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24 April 2026

Skischild

 Sehr geehrter Herr Kickl  

als ehemaliger Präsenzdiener und EF-Soldat, der noch im Kalten Krieg die immerwährende Neutralität verteidigte, sehe ich mit immer größerer Sorge den Anschlußwillen der österreichischen Regierung und Militärführung an transeuropäische Militärgemeinschaften in Kombination mit dem schleichenden Zusammenwachsen oder Kongruenz von EU und NATO.

Zunehmend scheint die sicherheitspolitische Ausrichtung der immerwährend neutralen Republik Österreich durch deutsche, europäische und transatlantische Machtstrukturen bestimmt zu werden.

So sind die langjährigen Strategien und Vorgänge rund um die Integration des österreichischen Militärs in das NATO/EU/US/DE System hervorzuheben. Dieses Projekt besteht seit Jahrzehnten:

  • 1995 NATO-PfP Betritt von der Generalprokuratur zugestimmt, da Russland damals noch Teil des PfP war, mittlerweile befinden sich die NATO/EU in einem Stellvertreterkrieg mit der russischen Föderation und hat die RF aus der PfP verabschiedet und den NATO-Russland Rat beendet

  • Cross borderleasing der Austro-Controll Systeme in die USA (CISA, FISA) und andere Schnittstellen mit Datenzugriff auf österreichische Sicherheitsdaten aus den USA (Platter, Blaulichtfunk Motorolla)

  • 2015 Militärstrategisches Konzept 2015 (https://inside.bundesheer.at/documents/475963/0/milstratkonzept.pdf) 2.3.3 „Die geografische Lage unseres Landes hat Auswirkungen auf die Ausrichtung bzw. die Kooperation mit der NATO im Bereich der Luftraumüberwachung und Luftraumsiche-rung.“ und „Das BMLVS wird innerhalb der NATO/PfF vor allem im Raum Südosteuropa sowie in Bezug auf Kooperation und Kapazitätenaufbau in Osteuropa bzw. in der Schwarzmeer-Region wirksam.“

  • die Wiedereinführung eines Berufsheeres 2013 (untersagt) und 2020 fortgesetzt und mündeten 2023 in der Reaktionsmiliz (vergl. BMLV „Die Miliz ist integraler Bestandteil des Bundesheeres und stellt tagtäglich mit hunderten Soldaten und Soldatinnen in den In- und Auslandseinsätzen ihre Professionalität unter Beweis.“ Unterscheidung zwischen Miliz und BMLVS

  • 2017 Luftraumüberwachung durch neue (US?) Kampfjets wegen Kosteneinsparung (Leasingmodell ohne Systeminvestitionen, dass genau soviel kostet wie der Betrieb des Bestandes)

  • 2022 in Berchtesgaden (!) Deutsch-Österreichischer Vertrag zur Luftraumüberwachung gegen Drohnen und „unbekannte“ Luftbedrohungen.

  • 2025 Bestellung mit unklaren Preisgestaltungen, Kontrollhoheiten und organisatorische Kommandoebenen trotz schlechter (bis gar keiner) Wirkungsraten gegen ballistische Raketen (speziell Hyperschallraketen). (Univ. Prof. Ted Postol, MIT)

Mit Jahreswechsel 2025/26 kam es in der ehemaligen, stillgelegten Martinekkaserne in Baden anscheinend zu Umwidmungen und Bauarbeiten im Bereich der Bunkeranlagen. Nach der Stilllegung der Kaserne in den späten 1990er Jahren und Versuche einer zivilen Nutzung der denkmalgeschützten Gebäude (z.B.: als Kuranstalt o.ä) fanden im Jahr 2020, nach der Teilmobilmachung und Bildung der Reaktionsmiliz wieder Übungen in der Kaserne (Bekämpfung ziviler Aufstände) statt. Die damals angebrachten Schilder deuten auf die formale Widmung als Truppenübungsplatz hin. (Bild 1: vis a vis Kinderspielplatz Albrechtsgasse)



Bild 1



Bild 2



Nach den Rodungsarbeiten kam es zur Änderung der militärischen Widmung (Bild 2). Die Arbeiten beziehen sich anscheinend auf den Bereich der Luftschutz- oder Munitionsbunker. Diese Art der Ausschilderung ist aus dem kalten Krieg bekannt, als die Abhörstation Königswarte im Burgenland durch US-Dienste und das US-Militär finanziert wurden, da das neutrale österreichische Bundesheer für diese Art der strategischen und taktischen Aufklärung keinerlei Nutzen hatte. Im Fall der Martinekkaserne dürfte es sich um eine zivilrechtliche Kooperation mit Deutschland im Zuge des NATO-Projektes „Sky-Shield“ handeln. Die Position der Martinekkaserne direkt an einem zentralen europäischen Luftdrehkreuz könnte hierbei mitspielen.

Gleichzeitig wird in Wr. Neudorf ein gehärtetes, unterirdisches Datenzentrum errichtet. Dies wird von Microsoft betrieben und mit NATO-Sicherheits- und Zertifizierungsstandards gebaut. Indizien die auf die zivilrechtliche Umsetzung eines zentralen NATO-Projektes im formal nicht NATO-Mitgliedsland Österreich hindeuten.

Derzeitige Belastungstests für westliche Flugabwehrsysteme sowohl im Ukrainekrieg als auch im Iran-US-Israel-Krieg zeigen starke Schwächen gegenüber Sättigungsangriffen mit Drohnen und ballistischen Raketen. Weiters sind sie nahezu wirkungslos gegen Hyperschallraketen, vor allem mit lenkbaren Sprengköpfen. Die militärische Nutzbarkeit wird zusätzlich dazu durch vollkommene Unwirtschaftlichkeit und mangelnden Nachschub, der zudem monopolisiert ist, untergraben.

Hier kommt wieder das Corona-Marketing zur Anwendung: Für eine propagierte Bedrohung, die es so nicht gibt, werden Unsummen von öffentlichem Geld an ein Monopol überwiesen um überteuerte Schutzmaßnahmen, die nicht wirken, zu erwerben. So kann man ganze Staaten ausplündern.


DI Mathias Gruböck                                              Baden, im April 2026

Pensionyst

12 April 2022

Neutrales Kriegstagebuch

https://www.youtube.com/watch?v=qNeXbNY3HYQ 

Es ist schon sehr erstaunlich, dass ein neutraler österreichischer Offizier, der angeblich gelobt hat, die immerwährende Neutralität Österreichs zu verteidigen ein Kriegstagebuch auf Englisch führt. (Neutralitätsgesetz, speziell Artikel 2) Noch dazu wo er offenbar angebliche Erfolge in der Kriegsführung einer Kriegspartei propagiert und sogar weiß welcher Brigardekommandant da gefallen sein sollte. Eine umfassende Analyse hätte meines Erachtens auch die Darstellung der russischen Kriegsseite beinhaltet. Bei 3:04 werden zwei Treffer auf russische Panzerfahrzeuge, die sich angeblich mit 25 km/h bewegt haben gezeigt. 2 Panzerfahrzeuge weiter hinten schaut es aber so aus, als ob dort ein Soldat abgesessen sei. Bei 4:01 wird wiederum die Reaktion der russischen Einheiten gezeigt, wobei an der Stelle wo die zwei russischen Panzer abgeschossen worden sein sollen keinerlei Spuren von Wracks oder Schmauchspuren zu erkennen sind. Bei 3:43 sieht man wiederum eine Art Rauchwolke aber auf Höhe der Tankstellenanzeige und den 2 Panzer voll intakt - jedoch jede Menge an Menschen auf der Straße, die eher wie die abgesessenen Mannschaften der Panzerfahrzeuge wirken. Dies wäre für mich als ehemaliges Mitglied eines Jagdpanzerbattalions und ehem. Panzergrenadier ein taktisch vollkommen unerklärliches Verhalten. Umso mehr die russischen Einheiten angeblich annahmen von Drohnen angegriffen zu werden - was aber wiederum gegen das Antwortfeuer durch die Bewaldung am Straßenrand sprechen würde. Nach den Bewegungsmustern müsste das angeblich Antwortfeuer auch Ewigkeiten nach dem Angriff der ukrainischen oder mit ihnen verbündeten Einheiten durchgeführt worden sein. Bei 4:11 sind zwei Frames erkennbar, bei denen im zeitlich ersten eine eigentümlich Verpixelung des einen "Antwortfeuerpanzers" zu erkennen ist. Die Rauchwolke dürfte aber auf Grund der offensichtlichen Windrichtung den gleichen Ursprung haben wie in 3:43. Es ist weniger einfallsreich als bewundernswert, dass ukrainische/allierte Einheiten aus einem auf der Autobahn offensichtlich nachrückenden Panzerverband exakt den Panzer des Brigardekommandanten abschießen. Eine Fähigkeit die zuletzt erst US-Einheiten im Irak 2020 nachweisen konnten. 

 DI Mathias Gruböck Baden, 11.04.2022 Analyst

23 März 2021

Militärblock-Mitläufer managen Gefährdung durch Neutralitätsgesetze zur Beteiligung an globalen Dominanzkriegen

Beteiligung an kriegerischen Handlungen unter Umgehung des Neutralitätsgesetzes und Bildung einer offensiven Organisation mit ausländischen Mächten die die Rechte und die physische Sicherheit österreichischer Staatsbürger und Unternehmen bedroht und zerstört.

