen.

Das ganze Migrations-Flucht-Thema kommt aus ebendiesen, meist desaströsen neokolonialen verdeckten Kriegen, die immer die gleichen verbündeten Weltherrnmonopol-Strategen des „Westens“ betreiben um die Rahmenbedingungen für die „Märkte“ ihren Wahlkampfgeldgebern genehm zu manipulieren. Eigentlich ist es so wie in ganz alten Zeiten als sich bei aufkommender Dürre die Nomadenvölker um die letzten Wasserquellen schlugen – Verknappung der Ressourcen führte und führt augenscheinlich in menschlichen Großgruppen IMMER nur zu einem – zu Krieg und Vertreibung. Und zur Vernichtung der Konkurrenz.

Jetzt spielt die Türkei im aktuell umkämpften Raum Syrien – Irak – Iran eine sehr schwierige Rolle. Auf der einen Seite im transatlantischen Verteidigungsverbund (?) verbunden kommt sie mittlerweile von allen Seiten unter Druck. Die Strategie der Zuwendung zu Europa wurde ja durch die neoliberal-christlich-weiße Falange torpediert. Gleichzeitig greift Saudiarabien massiv nach der Vorherrschaft unter den Sunniten. Dies führte sehr bald zur Schwächung der republikanisch – laizistischen Tradition in der Türkei. Auch die Unterstützung der Kurden der USA und vor allem durch Deutschland brachte die Türkei an den Rand der territorialen Zersetzung – eine Situation ähnlich wie in der Ukraine entstand – daher wohl auch die Zuwendung der Türkei in Richtung Russland. Das Scheitern der Destabilisierung und des Versuches des Regimechanges auch in Syrien durch den hybrid angreifenden Westen in Kooperation und hauptsächlicher Finanzierung der Saudis eröffnete wohl in den Augen der türkischen Strategen die Chance sich im Machtkampf in diesem Gebiet (wie meist geht es wohl um Pipeline-Routen) „zurückzurunden“. Die geplanten Pipelinestrecken gehen wohl allesamt bei Idlib oder in der Gegend vorbei Richtung Mittelmeer. Teile in der EU (wahrscheinlich genau die, die Nordsteam II mittorpedierten) wollten ja auch gleich einen Einsatz der EU-Truppen, offenbar auf Basis des PESCO-Militärbündnisses, rund um Idlib durchsetzen. Im neuen Politmarketing heißt ja Luftkriegsführung jetzt „Flugverbotszone“ (vergleiche Libyen). Jedenfalls versucht jetzt die Türkei den Leidensdruck auf Europa zu erhöhen um die Europäer zu Eingreifen in Syrien zu bewegen. Damit hätte die Türkei ein wichtiges Faustpfand – die eroberten syrischen Gebiete – im großen Spiel dieser Region. Alleine wird die Türkei in Syrien wohl scheitern.

Die EU wird weitertun wie gehabt und keine klaren Entscheidungen und Strategien verfolgen. Alle sofort raus aus Syrien, die dort nicht hingehören – damit wäre eine reelle Chance für eine Wiederansiedlung und einen Wiederaufbau gegeben. Einstellung aller Hegemoniebestrebungen von welchen ausländischen Kräften wo auch immer. Reinstallation des guten alten Begriffes der „Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten von souveränen Staaten“. Weil sonst übernimmt man konkludent Verantwortung für die Menschen die dort Leben und die durch die komplexen Regimechangespielchen geflohen sind. Eine riesige Existenzenvernichtungsmaschine implementiert zur Steigerung der Machtfülle von ach so marktgetriebenen, pseudodemokratischen Lobby‘s. Wobei Lobbyismus per se antidemokratisch ist, da er Einfluss einer Interessensgruppe (Minderheit) auf die Machtausübung der Mehrheit nimmt und das gegen die Interessen der Mehrheit, weil sonst müsste man ja gar nicht lobbyieren. Eigentlich ist Lobbyismus antiparlamentarisch und strukturell korrumpierend.

DI Mathias Gruböck (Analyst) Baden, 08.03.2020

25 Januar 2020

VfGH und Neutralität mit Mitgliedschaft in PESCO

Hohes Verfassungsgericht,

inwieweit ist die rechtliche Wertung des ehemaligen Außenministers Kurz, dass der Beitritt zu dem militärischen Bündnis PESCO am 11.12.2017 zu keiner Verletzung der Bestimmungen des Bundesverfassungsgesetz vom 26. Oktober 1955 über die Neutralität Österreichs darstellt, verfassungskonform? 

