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18 Oktober 2016

Alles verboten

https://www.facebook.com/cristina.pedevilla.9/posts/10211213702046704

??? Kommt dann die Polizei und testet die Restwärme der Tschikstummeln im Aschenbecher? Schwangerschaftsverbot für rauchende Mütter? Wie ist es mit Müttern, die sich glyphosatbelastet ernähren oder an NOX belasteten Orten wohnen? Oder Alkohol trinken, oder Drogen konsumieren (eben Tabak)? Fortpflanzungsverbot für unvernünftige Menschen?! Am besten IMMER die Polizei einschalten.
 
DI Mathias Gruböck                                                                                          Baden, 18.10.2016
Unternehmens- und Organisationsberater

27 Juli 2016

Unsachgemäße Behauptungen

http://orf.at/stories/2060546/2060542/

Von: MG
Betreff: Zusatz - Evidenz
Datum: May 27, 2011 12:15:26 PM GMT+08:00
An: martina.eck@bmj.gv.at
Kopie: kanzlei@gruboeck.com
 

Sehr geehrte Frau Mag. Eck,

zusätzlich möchte ich folgende Problemstellung aufzeigen: Wenn die Ermittler bereits hinreichend Beweise (anscheinend in Deckung mit deren Handbuch) vorliegen haben, dann stellen Hausdurchsuchungen Monate nach einer Verfahrensdurchführung eine reinen Willkürsakt dar. 

Offenbar konnte der Ermittler seine Aussagen schon zum Zeitpunkt der medial angekündigten Hausdurchsuchungen (von den Medien dann gerne Razzia genannt - um eine weitere verbale Kriminalisierung zu erzielen) treffen.
 
Dies weißt konkludent folgende Punkte nach:
 
a.) Entweder den Tatbestand der üblen Nachrede, der fälschlichen Bezichtigung einer Straftat durch Ermittlungsbeamte oder rechtliche Willkür und Schikane durch Unverhältnismäßigkeit der angewendeten Mittel zur medialen Aufbereitung
 
b.) Die Vorwegnahme der Beweismittelwürdigung, da ja zum Zeitpunkt der Hausdurchsuchungen offenbar nur nach belastendem Material gesucht wurde und für entlastendes Material schon zum Zeitpunkt der Hausdurchsuchungen feststand, dass keines gefunden wird (da ja sonst keine Übereinstimmung mit dem Handbuch für internationalen Steuerbetrug herstellbar)
 
Die Frage ist einfach: Kann ein Ermittler einem Verdächtigten öffentlich Betrug vorwerfen und gleichzeitig nach Beweismitteln für seine Behauptung in Kompaniestärke suchen und beides ist gleichzeitig rechtskonform? Ist das ein unabhängiges Verfahren im Sinne des österreichischen Gesetzbuches? Sieht das österreichische Gesetzbuch Volksabstimmungen (früher hat man das wohl Lynchjustitz genannt) als Ersatz von Schuldsprüchen vor? Kann eine oder mehrere Parteien, die sich öffentlich schon vor Jahren dazu bekannt haben (Vorsatz SPÖ) einem Politiker zu mobben (Herrn Grasser) dies einfach solange durchrführen wie sie wollen und dies sogar auf Ermittlungsverfahren auszudehnen? Inwieweit ist der Schutz des Rechtsstaates von höherem öffentlichen Interesse als die Willensdurchsetzung von Regierungsparteien?

Mit freundlichen Grüßen
DI Mathias Gruböck
Fwd: Zusatz - Evidenz

DI Mathias Gruböck                                                                                       Baden, 27.05.2011
Unternehmens- und Organisationsberater

Zu Ordnung

http://burgenland.orf.at/news/stories/2787670/


Und hat schon jemand bei der Staatsanwaltschaft (die ja bei politisch brisanten Fällen auch gern mal ein Körberlgeld mit Ermittlungsaktenweitergabe verdienen) darüber nachgedacht, die Kronenzeitung wegen Urheberrechtsbruches zu klagen. Weil, wenn keiner der Polizisten die Akten und Fotos weitergegeben hat, dann muss ja die Krone die Akten und Fotos gestohlen haben. Auf jeden Fall hatte sie nicht das Recht das Foto zu veröffentlichen - schon alleine wegen der Persönlichkeitsrechte der Opfer. Aber die Staatsanwaltschaft tut sich natürlich äußerst schwer Polizisten für etwas anzuklagen, was sie selbst laufend macht. Zuletzt ist wieder - welch Wunder, der Ö1 Redaktion die Anklageschrift gegen 15 Leute und einen Ex-Minister zugespielt worden. Fast 500 Seiten ganz zufällig im Postkastl vom ORF gelandet - langsam sollte diese Republik in den Bananenexport einsteigen. Als größte Bananenrepublik in Europa.