Die österreichische Regierung verstößt gegen das Neutralitätsgesetz indem sie sich militärischen offensiven Kriegsbündnissen direkt und indirekt anschließt, deren befehlshabender Führungsmacht österreichische Bürger, deren wirtschaftliche und physische Existenz und deren Menschenrechte bedroht und missachtet. Es kann derzeit nicht einmal ausgeschlossen werden, dass die Unterordnung der österreichischen Rechtsnormen unter die Befehlsgewalt eines internationalen Militärbündnisses österreichische Beamte (z.B.: Soldaten) hierdurch in die Situation versetzt die Menschenrechte und alle grundlegenden geltenden rechtsstaatlichen Normen gegenüber österreichischen Staatsbürgern auf Befehl oder Geheiß von ausländischen Interessensgruppen zu brechen. Dies ist sowohl der Regierung, als auch den Ministern wie auch den von der Regierung bestellten Verfassungsrichtern bekannt und mehrmals zur Kenntnis gebracht, ohne, dass diese ihren gesetzlich aufgetragenen Pflichten der Überprüfung und Sicherung nachkommen. Durch diverse Umgehungskonstruktionen sind offenbar die Graubereiche rund um grundlegende Verfassungsregelungen derart groß geworden, dass selbst österreichische Thinktanks (vergl. Landesverteidigungsakademie) und Mitbeteiligte der EU-Beitrittsverhandlungen und dadurch aktuell EU-Abgeordnete (vergl. Volksabstimmungsgrundlage: die Neutralität bleibt im vollen Umfang bestehen) deren real existierende Gültigkeit bestreiten. Die Kontrollfunktion des Verfassungsgerichtshofes könnte durch eine Befangenheit einzelner Richter, die zuvor Kabinettmitglieder oder Sekretäre von Bundeskanzlern und Ministern waren um von Bundeskanzlern und Ministern de facto in das Verfassungsrichteramt berufen zu werden geschwächt werden. Ein Indiz hierfür sind mediale Eskapaden von VfGH-Richtern zur Unterstützung politischer Positionen von Regierungen die eben diese Richter vorgeschlagen haben.

Falls die Richterschaft des VfGH bis dahin niemals Kenntnis von grundlegenden, diametral entgegengesetzten Veränderungen von Verfassungsregelungen ohne die dann eigentlich ungültigen oder irgendwie untergrabenen Gesetze aufzuheben, hatte, dann kann sich das Gericht nur bis zum 25.01.2020 darauf ausreden. Vergleiche: Betreff: Beitritt zum militärischen Bündnis PESCO Von: <m.gruboeck@gmx.at> Datum: 25.01.20. 13:22 An: vfgh@vfgh.gv.at Kopie (CC): daphne.franz@justiz.gv.at. mottel@posteo.de

Haben der Verwaltungsgerichtshof oder ein Verwaltungsgericht Zweifel, ob eine in einem bei ihnen anhängigen Verfahren anzuwenden Bestimmung (z.B. Verordnung, Gesetz) rechtskonform (gesetz- oder verfassungsmäßig) ist, sind sie verpflichtet, einen Antrag auf Aufhebung dieser Bestimmung beim Verfassungsgerichtshof zu stellen. Der Verfassungsgerichtshof überprüft dann die jeweilige Bestimmung auf ihre Rechtskonformität (z.B. ob ein anzuwendendes Gesetz verfassungskonform ist) und hebt sie, wenn diese rechtswidrig (z.B. verfassungswidrig) ist auf.

​Bundesverfassungsgesetz vom 26. Oktober 1955 über die Neutralität Österreichs

Artikel 1
(1) Zum Zwecke der dauernden Behauptung seiner Unabhängigkeit nach außen und zum Zwecke der Unverletzlichkeit seines Gebietes erklärt Österreich aus freien Stücken seine immerwährende Neutralität. Österreich wird diese mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln aufrechterhalten und verteidigen.
(2) Österreich wird zur Sicherung dieser Zwecke in aller Zukunft keinen militärischen Bündnissen beitreten und die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Gebiete nicht zulassen.
Mit der Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes ist die Bundesregierung betraut. Der Präsident, seine Stellvertreterin und 6 von 12 Richter des Verfassungsgerichtshofes sind durch das Ernennungsvorschlagsrecht der Bundesregierung ernannt worden.

Art. 9 a Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz

Österreich bekennt sich zur umfassenden Landesverteidigung. Ihre Aufgabe ist es, die Unabhängigkeit nach außen sowie die Unverletzlichkeit und Einheit des Bundesgebietes zu bewahren, insbesondere zur Aufrechterhaltung und Verteidigung der immerwährenden Neutralität. Hierbei sind auch die verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihre Handlungsfähigkeit sowie die demokratischen Freiheiten der Einwohner vor gewaltsamen Angriffen von außen zu schützen und zu verteidigen.

Die Auffassung, dass Österreichs Neutralität im klassischen Sinn nicht mehr bestehe, wird immer wieder von Experten der Landesverteidigungsakademie Wien vorgebracht. Dabei wird regelmäßig davon ausgegangen, dass „EU und NATO künftig noch enger zusammenarbeiten werden“. Zwischen NATO und EU gebe es, seit 2003 vertraglich vereinbart, eine „strategische Partnerschaft“ als Grundlage für die gemeinsame Sicherheit. Die Vereinbarung erlaube der EU den Rückgriff auf NATO-Mittel und -Kapazitäten, um eine militärische Operation durchzuführen. Der Charakter dieser Operationen ist aber in der Folge immer offensiv und hat mit Landes- oder Gemeinschaftsverteidigung überhaupt nichts zu tun. In diesem militärisch-wirtschaftlichen Konglomerat, dass stark außereuropäische Interessen und Strategien verfolgt, erfolgten bisher ausschließlich Erstschläge und Offensiven in angrenzenden und auch darüber hinaus gelegene Gebiete. Allen diesen Offensivschlägen und -kriegen ist gemein, dass es um die Kontrolle von Ressourcen, im Speziellen um Erdöl, Erdgas und deren Transport-Pipelines. Die Kontrolle erlangt hier aber in keinem Fall der europäische Wirtschaftsraum, sondern ausschließlich der militärisch führende transatlantische Partner. Die europäischen Beteiligten bei den Eroberungszügen bezüglich der Energieressourcen sind hier eher für die Logistik und Finanzierung zuständig.

Die Landesverteidigungsakademie (LVAk) ist eine dem österreichischen Bundesministerium für Landesverteidigung nachgeordnete Dienststelle. Die Akademie ist die oberste Lehr- und Forschungsstätte des Ressorts mit einer mehr als 150-jährigen Tradition. Sie gilt als das intellektuelle Zentrum der österreichischen Militärwissenschaft, dem vorwiegend die höhere Führungskräfteausbildung übertragen ist. Ihr Sitz ist das Amtsgebäude Stiftgasse im 7. Wiener Gemeindebezirk.

Alle Mitglieder der PfP sind ebenso im EAPC vertreten. Im Rahmen dieses 1997 geschaffenen umfassenden multilateralen Dialogforums für sicherheitspolitische Themen diskutieren die Alliierten und Partner neben Krisenbewältigung z.B. auch die Zusammenarbeit im Umwelt-, Wirtschafts- und Wissenschaftsbereich. Die derzeitige Zusammenarbeit zwischen Österreich und der NATO im Rahmen von EAPC und PfP findet im Wesentlichen in drei Bereichen statt: politischer Dialog, militärische und zivile Zusammenarbeit.

Die beiden militärischen Bündnisse PfP und EAPC sind Bestandteile der Militärarchitektur des Nordatlantik-Packtes (NATO). Die militärische Führung der NATO wird von je her durch die USA wahrgenommen. Auch gibt es Verschränkungen zwischen der EU und der NATO.

Aus den militärstrategischen Doktrin der Bundesrepublik Deutschland kann man nun entnehmen, dass sich Deutschland (und diese auch gleich mitdefinierend für die ganze EU) von Russland in der Krim angegriffen fühlen. Quelle:

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975292/736102/64781348c12e4a80948ab1bdf25cf057/weissbuch-zur-sicherheitspolitik-2016-download-bmvg-data.pdf?download=1

Hierzu gehört auch eine Erhöhung russischer militärischer Aktivitäten an den Außengrenzen von Europäischer Union (EU) und Nordatlantischer Allianz (NATO). Im Zuge einer umfassenden Modernisierung seiner Streitkräfte scheint Russland bereit, an die Grenzen bestehender völkervertraglicher Verpflichtungen zu ge-hen. Der zunehmende Einsatz hybrider Instrumente zur gezielten Verwischung der Grenze zwischen Krieg und Frieden schafft Unsicherheit in Bezug auf russische Ziele. Dies erfordert Antworten der betroffenen Staaten, aber auch von EU und NATO.“ Wie Antworten Deutschlands in Kombination mit EU und NATO auf den durch Deutschland festgestellten hybriden Kriegszustand mit Russland lautet ist noch nicht ganz klar, jedoch ist der deutsche Außenminister Heiko Maas seit längerer Zeit offenbar an der weiterführenden Eskalation des hybriden Kriegszustandes massiv interessiert um der Besatzungsmacht USA bei der Umsetzung der Ziele des CAATSA zu assistieren. Die Eskalationsschritte des deutschen Außenministeriums sind offenbar so weit gediehen, dass die russische Föderation den Abbruch der Beziehungen zur EU ankündigen, wenn die Angriffe des US (Deutschen/EU/NATO)-Blocks weiter andauern. Spätestens dann wird der Neutralitäts-Aushöhlungsartikel 23j der Bundesverfassung zu einem Spaltpilz der österreichischen Verfassung werden, da sich bauerntäuscherisch-schlampiger/feiger/taktischer/verlogener Umgang mit der Neutralitätsidentität der Österreicher durch die Politik/Regierung dann rächen wird und den angeblichen Verfassungsschutz-Auftrag der österreichischen Regierung verstärkt als politische Manövriermasse zum eigenen Machterhalt erscheinen lassen wird. Aber das ist ja bereits aus Regierungsschreiben aus 2013/2014 nachweisbar, dass Verfassungsrechte und -pflichten hier eher als „Kann“- Bestimmung angesehen werden.

