27 Juli 2016

Zu Ordnung

http://burgenland.orf.at/news/stories/2787670/


Und hat schon jemand bei der Staatsanwaltschaft (die ja bei politisch brisanten Fällen auch gern mal ein Körberlgeld mit Ermittlungsaktenweitergabe verdienen) darüber nachgedacht, die Kronenzeitung wegen Urheberrechtsbruches zu klagen. Weil, wenn keiner der Polizisten die Akten und Fotos weitergegeben hat, dann muss ja die Krone die Akten und Fotos gestohlen haben. Auf jeden Fall hatte sie nicht das Recht das Foto zu veröffentlichen - schon alleine wegen der Persönlichkeitsrechte der Opfer. Aber die Staatsanwaltschaft tut sich natürlich äußerst schwer Polizisten für etwas anzuklagen, was sie selbst laufend macht. Zuletzt ist wieder - welch Wunder, der Ö1 Redaktion die Anklageschrift gegen 15 Leute und einen Ex-Minister zugespielt worden. Fast 500 Seiten ganz zufällig im Postkastl vom ORF gelandet - langsam sollte diese Republik in den Bananenexport einsteigen. Als größte Bananenrepublik in Europa.

Die Anklageschrift wird dann Stück für Stück medial aufbereitet. Für einen Prozess wo sich immer mehr herausstellt, dass die Anklage sowas von Nichts an Beweisen hat, dass man es fast mitleidig verstehen muss, wenn sie über die Medien versucht irgendeine Lynchstimmung gegen die Delinquenten aufzubauen. Da kommen dann "Geheimtreffen" als Schlagzeile vor - weil sich zwei Menschen im Jahre 2004 oder 2008 getroffen haben ohne die Öffentlichkeit, die offenbar damals schon allgegenwertigen geheimdienstlichen Abhördienste und die Presse darüber zu informieren? Da werden dann Mails einer Freundin eines Beschuldigten an eine ihrer Freundinnen zitiert, wo jemand "Hals über Kopf" abgereist ist. Da werden dann die Kalendereinträge "Bekannter" und "..." aus einer Steuerberatungssitzung (!?) in ganz anderen Themen mit ganz anderen Ermittlungen vermengt und besonders vielen involvierten Menschen gegenseitig vorgehalten um irgendwas (möglichst alles) Herrn Grasser nachzuweisen. Das ist ganz schlechte Ermittlerarbeit. 

Als gelernter Österreicher sollte man einmal den Polit-Lakmus-Test machen: Wie viele der 16 Angeklagten sind der roten Reichshälfte zuzuordnen. Für ein unabhängiges Verfahren müssten zumindest 8 der Angeklagten der SPÖ zuzuordnen zu sein. Die Staatsanwaltschaft tut ja auch sooo gerne Eigentumsverhältnisse "zuordnen". Genauso wie man sie selbst einer der Regierungsparteien "zuordnen" kann. Genauso wie die "zugeordneten" Staatsanwälte dann den "zugeordneten" Journalisten gegen die "Zuordnung" von Vorteilen geheime Ermittlungsergebnisse "zuordnet". Damit alles seine politjustikare Ordnung hat.

DI Mathias Gruböck                                                                                         Baden, 27.07.2016
Unternehens- und Organisationsberater


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