Die Anklageschrift wird dann Stück für Stück medial aufbereitet. Für einen Prozess wo sich immer mehr herausstellt, dass die Anklage sowas von Nichts an Beweisen hat, dass man es fast mitleidig verstehen muss, wenn sie über die Medien versucht irgendeine Lynchstimmung gegen die Delinquenten aufzubauen. Da kommen dann "Geheimtreffen" als Schlagzeile vor - weil sich zwei Menschen im Jahre 2004 oder 2008 getroffen haben ohne die Öffentlichkeit, die offenbar damals schon allgegenwertigen geheimdienstlichen Abhördienste und die Presse darüber zu informieren? Da werden dann Mails einer Freundin eines Beschuldigten an eine ihrer Freundinnen zitiert, wo jemand "Hals über Kopf" abgereist ist. Da werden dann die Kalendereinträge "Bekannter" und "..." aus einer Steuerberatungssitzung (!?) in ganz anderen Themen mit ganz anderen Ermittlungen vermengt und besonders vielen involvierten Menschen gegenseitig vorgehalten um irgendwas (möglichst alles) Herrn Grasser nachzuweisen. Das ist ganz schlechte Ermittlerarbeit. 

Als gelernter Österreicher sollte man einmal den Polit-Lakmus-Test machen: Wie viele der 16 Angeklagten sind der roten Reichshälfte zuzuordnen. Für ein unabhängiges Verfahren müssten zumindest 8 der Angeklagten der SPÖ zuzuordnen zu sein. Die Staatsanwaltschaft tut ja auch sooo gerne Eigentumsverhältnisse "zuordnen". Genauso wie man sie selbst einer der Regierungsparteien "zuordnen" kann. Genauso wie die "zugeordneten" Staatsanwälte dann den "zugeordneten" Journalisten gegen die "Zuordnung" von Vorteilen geheime Ermittlungsergebnisse "zuordnet". Damit alles seine politjustikare Ordnung hat.

DI Mathias Gruböck                                                                                         Baden, 27.07.2016
Unternehens- und Organisationsberater


09 Februar 2012

Anzeige Korruptionsstaatsanwaltschaft

Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption
Dampfschiffstraße 4
1030 Wien



Anzeige wegen systematischem Amtsmissbrauch, Verdacht der Geschenkannahme im Amt, Verdacht der parteilichen Einflussnahme auf Verfahren.

Seit über 2 Jahren veröffentlicht der FORMAT und andere, von der Presseförderung abhängige Zeitschriften systematisch aus laufenden Verfahren und Ermittlungen im Falle Grasser. Dies zum Teil unter der unwissentlich rechtsbrecherischen Förderung der Medienstelle der Staatsanwaltsschaft Wien.

Die Staatsanwaltschaft Wien übergibt Akten aus Verfahren an Redakteure des FORMAT. Diese laufenden Straftaten werden durch die Ermittlungsbehörden (Staatsanwaltschaft Wien und Staatsanwaltschaft Innsbruck) nicht geahndet, nicht zur Anzeige gebracht, keiner gerichtlichen Würdigung unterzogen und damit begünstigt.

Beweis:



Weiters ergibt sich aus dieser öffentlich rechtlichen Veröffentlichung in orf.at der Tatbestand der üblen Nachrede und der Kreditschädigung auf Grund einer Anmerkung. Hier ist nicht eindeutig ersichtlich von wem die Anmerkung im Rahmen eines Zitates aus einem illegal erworbenen Staatsanwaltschaftsschriftssatz getätigt wurde. Falls die Anmerkung nicht von einem Staatsanwalt gemacht wurde, stellt diese Anmerkung eine Schuldzuweisung dar und stimmt nicht mit der Unschuldsvermutung überein. Eine parteiliche (SPÖ oder ÖVP) Einflussnahme auf die Staatsanwaltschaft wird angezeigt. Proporz und Postenvergabe nach politischer Nähe stellen in Verbindung mit den oben genannten Straftaten, den Tatbestand der Bildung einer kriminellen Vereinigung nach §278 dar. Letzte Evidenzen für Postenkauf durch parteipolitische Einflussnahme: siehe die versuchte und abgesprochene Bestellung des Büroleiters des Generalintendanten des ORF. Hier kam es zusätzlich zum Stimmenkauf und Wahlbetrug durch eindeutige parteipolitische Bestechung. (Postenschacher)

Das System der systematischen, jahrzehntelangen, parteipolitischen Korruption durch SPÖ und ÖVP in Österreich wird hiermit zur Anzeige gebracht. (eine Unzahl an parteipolitischen Postenvergaben und Kickback-Zahlungen in Form von Parteiabgaben durch Lehrer, Krankenhausbedienstete/Ärzte, Polizei, Justiz, öffentlich rechtlichen Medien, Wirtschaftsunternehmen unter öffentlichem Einfluss können angegeben werden)


DI Mathias Gruböck,
Am Flachhard 24
2500 Baden