Das allgemeine Gewaltverbot ist in Artikel 2 Nr. 4 der Charta der Vereinten Nationen festgelegt und verbietet den Mitgliedsstaaten die Anwendung militärischer Gewalt.

„Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.“

– Charta der Vereinten Nationen und Statut des Internationalen Gerichtshofs, Kapitel 1, Artikel 2 Absatz 4: Regionales Informationszentrum der Vereinten Nationen für Westeuropa[1]

Es konstituiert die wichtigste positivrechtliche Rechtsquelle des Völkerrechts. Ausnahmen sind das Sanktionssystem des UN-Sicherheitsrates nach Kapitel 7 und das Recht zur Selbstverteidigung nach Artikel 51.

Countering America's Adversaries Through Sanctions Act, abgekürzt CAATSA ist ein Bundesgesetz der Vereinigten Staaten von Amerika, das bereits vorher bestehende Sanktionen gegen den Iran, Nordkorea und Russland verschärft und auch gegen europäische Firmen zur Anwendung kommen soll. Unter Bezugnahme auf CAATSA wurde der Aufbau der Erdgasleitung Nord Stream 2 verzögert. Es geht in dem Gesetz auch darum, "dem Export von US-Energieressourcen den Vorrang zu geben, um amerikanische Jobs zu schaffen." Sanktionen ohne UN-Beschluss sind völkerrechtlich unzulässig jedoch wird dadurch auch der österreichische Partner der Nordstream 2, die OMV bedroht. Gleichzeitig gibt es kriegstreiberische Strategien um die geostrategischen Interessen vor allem der USA auch via dem von US-Truppen besetzten Deutschland umzusetzen. Auch die einseitige Kündigung aller friedensfördernden Abrüstungs- und Demilitarisierungsverträge durch die USA stellen sowohl historisch wie auch realpolitisch eine implizite Kriegserklärung dar. Speziell unter der Intensivierung eines völkerrechtswidrigen einseitigen Sanktionsregimes, mit dem die USA bereits Japan vor dem 2. Weltkrieg erfolgreich belegte.

Durch den CAATSA bringen die USA eindeutig zum Ausdruck, dass sie weder das Völkerrecht noch WTO-Vereinbarungen noch das Recht Europas über seine Energieversorgung selbständig zu bestimmen davon abhalten ihre eigenstaatlichen Interessen mittels massiven Repressionen durchzusetzen. Im Fall des Irans führte die durch den CAATSA unterstützte Militärstrategie bereits zu kriegerischen Akten (oder wie immer man aktuell die gezielte Ermordung eines ranghohen Offiziers eines Landes durch das Militär eines anderen Staates nennt) und Anfang 2020 kamen die bekannten „fals flag-Angriffe“ zur Legitimation weiterführender Angriffshandlungen als klares Indiz für einen kurz bevorstehenden Angriffskrieg zur Anwendung. Dies wurde durch die aktuelle Pandemie nur kurzfristig aufgeschoben. Nachdem der Widerstand des 2020 amtierenden US-Präsidenten (der erste US-Präsident seit Jimmy Carter der keinen neuen Krieg begonnen hat) durch seine Abwahl aus dem Amt geschieden ist, kommt jetzt mit dem neugewählten Präsidenten Biden ein erfahrener Krieger (z.B.: NATO-Bombardment in Libyen, Ukrainekonflikt – Übernahme der Kontrolle über die russischen Gaslieferungen, inklusive der Inthronisierung seines Sohnes an zentraler Stelle) Neueste Aussagen des Präsidenten Biden zeigen, dass hier offenbar auch der Weg zur gezielten Tötung des russischen Präsidenten geebnet wird, da die Erklärung für die Ermordung des iranischen Offiziers Sulaimani ebenfalls alleiniglich die diffuse Beschuldigung des Mordes darstellte. (Rechtswissenschaftlich ein gewisses Problem, da ein eben offen aufgetretener Mörder seine Tat damit rechtfertigt, dass das Opfer eigentlich der Mörder sei?!) Jetzt bezichtigt der Oberbefehlshaber der US-Armee den Präsidenten der russischen Föderation des Mordes. Die gezielte Tötung via Drohnen wurde von der US-Armee bisher nur über deutsche und andere europäische Infrastruktur betrieben, jedoch gibt es keine Aussagen über derlei Aktivitäten in Europa. Hier stellt sich auch die Definitionsfrage, da es keinerlei gesicherte Definition über die geographische Ausdehnung von Europa gibt. Die USA sehen offenbar den von ihnen kontrollierten Bereich als Europa an (also inklusive Georgien, Israel, bis hin zum kaspischen Meer – aber irgendwie nicht Grönland und Island, da zu sehr am amerikanischen Sockel). Wenn man nun zum Beispiel in geschäftlicher Beziehung zur Firma Nord Stream in der Schweiz steht und noch dazu ein Treffen mit dem russischen Präsidenten hat, dann besteht eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, dass die USA es als ihr Recht ansehen eine gezielte Tötung auch in Europa vorzunehmen. Dies auch unter Nutzung deutscher und österreichischer militärischer/dienstlicher Supportfunktionen.


Alle Mitglieder der PfP sind ebenso im EAPC vertreten. Im Rahmen dieses 1997 geschaffenen umfassenden multilateralen Dialogforums für sicherheitspolitische Themen diskutieren die Alliierten und Partner neben Krisenbewältigung z.B. auch die Zusammenarbeit im Umwelt-, Wirtschafts- und Wissenschaftsbereich. Die derzeitige Zusammenarbeit zwischen Österreich und der NATO im Rahmen von EAPC und PfP findet im Wesentlichen in drei Bereichen statt: politischer Dialog, militärische und zivile Zusammenarbeit. Hierbei ist den österreichischen Instanzen offenkundig klar, dass es hier zu Brüchen der Europäischen Menschenrechtskonvention, dem Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte und der Europäischen Grundrechtecharta durch die USA gebrochen werden. (vergl. GZ. BMEIA=AT.8.19.11/0258-1.7/2014: „Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 4. Oktober 2014 betreffend Überwachungstätigkeiten ausländischer Geheimdienste und mögliche Gefährdungspotentiale für Ihre Person. Bundesminister Sebastian Kurz hat mich beauftragt, Ihnen zu antworten.

Die Wahrung des Schutzes der Privatsphäre für alle Bürgerinnen und Bürger, wie sie in der Europäischen Menschenrechtskonvention, dem Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte und der Europäischen Grundrechtecharta verankert sind, ist ein Schwerpunkt der österreichischen Außenpolitik, der nach dem Bekanntwerden der Spähaffäre über die Datenerfassungsprogramme der US-Nachrichtendienste im Vorjahr verstärkt thematisiert wurde. Einschränkungen dieser Grundrechte sind zwar grundsätzlich möglich, doch dürfen sie nicht menschenrechtliche Mindeststandards unterlaufen und sollen durch unabhängige Gerichte oder Behörden überprüft werden können.“) Bereits 2013 fand das BMEIA (GZ. BMeiA-AT.8.19.11/0130-1.A/2013): „Die Problematik gezielter Tötungen ist bekannt und auch wird auch international, vor allem auf Ebene der Vereinten Nationen und der Europäischen Union genau beobachtet. Österreich setzt sich dafür ein, dass beim Einsatz von Waffen die Regeln und Prinzipien des humanitären Völkerrechts und die Menschenrechte unter allen Umständen gewahrt werden. Dabei muss vor allem sichergestellt werden. dass zivile Opfer nach allen Möglichkeiten vermieden werden. Insbesondere im Hinblick auf die Beurteilung von Waffen, die zur gezielten Tötung geeignet sind, wie insbesondere für Kampfeinsätze ausgerüstete Drohnen und autonomisierte Waffensysteme ist ein wesentliches Kriterium, inwieweit deren völkerrechtskonformer Einsatz gewährleistet werden kann.

Speziell in der letzten Antwort ist die aufgeworfene Frage, wie man jetzt autonomisierte Waffensysteme (Raketen?) und Drohnen völkerrechtskonform einsetzen könnte wohl bereits hinlänglich durch das allgemeine Gewaltverbot in Artikel 2 Nr. 4 der Charta der Vereinten Nationen festgelegt welches den Mitgliedsstaaten die Anwendung militärischer Gewalt verbietet. Noch befremdlicher mutet die Auskunft an wenn man sich die ursprüngliche Fragestellung durchliest: „Betreff: Gefährdungen durch Liquidierungen im Ausland […] Haben Sie als Außenminister von Österreich hier Sicherheiten, dass derartige Maßnahmen im österreichischen Luftraum nicht durchgeführt werden können (z.B.: Überflüge der US Airforce während der Balkankriege, Illegale Überflüge im Rahmen der geheimen Gefangenentransporte) und, dass österreichische Staatsbürger, die sich im Ausland befinden nicht gezielt ermordet werden, wenn sich die vereinigten Staaten angegriffen fühlen? Geht das österreichische Außenministerium im Rahmen von Reisewarnungen auf die Möglichkeit ein, im Umfeld einer gezielten Tötung in diversen Ländern Afrikas, Asiens und Europas ebenfalls getötet werden zu können? Gibt es von der amerikanischen Militärführung Zusagen über Gebiete auf der Welt in denen diese Liquidierungen nicht durchgeführt werden? Ich befinde mich gerade in den Vereinigten Arabischen Emiraten - ist hier von gezielten Tötungen auszugehen? Sind Liquidierungen (und Kollateralschäden) in Ländern mit einer mehrheitlichen muslimischen Bevölkerung wahrscheinlicher? (Anm. ich fuhr gerade zu einem längeren Aufenthalt in das mehrheitlich muslimische Indonesien) Diese älteren Aussagen haben sich über der Zeit wiederholt bestätigt und eher intensiviert.