Basiert die angebliche Verfassungskonformität des Beitrittes zu einem militärischen Bündnis auf einem Entscheid des Verfassungsgerichtes oder ist das eine politische Definition am VGH vorbei? Zunehmend werden Äußerungen von Amtsträgern des Staates Österreich publiziert, in denen diese feststellen, dass das Neutralitätsgesetz nicht mehr gültig ist. (vergl. https://kurier.at/politik/ausland/giftaffaere-karas-kritisiert-fehlende-solidaritaet-oesterreichs
 /400013266) und Österreich sich an einseitigen Maßnahmen gegen Signatarstaaten des Staatsvertrages beteiligen soll. Dieser Umstand führt zunehmend zu einer massiven Rechtsunsicherheit in der Bevölkerung, da noch immer Fahneneide beim Bundesheer auf die gültige Verfassung (also inklusive der immerwährenden Neutralität) geleistet werden.

Weiters stellt sich durchaus die Frage nach der rechtlichen Bewertung eines militärischen Bündnisses zusammen mit der Bundesrepublik Deutschland in dem deutsche Truppenkörper auf österreichischen Militärstützpunkten laufend Manöverübungen abhalten und durchaus auch deutsche Truppenbewegungen auf österreichischen Straßen bemerkbar sind. Zusätzlich wirft die deutsche Militärdoktrin "Weißbuch zur Sicherheitspolitik 2016" bereits Russland zunehmende kriegerische Handlungen im hybriden Bereich vor und leitet daraus militärische Maßnahmen gegen Russland ab (vergl. https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975292/736102/64781348c12e4a80948ab1bdf25cf057/weissbuch-zur-sicherheitspolitik-2016-download-bmvg-data.pdf?download=1). Wie kann ein Staat sich gleichzeitig zu gemeinsamen militärischen Interessen und Aktivitäten verpflichten und dabei militärisch neutral bleiben? 

Zusätzlich bildet sich in der Bevölkerung zunehmend eine Rechtsunsicherheit heraus, da das österreichische Bundesheer offenbar selbst keinen gesetzeskonformen Auftrag bei Kampfeinsätzen unter der Führung der USA und/oder der NATO in Afghanistan angeben kann. (vergl. http://www.bundesheer.at/ausle/zahlen.shtml - Afghanistan) und in Mali militärische Einheiten im Rahmen der Wirtschaftsgemeinschaft EU (?) stationiert hat um offenbar den Zugriff auf Ressourcen in ehemaligen Kolonialgebieten anderer Teilnehmer des PESCO-Militärbündnisses sicherzustellen. Auf Reisen durch diese Länder wird Österreich jedenfalls nicht mehr als neutral wahrgenommen, was die Sicherheitslage österreichischer Staatsbürger grundsätzlich verschlechtert. 

Weiters sind zur verstärkten Teilnahme an Kampfeinsätzen Verpflichtungen zu laufend steigenden Rüstungsinvestitionen eingangen worden, mit denen Berufsarmeeteile im österreichischen Bundesheer aufgerüstet werden. Dies wiederspricht massiv dem Ergebnis der Volksbefragung 2013 zur Wehrpflicht und damit dem Milizsystem als tragender militärischen Komponente der österreichichen Verteidigungsanstrenungen. Massive Budgeteforderungen des Heeresbudgets werden aus den neu eingegangenen militärischen Verpflichtungen abgeleitet. 

Aus den weitreichenden Konsequenzen die die lockere Interpretation des Neutralitätsgesetzes durch die Regierung und die von dieser eingegangenen Verpflichtungen haben, kann man durchaus eine selbstständige Klärung dieser verfassungsrechtlichen Fragen durch den Verfassungsgerichtshof argumentieren. Falls die Praxis der Aufweichung von Verfassungsbestimmungen bis zum Einschluß des genauen Gegenteils weiterhin vom Verfassungsgerichtshof zugelassen wird, muss man sich über einen Verfall der Rechtssicherheit durch zunehmender Anwendung des "Gutsherrnprinzipes" von parlamentarisch nicht legetimierten Entscheidungsmächten (vergl. EU-Trilog-Hinterzimmermachtpolitik) wundern.

Mit freundlichen Grüßen

DI Mathias Gruböck
2500 Baden