Als Beispiel wo man schlussendlich landet, wenn man seine eigenen Verfassungsregelungen zu totem Recht erklärt kann hier die erste materielle und truppenmäßige Beteiligung Österreichs an einem Angriffskrieg angeführt werden. Trotz Verstoßes gegen die UNO-Charta, griff eine US-geführte Koalition Afghanistan an, nachdem sich die Taliban geweigert hatten, gegen Al-Qaida vorzugehen. Die Intervention führte rasch zum Sturz der Talibanregierung und leitete mit der Stationierung von NATO-Truppen eine neue Phase direkter ausländischer Beteiligung am afghanischen Bürgerkrieg ein. Seit 2001, also schon immerhin seit 20 Jahren beteiligt sich Österreich am Krieg in Afghanistan unter wechselten Befehlsstrukturen und Interventionskonstrukten, denen allesamt gemeinsam ist, dass sie undefinierbar von den USA durch oder mit Hilfe der NATO befehligt werden. Aussagen von Verteidigungsministern, die Geheimverträge mit US-Militäreinheiten über die Datenweitergabe an die USA machten, dass man sich gezwungen sah hier mitzumachen, stellen die Grundintention einer Neutralität prinzipiell in Frage und damit das Vertrauen in die Verfassung.

Im Sommer 2014 sind nur noch 3 Soldaten der in Kabul zur Unterstützung der afghanischen Übergangsverwaltung und im Rahmen der NATO-Partnerschaft für den Frieden im Einsatz. (vergl. A
ufstellung BH aus dem Jahre 2020)

(Quelle: Bundesheer Internetauftritt zum Thema Auslandseinsätze)

Auch die diversen Zertifizierungen des österreichischen Bundesheeres bezüglich NATO-Bewaffnungsstandards und Kommandostrukturen stellen einen faktischen Tatbestand der Eingliederung in ein unter dem Oberkommando der Vereinigten Staaten von Amerika stehendes Militärbündnis, welches in jedem offenen oder verdeckten Krieg seit Gründung der Partnerschaft für den Frieden führend oder gar treibend involviert war. Nicht zuletzt der seit 20 Jahren andauernde Krieg in Afghanistan, der Krieg gegen Serbien, der Krieg gegen den Irak, der Krieg gegen Syrien, der Krieg gegen Libyen, der Krieg in Pakistan, der Bürgerkrieg in der Ukraine, der Bürgerkrieg in Georgien, der Krieg in Somalia, der Krieg im Jemen und viele andere mehr zeigen, dass weder die USA noch die von ihr militärisch kontrollierte NATO in irgendeiner Weise mit dem Neutralitätsgesetz Artikel 1 Abs. 2 „Österreich wird zur Sicherung dieser Zwecke in aller Zukunft keinen militärischen Bündnissen beitreten und die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Gebiete nicht zulassen“ zur Deckung zu bringen. Auch der Einsatz durch komplizierte Umgehungskonstruktionen (Partnerschaft für den Frieden) sorgt hier offenbar für den Tatbestand, dass Repräsentanten des Staates Österreich und auch des Bundesheeres das Neutralitätsgesetz für ungültig erklären.

Zudem gibt es gemeinsame Kampfgruppen (Battlegroups) zusammen mit der Republik Deutschland. Aus den Militärdoktrin Deutschlands ist ein eindeutig offensiver militärischer Zugang eindeutig abzulesen: „Angesichts seiner wirtschaftlichen, politischen und militärischen Bedeutung soll Deutschland „die globale Ordnung aktiv mitgestalten“. Dies sind eindeutige nicht rein auf Verteidigung des Hoheitsgebietes ausgelegte Militärziele. Gestaltung von globalen Ordnungen (vergleiche Weltherrschaft oder Erweiterung der Einflussgebiete im Osten, hybrider Kriegszustand mit Russland) sind mit einer immerwährenden Neutralität niemals zur Deckung zu bringen und waren eben der ursächliche Auslöser für die spätere Proklamation der immerwährenden Neutralität für die ehemaligen östlichen Gebieten der globalen Ordnungsgestaltung Deutschlands in den 30er und 40er Jahre des vergangen Jahrhunderts. Da offenbar alles totes Recht ist (vergleiche Staatsvertrag Artikel 4) oder auch nicht hätte der VfGH durchaus die Pflicht endlich einmal zu klären welche bundesverfassungs-, staatsvertrags- und neutralitätsgesetzlichen Normen noch wirklich gelten oder welche nur so zum Lokalkolorit für den Staatsfeiertag gehören.

Wie genau verhalten sich jetzt die österreichisch-deutschen Battlegroups für den Fall, dass der deutsche Außenminister Heiko Maas Russland in den Termini des deutschen Weißbuches für militärische Sicherheit implizit den Krieg erklärt oder Deutschland die USA bei der Ermordung iranischer Militärs im Irak durch Drohnen unterstützt. Gehen die deutschen globalen Ordnungsbestrebungen dann auch auf österreichische Soldaten über, die schwören die Neutralität zu schützen? Befinden sich die österreichischen Soldaten ebenfalls im hybriden Krieg mit Russland, zumal eine der ersten Aktivitäten der aktuellen Regierung die Beschlussfassungen des Nationalen Sicherheitsrates vom 28.02.2020 war. Neben der Beschlussfassung zur Coronabedrohung wurde ein Cyber-Angriff (Russlands) auf die Integrität der österreichischen Demokratie festgestellt und zeitgleich mit den Coronamaßnahmen eine Teilmobilmachung des österreichischen Bundesheeres durchgeführt. Nach dem 11.03.2020 beschäftigte sich der Nationale Sicherheitsrat nicht mehr mit dem Coronathema.

Seit Jahren fordert der Oberbefehlshaber des österreichischen Bundesheeres „die Wiederherstellung eines verfassungskonformen Zustandes des Bundesheeres“. Er rügt also die Nichtkonformität in Bezug auf die Verfassung, ohne dass sich das Verfassungsgericht angesprochen fühlt, seinen Verpflichtungen der Überprüfung nachzukommen. Dies kann offensichtlich nur in der Interessenkollision zwischen ehemaligen politischen Sympathisanten (z.B.: Ministerkollegen, Medienauftritte von Richter Schnizer) und den, diese als Kontrolleure ihres eigenen Handelns sie berufende Regierung liegen.

Wie kann Österreich in welcher Form auch immer an einem internationalen Militärbündnis, unter Mißachtung der Verfassung angeschlossen sein, deren Führungsmacht gleichzeitig internationale und europäische Interessen Österreichs völkerrechtswidrig bedroht? Setzen dann im weiter eskalierenden Konfliktfall österreichische Soldaten die Befehle ihrer „Battlegroups“ um oder schützen sie Österreich und seine Bürger? Wie ist das verfassungsrechtlich, wenn US-Flugzeugträger mit deutschen Kriegsschiffen als untergeordnete Geschwaderteile einer marinen Battlegroup für das Entern russischer Pipelinelegeschiffen auch auf deutsch-österreichische Battlegroups zurückgreifen? Oder wie ist das rechtsstaatlich zu erklären, dass ein österreichischer Soldat seinem US-Befehlsvorgesetzten unabsichtlich ins Bein schießt? Wird dieser Vorfall dann vor einem österreichischen Gericht oder einem US-Militärgericht verhandelt? Wie ist das wenn österreichische militärische Infrastruktur (oder mittlerweile zur Luftraumüberwachung zugeordnete Infrastruktur in US-amerikanischen Besitz) zur gezielten Ermordung von ausländischen Amtsträgern oder auch nur österreichischen Staatsbürgern im Ausland herangezogen wird? Rein statistisch haben die USA in den letzten 30 Jahren den einsamen Weltrekord in kriegerischen Auseinandersetzungen – wie kann man da Neutralität behalten wenn man da in guter österreichischer Manier Mitläufer ist?


DI Mathias Gruböck                                                                                                   Baden, 22.03.2021

Unternehmens- und Organisationsberater

14 Mai 2020

Das österreichische Bundesheer agiert verfassungswidrig und ohne Auftrag im Krieg der NATO in Afghanistan




Sehr geehrter Herr Gruböck,

umfangreichere Berichte finden Sie auf www.bundesheer.at nur zu jenen Einsätzen, an denen größere Bundesheer-Kontingente beteiligt sind. Die aktuellen Infos zu Afghanistan sehen Sie aber hier: http://www.bundesheer.at/ausle/zahlen.shtml
Mit freundlichen Grüßen,
Kurt Kreibich
--
Bundesministerium für Landesverteidigung
Information und Öffentlichkeitsarbeit

Mag. (FH) Kurt Kreibich
Online Team

+43 50201 - 10 25631
Roßauer Lände 1, 1090 Wien, Österreich
kurt.kreibich@bmlv.gv.at
www.bundesheer.at

Wozu gibt's eigentlich einen Verfassungsgerichtshof? Können die nicht lesen oder haben die Angst vor dem Imperium, dem SACEUR oder den deutschen Waffenbrüdern in Afghanistan?  Hat ja nur 75 Jahre gedauert bis deutsche und österreichische Soldaten wieder gemeinsam im Ausland Krieg geführt haben. Ahhhso, das gilt alles nicht mehr, das war ja nur für die Jettitant, weil 1995 noch hat die damalige Regierung versprochen, dass die Neutralität unberührt bleibt. Bei einem NATO-Krieg am Hindukusch müssen sich die "Verfassungsexperten" aber schon ordentlich strecken, damit das verfassungskonform ist. Fake News ist eher das Problem der Politik, die sich Realitäten so zusammenzimmert wie es ihren aktuellen Interessen entspricht. Oder gar den Interessen von anderen, die halt dann das Geld haben um einem abgedankten Politiker für seine schweren Entscheidungen zu deren Gunsten das Leben sehr zu versüßen. Geld regiert die Welt (incl. der Meinungsmache durch lauter vollkommen vom Geld unabhängige Experten und Journalisten) Ciao Rechtsstaat und Demokratie - Hello Plutokratie.

DI Mathias Gruböck
Analyst

16 März 2020

Fast ein Selbstgespräch

Also ich glaub ja eher, dass die ganze Nummer eher mit einem Angriff gegen Russland zu tun hat. die USA haben 37000 Soldaten an die Russische Grenze verlegt "Manöver" - nicht gehört, dass die zurückgekommen wären, weiters der dubiose Russland-Angriff im Außenministerium - inklusive nat. Sicherheitsrat, US-Truppen werden aus Afrika abgezogen, USA macht dicht richtung Europa, türkische Truppen (doch auch NATO) in Syrien werden durch russische Truppen getötet (formal sicher irgendwie Beistandspackt-auslösend) der Druck auf die Bevölkerung in ihre Stammländer zu fahren wird erhöht, an sich gilt der Ausnahmezustand. Russlandbashing ist weiter im Laufen. Die Türken verschieben Flüchtlinge, macht man militärisch um das Gefechtsfeld frei zu bekommen.

Russland hat vor kurzem sein Internet abgekoppelt von der US-Domaincontrol

Die USA haben im Verteidigungsbudget die Verhinderung der Northstream 2 als Gesetz verlassen - also eine militärische Intervention in Bezug auf Nachschub und Logistik.

Österreich ist schon wie bei allen anderen Putschs (Türkei, Venezuela) durch unseren Liebling des militärisch-wirtschaftlichen Komplexes des Westens, BKK (meine Erfindung) immer ganz vorne mit dabei.…

Nur ist mir die Strategie irgendwie zu bekannt - für den Virus: Detect und Contain, für Russland Contain and destabilize.

Ich wette bald kommt so eine Nummer, dass Russland (hat ja nur 20 Virusfälle) hinter dem ganzen steckt
so wie mit dem "Giftgas Angriff" in Salisburg

so wie mit dem Abschuss der MH17 (wo auch gerade der Schauprozess anläuft)
lustiger Weise giftGAS - das war zwar eine Flüssigkeit - ein Aerosol, aber das ist eindeutig Marketing "Russland - toxisches Gas" und US-Flüssiggas in Rotterdam ist natürlich ganz ungefrakt.

Heute haben sie anscheinend auch eine Teilmobilmachung des Bundesheeres beschlossen!!!!???

Zwangsmittel bei Zuwinderhandeln
Der Nationalrat hat am Sonntag mittels Abänderungsantrag explizit klar gemacht, dass die Sicherheitsbehörden bei Zuwiderhandeln gegen die neuen Gebote zur Bekämpfung des Coronavirus Zwangsmittel anwenden können - sprich körperliche Einwirkung auf Personen (z.B. Fesseln, Einsatz von Wasserwerfern, von Diensthunden, Errichten von Straßensperren, Gebrauch von Waffen). Diesen muss allerdings eine Ankündigung durch die Exekutive vorangehen und sie müssen der Situation angemessen sein.

Das ist aber schräg - weil die Milizionäre ja wiederum dann in ihrer Arbeit fehlen - also der Lagerhackler bei Spar kann dann im Rahmen seines Miliz-Engagement als Panzerfahrer wieder als Lagerfahrer im Spar assistieren???

Tags darauf….

also heute bestätigt sich offenbar meine Vermutung - Deutschland england frankreich und USA gehen Assad an - aber in Wirklichkeit die Russen in Syrien. Die planen die Vertreibung der Russen aus dem Mittelmeer ..

Daher dieser Hype um Idlib - weils die letzte Chance ist für die Kolonialisten vom Weltherrenclub den Fuß in die Tür in Syrien zu bekommen -

In wirklichkeit wollen die Scheißer glaub ich Kaliningrad - Königsberg erobern - damit die Russen auch aus der Ostsee draußen sind.

also die Teilmobilmachung betrifft die letzten 5 Jahre... also alle Einrückungstermine wo die muslimischstämmige Bevölkerung schon in der Überzahl ist. Damit kontrollieren sie die jungen Türken..

→ INPUT Baltikum macht auch Grenzen dicht

Eh klar - richtung Russland speziell und richtung kurischer Nährung

DI Mathias Gruböck Baden, 16.03.2020
Analyst

08 März 2020

Klarstellen


Europa sollte sich einmal endlich entscheiden. Das halbherzige mittraben bei diversen Regimechange-Aktivitäten der USA im nordafrikanischen EU-Nachbarraum (Lybien, Syrien, Libanon, Iran, Afghanistan, Jemen etc.) mit gleichzeitiger Eskalation des Palästina-Problems durch Vorantreiben von Weder-Noch-Lösungen (Weder Ein- noch Zweistaatenlösung – implizite Verdrängungs-Vertreibungslösung der Palästinenser in den besetzten Gebieten, kann nicht so weitergehen.

Das ganze Migrations-Flucht-Thema kommt aus ebendiesen, meist desaströsen neokolonialen verdeckten Kriegen, die immer die gleichen verbündeten Weltherrnmonopol-Strategen des „Westens“ betreiben um die Rahmenbedingungen für die „Märkte“ ihren Wahlkampfgeldgebern genehm zu manipulieren. Eigentlich ist es so wie in ganz alten Zeiten als sich bei aufkommender Dürre die Nomadenvölker um die letzten Wasserquellen schlugen – Verknappung der Ressourcen führte und führt augenscheinlich in menschlichen Großgruppen IMMER nur zu einem – zu Krieg und Vertreibung. Und zur Vernichtung der Konkurrenz.

Jetzt spielt die Türkei im aktuell umkämpften Raum Syrien – Irak – Iran eine sehr schwierige Rolle. Auf der einen Seite im transatlantischen Verteidigungsverbund (?) verbunden kommt sie mittlerweile von allen Seiten unter Druck. Die Strategie der Zuwendung zu Europa wurde ja durch die neoliberal-christlich-weiße Falange torpediert. Gleichzeitig greift Saudiarabien massiv nach der Vorherrschaft unter den Sunniten. Dies führte sehr bald zur Schwächung der republikanisch – laizistischen Tradition in der Türkei. Auch die Unterstützung der Kurden der USA und vor allem durch Deutschland brachte die Türkei an den Rand der territorialen Zersetzung – eine Situation ähnlich wie in der Ukraine entstand – daher wohl auch die Zuwendung der Türkei in Richtung Russland. Das Scheitern der Destabilisierung und des Versuches des Regimechanges auch in Syrien durch den hybrid angreifenden Westen in Kooperation und hauptsächlicher Finanzierung der Saudis eröffnete wohl in den Augen der türkischen Strategen die Chance sich im Machtkampf in diesem Gebiet (wie meist geht es wohl um Pipeline-Routen) „zurückzurunden“. Die geplanten Pipelinestrecken gehen wohl allesamt bei Idlib oder in der Gegend vorbei Richtung Mittelmeer. Teile in der EU (wahrscheinlich genau die, die Nordsteam II mittorpedierten) wollten ja auch gleich einen Einsatz der EU-Truppen, offenbar auf Basis des PESCO-Militärbündnisses, rund um Idlib durchsetzen. Im neuen Politmarketing heißt ja Luftkriegsführung jetzt „Flugverbotszone“ (vergleiche Libyen). Jedenfalls versucht jetzt die Türkei den Leidensdruck auf Europa zu erhöhen um die Europäer zu Eingreifen in Syrien zu bewegen. Damit hätte die Türkei ein wichtiges Faustpfand – die eroberten syrischen Gebiete – im großen Spiel dieser Region. Alleine wird die Türkei in Syrien wohl scheitern.

Die EU wird weitertun wie gehabt und keine klaren Entscheidungen und Strategien verfolgen. Alle sofort raus aus Syrien, die dort nicht hingehören – damit wäre eine reelle Chance für eine Wiederansiedlung und einen Wiederaufbau gegeben. Einstellung aller Hegemoniebestrebungen von welchen ausländischen Kräften wo auch immer. Reinstallation des guten alten Begriffes der „Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten von souveränen Staaten“. Weil sonst übernimmt man konkludent Verantwortung für die Menschen die dort Leben und die durch die komplexen Regimechangespielchen geflohen sind. Eine riesige Existenzenvernichtungsmaschine implementiert zur Steigerung der Machtfülle von ach so marktgetriebenen, pseudodemokratischen Lobby‘s. Wobei Lobbyismus per se antidemokratisch ist, da er Einfluss einer Interessensgruppe (Minderheit) auf die Machtausübung der Mehrheit nimmt und das gegen die Interessen der Mehrheit, weil sonst müsste man ja gar nicht lobbyieren. Eigentlich ist Lobbyismus antiparlamentarisch und strukturell korrumpierend.

DI Mathias Gruböck (Analyst) Baden, 08.03.2020

21 Januar 2020

Auslandseinsätze

http://www.bundesheer.at/misc/kontakt_webmaster.php
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  2. Ihre Nachricht
Sehr geehrtes Webteam, auf der Webseite der BH-Auslandseinsätze gibt es keinen Link auf Afghanistan-Einsätze von Bundesheerangehörigen. Sind die eingestellt worden oder laufen die nicht unter dem offiziellen Titel "Auslandseinsätze". Vielleicht sollte man die Webseite in zwei Sektionen unterteilen: 1. vom UN-Sicherheitsrat beschlossene UN-Missionen an denen Österreich Neutralitätsgesetzkonform teilnimmt und Einsätze im Rahmen des NATO-Militärbündnisses (z.B. Mali) die an sich nicht ganz verfassungskonform sind. Mit freundlichen Grüßen Whm Gruböck, mit Eidleistung auf die immerwährende Neutralität.

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DI Mathias Gruböck

25 Oktober 2019

We2

https://orf.at/stories/3141766/

Wieso - hat doch einen englischen Namen!? Damit ist es Hip und Cool. Und überhaupt sollen die Eltern einer Vollzeit-Erwerbsarbeit nachgehen anstatt sich um die nicht-öffentliche Aufzucht ihres Nachwuchses zu kümmern. Es spielen also originell FREMDE mit den Kindern?! Dazu wahrscheinlich auch noch MÄNNER!? Wo doch die alleinerziehende Mutter mit maximal einem Kind vom Fördersystem am Intensivsten gesponsert wird. Und doch gibt es noch immer zu wenige Ingeneusen, auch in YouTube gibt es zu wenig Bloggerinnen die Technikthemen vorstellen. Da gehört unbedingt eine Quote her, weil die bösen Männer die armen Mäderln schon vom Kindergarten am Schrauben hindern und so "entartete" Spielchen da treiben, dass so manchen hysterischen Helikopter-Eltern die Rechtsschutzversicherung heiß läuft. Die Welt voller Perverser, die Kinder noch echt berühren! 
Willkommen seien die körperfeindlichen Moralvorschriften aus der Leitkultur - während sich alle Sorgen wegen einer schleichenden Um-moslemisierung (incl. Volkung) des christlichen (?) Abendlandes machen, transportiert die wahre Leitkultur aus Übersee ihre Moral-, Rechts-, Körper-, Freiheits-, Sprach und sonstigen Ideologien und Konzepten fleißig auf allen Kanälen direkt in die Hirne ihrer aufmerksamen Freunde in den europäischen Kolonien. Da fragt dann auch niemand mehr warum gerade ein Hunter Biden in leitender GAS-Handels-Funktion in der ganz neu dazueroberten Kolonie Ukraine ist - und wie der Trump dadurch dessen Vater schaden könnte oder welche börsennotierenden Konzerne den jeden freien Ackerboden in Europa aufkaufen um ihn dann maximal klimaschädlich industriell zu beackern? Die neokapitalistischen neuen Feudalherren kommen nicht aus Nordafrika. Dort schützen sie nur gerade die syrischen Ölquellen vor den Syrern. So wegen Aufbau. 
Es wird immer klarer: Reine Öl/Gas-Kriege mit der medialen Abfeierung der Abschlachtung der Ressourcenbesitzer. Die waren alle nicht demokratisch genug um Öl/Gasquellen besitzen zu dürfen. Das ist der Hauptobulus den auch Europa an seine "Partner" blechen muss. Da gibt es sogar Benchmarks (also altdeutsch Kennzahlen): 2% vom BIP, neutrale Länder (Schmäh) 1% vom BIP. Plus mindestens 50% + 1 der Aktienmarktkapitalisierung und nichts an Russen oder Chinesen. Protektorat Europa. Das Fremdkapital wünscht sich Van der Leyen und schwups wird auf alle pseudodemokratischen Usancen geschissen. Blutrünstige Diktatoren sind immer die Anderen. Unsre Machteliten sind die Guten. Mit den mörder Guthaben.
DI Mathias Gruböck                                                              Baden, 25.10.2019 
Analyst

17 Oktober 2019

Des Boris neue Kleider


https://orf.at/stories/3141143




Wenn Nordirland gleichzeitig in der EU und außerhalb sein kann (?!?) warum machen die Seppeln nicht gleich die gleiche Lösung für Schottland und den Rest der Insel? Genauso Schwachsinnig wie Österreich gleichzeitig in einer NATO-Partnerschaft sein UND immerwährende Neutalität einhalten kann. Genauso wie man angeblich bei der EU-Wahl den Kommissionspräsidenten wählt! Das ist Volksverarschung vom Feinsten! Und warum werden die Katalanen an ihrem Barcix mit Gewalt gehindert? Dürfen die Untertanen der britischen Königin mehr als die des spanischen Königs? In unseren sooo reifen Demokratien?
 
Warum dürfen sich die Kosovaren eigentlich mit Bomben-Unterstützung durch die NATO abspalten und Katalonien nicht? Was genau sind da die werten Unterschiede als reine Eliten-Macht-Politik?
 
DI Mathias Gruböck
Analyst

27 August 2019

Bierleinschaumschlägereien


Das ist ja eine gute Nachricht! Die Daten auf den Festplatten waren "redundant" und offenbar kennt das Bundeskanzleramt den Inhalt. Laut Wikipedia "Eine Informationseinheit ist dann redundant, wenn sie ohne Informationsverlust weggelassen werden kann. Das Identifizieren und Entfernen solcher Redundanzen heißt Deduplikation." Also gibt es die Daten noch und Alt-Kanzler Kurz hat sich schon wieder geirrt, dass er ein Fehlverhalten seines Parteifreundes und Mitarbeiters Arno Melichalek geortet hat. Dieser hat nur mit viel Staatsgeld und -aufwand Festplatten ausgebaut und vernichten lassen obwohl die Daten darauf redundant sind (..und zeigt zudem massive Schuldgefühle indem er aus dem Netz verschwindet - war doch Standard-IT-Procedure!?!?). Auf gehören die Festplatten gar nicht dem Staat weil die Systeme geleast sind (sicherlich unter amerikanischer Legislative, damit dürfen US-Behörden frei drauf zugreifen). Wie das dann genau geht, dass die Festplatten durch den Ausbau ins Staatseigentum übergehen, wer da was wann aus Rechnersystemen ausbauen und vernichten darf - dafür gibt es offenbar im Bundeskanzleramt keinerlei Verordnung. Das nennt man IT-Sicherheit vom Feinsten. Vor allem wenn man bedenkt, dass wenn da offenbar jeder alles ausbauen kann - was kann er alles einbauen? Grad weil die letzte Zeit ja Alt-Vizekanzler laufend mit Wanzen im Ministerium und im Urlaub zu kämpfen hatte. Jedem der schon einmal ein Rechenzentrum betreten hat weiß, dass da offensichtlich Presseaussendungen für Christiane Hörbiger-Muaterl-Fernseher und vor allem -innen gemacht werden. Man kann gespannt sein ob die Regierung Bierlein auch die Tradition fortsetzt Staats- und Verwaltungsdaten als Parteieigentum zu betrachten. Eines ist sicher, die österreichischen Beamten sind noch immer Weltmeister im Mauscheln und Schönreden. Jagdkommando-Einsatz in Afghanistan im Rahmen des Militärbündnisses NATO ist eine Wasseraufbereitung mit fast UNO-Beschluss. Datenvernichtung mit geheimdienstlich-paranoider Anwandlung stellt einen gaaanz normalen Vorgang dar. Wobei sich doch das BVT so schwer tut mit der Vernichtung von erbeuteten geschützten Daten. Da gibt's dann wieder eine Aufregung, wenn jemand die Justiz einschaltet um die illegal aufbewahrten Daten endlich gelöscht zu bekommen - weil das BVT schreibt einem ja gerne, dass man seit 01-12-2011 keinerlei auskunftspflichtige Daten mehr verwendet. Aber nur in einer Datenbank von 10. Aber wahrscheinlich sagen die Innenministeriumsbeamten auch, dass das alles ganz normal ist - wenn man sich die Daten vom politischen Kontrahenten aufhebt und eigenes belastendes Material immer schön beseitigt. 

Aber es funktioniert noch wie in der K&K Monarchie - die Leute so lange für dumm verkaufen wie es geht und wenn es nicht mehr geht bildet man eine Kommission und tagt bis St. Nimmerlein. Es kommt sicher bald ein neuer Fall wo man den thumben Bürger verarschen kann. Das geht ganz lange - bis sich ein riesiger vollkommen inkompetenter Haufen gebildet hat, den die davon verwalteten und gesteuerten Bürger nicht mehr tragen wollen. Sauteuere Inkompetenz und Intransparenz als Klarheit zu vermarkten ist mutig. Irgendwann schreit ein kleiner Bub: Der hat ja gar nichts an - über kurz oder lang. 

DI Mathias Gruböck                                                            Baden, 27.08.2019
Analyst

03 August 2019

Wie lang dauert immerwährend?



Spätestens jetzt ist wohl die Zeit gekommen um zur verfassungskonformen Neutralität zurückzukehren! Jedes weiters Verweilen in der Schummelpackung "Partnerschaft für den Frieden" als nicht-stimmberechtigte Teilnahme an dem Militärbündnis NATO, an seine Aufrüstungsanstrengungen an seinen diversen Angriffs-Kriegsanstrengungen und letztlich an seiner Wiederaufnahme des Wettrüstens stellt eine eklatanten Bruch der österreichischen Verfassung dar und kann nur zu einer Verfassungsklage führen. Österreich ist IMMERWÄHREND neutral und hat damit den Kalten Krieg ohne ausgewiesene Atombombenziele überstanden. Österreich galt niemandem als Feind, weil es niemanden feindlich gesinnt war. Neutral eben. Was ist jetzt?

Österreich ist bei allen Anstrengungen der letzten 150 Jahren kläglich gescheitert sich militärisch gegen irgendwen durchzusetzen oder wo mitzulaufen. Jeder Euro in Neutralität investiert hat sich um Potenzen besser verzinst als jede Investition in Militärkapazitäten. Abgesehen davon, dass aggressive Militärbündnisse, die andere Staaten reihenweise zu dominieren versuchen, wohl nicht der beste Förderungsverein für die Interessen eines Kleinstaates sind. Selbstbestimmung war für Österreich immer der Weg der Neutralität und nie der Zwang einem Lager beizutreten und mitzulaufen. Das haben wir vor 70 Jahren schon erfahren wohin das führt, wenn man sich hegemonialen Gewalten von außen beugt. Was ist jetzt die neue Entwicklung warum es schlauer sein sollte mit den mächtigen Kriegstreiberparteien mitzulaufen? Hauen die uns sonst? Und überhaupt, sind seit Ende des Kalten Krieges Atombomben bessere Feuerwerkskörper oder muss man die jetzt nicht mehr fürchten weil man eh das Internet hat, wo man böse Atombomben häten (also unterlegenheitsdeutsch für hassen) und disliken kann?

DI Mathias Gruböck                                                                                             Altidona, 03.08.2019
Analyst

16 Juni 2019

NATO(Teile) im (ITK)Krieg mit Russland

https://orf.at/stories/3126960/

Laut österreichischem Bundesheer ist der Computer eine Waffe und der Einsatz von Computern gegen staatliche Infrastruktur eine Art der Kriegsführung. Wenn jetzt das US-Militär offenbar ohne jede politische Entscheidung Cyber-Krieg gegen Russland führt, dann befindet sich die USA laut der neuen Bundesheer-Gesetze im Krieg mit Russland. Wie kann es jetzt genau sein, dass Österreich einem kriegsführenden Staat Überflugs- und Durchmarschrechte erteilt, da es sich in einer euphemistischen Partnerschaft für den Frieden (PfP), einem "Verteidigungsbündnis" unter der Befehlshoheit der USA, befindet.

Lieber Herr Bundespräsident - wo ist hier ein Einschreiten der Verfassungs-Schützer? Kann man klare Verfassungsgesetze einfach negieren und gleichzeitig staatsnegierende Staatsverweigerer wegen Hochverrates einsperren? Wie hält ein angeblicher Rechtsstaat so viel Gemurkse aus? Verkommt hier die Verfassung zu einer Definitionsmasse für Umgehungsverordnungen und Schönsprech-Machpolitik? Ist Österreich wirklich nur noch das Spielbällchen einer vollkommen aus jedem völkerrechtlichen Rahmen gefallenen Weltmacht, die einen europäischen Staat nach dem anderen übernehmen (vergl. Polen, Großbritannien, Dänemark, Griechenland, Nordmazedonien, Ukraine, Albanien)? Was ist mit dem Verfassungsgerichtshof? Womit beschäftigt der sich eigentlich - nur mit Verkehrsschildern und Kopfbedeckungen für kleine Kinder?

Wie wär's einfach mal mit dem Neutralitätsgesetz Artikel 1. Ist einfach zu lesen und kaum herumzudeuten. Was ist jetzt mit der Operettendemokratie in Österreich - wo alle bei absoluten Mehrheiten und Schönwetter ausgesprochene Demokraten sind, kaum gibt's mal Schwierigkeiten versteht keiner warum man nicht einfach eine Minderheits-Alleinregierung als demokratisch legitimiert betrachten kann. Vor allem von einem BK der gerne auch ausländische selbsternannte Präsidenten anerkennt, weil die USA unbedingt die Venezulaner solange aushungern bis sie ihnen das Öl wieder schenken. Da wird gefuhrwerkt wie im tiefsten Mittelalter - mit Belagerung, Aushungern, Inquisitionen, Überfällen, Lug- und Trug, gezielter Mord und Totschlag, Verschwörung und Fals Flag-Angriffe - machtpolitisch ist das 21 Jahrhundert ein Rückfall in ganz dunkle Zeiten. Nicht zuletzt der Afghanistan-Krieg der NATO, der wohl bald länger dauert als der 30 jährige Krieg (wenn man die US-Interventionen gegen die Russen in Afghanistan als Kriegsbeginn miteinrechnet)

Besonders auffällig ist aber die Akzeptanz die die Schmähung von komplizierten Internationalen Sicherheitsstrukturen speziell durch die Kriegstreiber bekommt. Hier wirken immer mehr Medien nicht als Machtkontrolle sondern als Macht-Propaganda-Werkzeug. Medien die Feindbilder speziell in wirtschaftlichen, politischen, religiösen oder ideologischen Minderheiten generieren verdingen sich immer mehr als Werkzeuge von Machteliten, die mit relativen Mehrheiten (also einer Minderheit) gerne absolut regieren. So nach dem Prinzip "unter den Blinden ist der Einäugige König". Bitte um die Bekanntgabe der Staatsführung ob wir uns, so wie offenbar unsere Befehlsgewaltigen in dem Militärbündnis NATO/PfP, im Krieg mit Russland befinden? Wäre doch einmal interessant zu wissen, da die Kriegsvorbereitungen ja jetzt schon lange genug vorangetrieben werden. Noch dazu wo offenbar die Befehlsstrukturen in den USA für einen Angriff offenbar mehr als unklar sind. Wer genau darf jetzt den NATO-Truppen und -Ländern befehlen Russland anzugreifen?

Normaler Weise ist der Angriff auf die Kommunikations- und Informationsinfrastruktur der Anfang eines heißen Krieges. Also bei der Landung in der Normandie wurden auch zuerst die Telefonleitungen durch luftgelandete Truppen durchschnitten. Nur weil man das jetzt Cyberwar nennt ist es um nichts besser.

DI Mathias Gruböck                                                              Baden, 16.06.2019
Analyst

14 Mai 2019

Warten auf das Ende des ESC




Bin ja neugierig wie unsere Stabswachtmeister es argumentieren, dass unsere, neuerdings Streitkräfte unter dem Kommando von US-Truppen in Kriegsgebieten eingesetzt werden. Also vollkommen objektiv betrachtet ist das der x-te Angriffskrieg der da klassisch durch die USA vorbereitet wird. Das kann nur eine einzige Auswirkung auf die Verteidigungsarmee eines neutralen Staates haben. Sofortiger Austritt aus der Mogelpackung Partnerschaft für den Frieden, sofortiger Rückzug aus allen Einsätzen, die schon derzeit gesetzwidrig in NATO-Kampfeinsätzen geleistet werden. Sofortiges Überflugverbot für Nachschubaktivitäten und Truppenverlegungen zur Planung und Durchführung eines Angriffskrieges. Sofortige gerichtliche Verfolgung von wirtschaftlichen Kampfhandlungen ohne UNO-Mandat. Völkerrechtswidrige Embargo-Aktivitäten sind völkerrechtlich verboten und speziell von neutralen Ländern zu verurteilen und zu unterlassen (vergleiche Venezuela). Und langsam sollte man den Herrn BK Kurz einmal fragen ob nicht nur Imame aus dem Ausland finanziert und gesteuert werden. Die jüngere Farage-Ausgabe hat wahrscheinlich noch nicht mit dem Herrn Pugdemon telefoniert - aber mit einer selbsternannten Marionette der USA in Venezuela, der zum Putsch aufruft und militärische Gewalt anwendet und auch das illegale Eingreifen der USA propagiert telefoniert er offenbar laufend. Genauso wie er eindeutig den Putschisten in der Türkei näher stand und steht als der gewählten Regierung. Immerhin, die letzten Militärputsche und -juntas in der Türkei wurden allesamt vom CIA koordiniert. Diesmal war's natürlich ganz anders und in Venezuela wollen sich die USA auch nicht dafür rächen, dass ihr Öl von den Venezulanern verstaatlicht wurde. Denen geht es ja bekanntlich nur um die Menschen. So wie im Iran - dort haben sie auch noch keine einzigen Putsch gegen gewählte Regierungen getätigt. Der hat ja auch kein Öl. Bald werden die USA überall wo sie nicht über das Öl verfügen können ein Embargo und einen Angriffskrieg abfeiern und die Lahmaffen von der EU sitzen da und sagen "das geht aber jetzt zu weit" um mit dem NATO-Kapperl fleißig mitzukriegen. Und seit neuestem haben die Österreicher auch ein NATO-Teaparty Kapperl zum Wechseln. Jeder stramme rechte Recke in den USA hat ein Oben-Ohne-Foto von "unserem" Kanzler im Spind hängen um vorm nächsten Waffengang noch Kurz mit seinem homoerotischen Latexuniformunterleiberl niederzuknien um sich Kurz zu bekreuzigen. Die baldigen Flüchtlingsströme müssen dann wiederum vor den 10 Geboten des Herrn Waldhäusl niederknien und schon etwas Dankbarkeit und Devotheit zeigen. Herrlich dieses muslimische Pack im Ausreiselager zu Kreuze kriechen lassen weil diese Kameltreiber einfach nicht kapieren, dass sie uns gleich das Öl geben hätten sollen - dann müssen wir sie nicht aushungern und aus ihren Häusern bomben. Die neue ÖVP - von wo genau hatte der Herr Kurz das Geld für seine "Bewegung"? Gar auch aus dem Ausland? Da muss man kein transatlantischer Think-Tank sein, dass man erkennen kann wie urplötzlich in "sozialistischen" europäischen Parteiendemokratien die ungewollten Parteichefs ausgetauscht wurden, dass ihnen gar kein noch so stumpfsinniges, halbwegs glaubwürdiges Gschichtl eingefallen ist. Hallo Herr Verfassungsschutz - wo schützen sie die Verfassung. Da gibt's einige Stellen die die Herrn mit der braunen NATO-Halskrause laufend mit Füßen treten. Rechtsstaat - Schwachsinn. Und wo ist der aktive Präsident aller Anti-Raucherkampagnen? Wo haut der mal am Tisch und rollt nicht seinen kleinen roten Teppich sicherheitshalber proaktiv ein? Mit solchen eierlosen Politikern hätten wir in hundert Jahren keinen Staatsvertrag ausgehandelt. Wessen Interessen vertritt diese Regierung eigentlich - was genau hat Österreich in Venezuela zu gewinnen? Oder bei einem Putsch in der Türkei. Hallo? Hat da ein Studienabbrecher vielleicht zu internationale Anschieber (...) die seinen jugendlichen Geltungsdrang für ihre Interessen instrumentalisieren?

DI Mathias Gruböck                                                                 Baden, 14.05.2019
Analyst

11 Mai 2019

Neutrale Umstürzler




??? Was treibt den Bundeskanzler eines angeblich neutralen Staates an eine Marionette der USA und Putschisten (jedenfalls mehr als ein Herr Pugdemon) anzuerkennen und auch noch laufend mit ihm zu telefonieren!? Immerhin will der Herr Gaido nach eigenen Worten eine Invasion der USA in Venezuela unterstützen, da die jahrelange Aushungerung der Venezulaner durch totale Wirtschaftsblockaden der USA und deren NATO-Partnern nicht schnell genug Früchte trägt - die USA wollen/brauchen unbedingt die venezolanischen Ölreserven zurück, da sie ja nur so beim Angriff auf den Iran den Ölpreis unten halten können. Oh, sorry, wir wollen ja alle nur den armen Jemeniten, Venezolanern, Persern, Libyern, Syrern, Afghanen, Irakern ... zu mehr Freiheit und Demokratie verhelfen. Wie den Kuwaitis - ähm, naja schlechtes Beispiel nach der Wiedereinsetzung der totalitären Monarchen. Und Europa soll jetzt vermehrt dafür zahlen und gefälligst die so produzierten Flüchtlingsströme aufnehmen. Geht eh schon wieder los. Wenn die Italiener nicht bald wieder mehr durchlassen werden die Bombenziele im Iran von lauter Flüchtlingen verunreinigt. Herr Kurz, bis vor kurzem (!) hieß mit einem Putschisten zu sprechen oder ihn gar anzuerkennen als völkerrechtswidrige Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines souveränen Staates. Aber Völkerrecht wär ja erst beim Studium drangekommen.

DI Mathias Gruböck                                                                                   Baden, 11.05.2019
Analyst

Anfrage BMLV Kunasek



Sehr geehrter Herr Bundesminister, sind österreichische Beamte/Soldaten/Firmen/Politiker im Rahmen ihrer Mitgliedschaft in der Partnerschaft für den Frieden und damit in einer Unterorganisation der NATO in irgend einer Weise (z.B.: Truppenverlegung über den österreichischen Luftraum, Aufklärung) an den Vorbereitungen des Krieges gegen die Iranische Republik beteiligt? Welche UNO-Beschlüsse wären hierfür heranzuziehen? Werden die österreichischen Truppen in Afghanistan in die Bildung der Ost-Front im kommenden Irankrieg involviert - auf Grund welchen UNO-Sicherheitsratsbeschlusses operieren eigentlich die österreichischen Truppen in Afghanistan? Können Armeekörper eines neutralen Staates (vergl. Neutralitätsgesetz) unter dem Befehl eines völkerrechtswidrigen Angriffskriegers in einem Kriegsgebiet welchen friedenserhaltenden Missionen nachkommen? Laut Völkerrecht droht hier doch eine lebenslange Freiheitsstrafe!?

Mit freundlichen Grüßen

DI Mathias Gruböck                                                                                              Baden, 11.05.2019

Analyst

05 Dezember 2018

Mail vom 27.11.2018 an den Bundespräsidenten

CC: vfgh@vfgh.gv.at

Sehr geehrter Herr Bundespräsident Van der Bellen,

ich wende mich an Sie in Ihrer Funktion als Oberbefehlshaber des Bundesheeres. Ich habe als Milizsoldat des österreichischen Bundesheeres meinen Fahneneid auf die österreichische Verfassung geleistet. Soweit ich damals belehrt wurde umfasste diese Wehrpflicht vor allem den Schutz der immerwährenden Neutralität.

Politische Repräsentanten Österreichs (vergleiche: Othmar Karas u.a.) behaupten nun im Zuge des Vordringens der NATO in Osteuropa, dass es diese verfassungsmäßig festgelegte Neutralität nicht mehr gäbe. Eine um Klärung bemühte Anfrage beim Nationalratspräsidenten Herrn Sobotka blieb hier in der Folge unbeantwortet. 

Ich kann in den kriegerischen Aktivitäten der NATO in Ex-Yugoslavien, Lybien, Kosovo, Ukraine, Afghanistan, Syrien, Irak, Georgien usw. keine Partnerschaft für den Frieden (PfP) erkennen, zumal sich mir überhaupt nicht erschließt, wie man mittels Militär und Krieg Frieden erhalten will. Wenn man mit der Mafia eine Partnerschaft für Rechtssicherheit eingehen würde, wäre das ähnlich sinnstiftend wie österreichische Soldaten die die Neutralität und den Frieden am Hindukusch mittels Krieg sichern. Laut deutscher rechtsstaatlicher Erkenntnis greifen die entsandten Truppen parteiisch im Rahmen eines lokalen Bürgerkrieges in Afghanistan ein. 

Ich bitte Sie daher im Rahmen ihrer Funktion als Oberbefehlshaber über das österreichische Bundesheer den Verfassungsgerichtshof anzurufen inwieweit hier das Neutralitätsgesetz gebrochen wird. Dies im Sinne der allgemeinen Rechtssicherheit. Das es uns ja bekannter Weise immer nur um unsere Werte und Sicherheitsinteressen geht.

Vielen Dank für die überparteiliche Wahrnehmung ihrer Funktion und der Einhaltung ihres Wahlversprechens ein aktiver Präsident speziell zum Schutze unserer grundlegenden Werte zu sein. Falls ich ein einfach nur zu uninformierter, die komplexen Zusammenhänge nicht verstehender Staatsbürger bin, der nicht die Erleuchtung gewählter Staatsbürger als Repräsentant hat, dann bitte ich kurze Belehrung, da es sich ja dann nur um gegnerische Propaganda handeln kann. Wer immer der Feind für ein neutrales Land ist.

Hochachtungsvoll

DI Mathias Gruböck

Whm der Reserve



26 November 2018

Kriegstreiber und Kriegsgewinnler


https://www.facebook.com/ross.stork.3/posts/2209744219284055


damit die westlichen "Demokraten" von US-Gnaden den Wahlen entkommen. Das sind genau unsere Werte - und Österreich ist noch über den Assotiationspakt mit den faschistischen Kriegstreibern um den Oligarchen Poroschenko militärisch verpflichtet.
 
Sind wir eigentlich noch neutral? Was steht da gleich noch mal in der Verfassung? Sind wir assoziiertes Mitglied in der NATO? Was steht das gleich noch mal in der Verfassung - schau ma mal:
 
Artikel I.
(1) Zum Zwecke der dauernden Behauptung seiner Unabhängigkeit nach außen und zum Zwecke der Unverletzlichkeit seines Gebietes erklärt Österreich aus freien Stücken seine immerwährende Neutralität. Österreich wird diese mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln aufrechterhalten und verteidigen.

(2) Österreich wird zur Sicherung dieser Zwecke in aller Zukunft keinen militärischen Bündnissen beitreten und die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Gebiete nicht zulassen.

Artikel II.
Mit der Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes ist die Bundesregierung betraut.
  
Bricht die Bundesregierung jetzt die Verfassung oder nicht? Für die deutschen Waffenbrüder der Österreicher in der NATO-geführten ISAF (!!!) gilt jedenfalls folgendes: "Am 19. März 2010 entschied die Bundesanwaltschaft im Rahmen der rechtlichen Aufarbeitung des Luftangriffs bei Kundus, dass die Bundeswehr in Afghanistan Partei eines nicht-internationalen bewaffneten Konflikts (Bürgerkriegs) sei." (Wikipedia) - kann es sein, dass neutrale österreichische Truppen eine Partei in einem Bürgerkrieg sind? Oder brauchen wir deswegen jetzt neue Kampfjets für unsere, selbsternannten, Luftstreitkräfte!? Als nächstes haben wir wieder Österreicher vor Wolgograd im Einsatz. Ganz neutral wieder nur dabei und an nichts Schuld. Für die paar zu früh Geborenen und viele zu früh Gestorbenen (Gefallen hieß das damals) hieß das damals noch Stalingrad. Seit diese Kriegsgenerationen langsam kaum mehr existent sind, gibt es wieder viel mehr Machthaber mit Kriegstreiberallüren. Wie wär's mit etwas Erinnerungskultur bezüglich der österreichischen Neutralität - die Schweiz hat jedenfalls nicht mitgemacht in Afghanistan. 
 
 
DI Mathias Gruböck                                                                   Baden, 26.11.2018
Analyst