09 Juli 2017

Sicherung der Grundwerte durch den Verfassungsgerichtshof

Einer der grundlegenden Werte in Österreich stellt die Neutralität dar. Im Zuge der Werteschulung von Menschen mit anderen Werten, die Österreich aufgenommen hat, stellt die Verfassung wohl den zentralen Ansatz dar.

 

Bundesverfassungsgesetz vom 26. Oktober 1955 über die Neutralität Österreichs.
StF: BGBl. Nr. 211/1955 (NR: GP VII RV 520 u. 598 AB 626 S. 80. BR: S. 109.)

 

(2) Österreich wird zur Sicherung dieser Zwecke in aller Zukunft keinen militärischen Bündnissen beitreten und die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Gebiete nicht zulassen. (RIS)

 

Im exakten Gegensatz hierzu präsentiert das Österreichische Bundesheer sich in einer militärischen Kooperation mit der NATO und NATO-Partnern zu befinden. Unter anderem gelten hier auch Staaten, die sich aktuell in kriegerischen Auseinandersetzungen befinden (Ukraine) als Kooperationspartner des Österreichischen Bundesheeres. Bundesheerangehörige in Assistenztruppenkörpern der ukrainischen Armee (hauptsächlich durch legalisierte Kämpfer aus NATO- und PfP-Ländern gestellt) deuten auf eine weitere, sehr flexible Auslegung dieser Partnerschaftsverhältnisse hin.

 

Die Partnerschaft für den Frieden und das Österreichische Bundesheer (I)

10 Jahre in der PfP (Partnership for Peace)

Seit nunmehr zehn Jahren nimmt Österreich an der NATO-Initiative Partnership for Peace (PfP) teil. Für das Österreichische Bundesheer hat sich damit ein Feld der Zusammenarbeit eröffnet, das eine praktische militärische Kooperation von insgesamt 46 Nationen (26 NATO-Nationen und 20 Partnernationen) im Euro-Atlantischen Raum zulässt. Dabei kann jedes Land bilateral mit der NATO die Bereiche festlegen, in denen es mit der NATO und den übrigen Mitgliedern der PfP zusammenarbeiten will.

Seit 1995, dem Beitrittsjahr Österreichs zur Partnerschaft für den Frieden, haben bereits mehr als 10 000 österreichische Soldaten an den verschiedensten Aktivitäten im Rahmen der PfP teilgenommen, einschließlich der Truppengestellung für von der NATO-geführte Operationen. (Homepage BH)

Seit dem 11.09.2001 führt die NATO mehrere völkerrechtswidrige Angriffskriege durch. Dadurch sah sich der österreichische Gesetzgeber gezwungen den Tatbestand der Neutralitätsgefährdung mit Wirkung 30.09.2002 ersatzlos aufzuheben um sich selbst nicht durch die verpartnerschaftliche Teilnahme an Unterstützungsleistungen bei diesen Angriffskriegen direkt strafbar zu machen. Dies stellt eine massive Umgehungsgesetzgebung dar um unsanktioniert das Bundesverfassungsgesetz vom 26. Oktober 1955 über die immer währende Neutralität Österreichs brechen zu können.

Zuletzt angestrebte militärische Zertifizierungen des österreichischen Bundesheeres entlang von NATO-Rüstungs- und Einsatznormen stellen einen eindeutigen Beweis für eine faktische Mitgliedschaft in einem Militärbündnis dar. Laut gängiger Rechtsmeinung reichen bereits vage Verbindungen über soziale Medien für den strafrechtlichen Tatbestand der Teilnahme an einer terroristischen Vereinigung oder die Reise in ein Gebiet um sich illegal militärischen Gemeinschaften angeschlossen zu haben.

Jetzt haben die gesetzgebenden Parteien auf Grund der missliebigen Vorgänge im Zuge diverser Wahlanfechtungen anscheinend die Staatsgerichtbarkeit des Verfassungsgerichtes beschnitten oder zumindest verändert, da §142 irgendwie doch zeitgleich mit dem Amtsantritt des neugewählten Bundespräsidenten (31.12.2016) geändert wurde.

Staatsgerichtsbarkeit (Art. 142 und Art. 143 B-VG): Im Rahmen dieser Kompetenz entscheidet der VfGH über die Anklage von obersten Organen des Bundes oder der Länder wegen Verletzung der Bundesverfassung. Die Sanktionen reichen von der Ermahnung bis zur Amtsenthebung und dem zeitlich befristeten Entzug der politischen Rechte. Wird durch die Verletzung der Bundesverfassung auch ein strafrechtlicher Tatbestand erfüllt, dann hat der VfGH auch über die strafrechtliche Verurteilung zu entscheiden. (Wikipedia)

Wie viel mehr muss sich Österreich dem Militärbündnis NATO noch anschließen bis der Verfassungsgerichtshof zur Erkenntnis gelangt, dass es sich dabei um einen Bruch des Neutralitätsgesetzes handelt? Inwieweit verteidigen österreichische Rüstungsgüter im Wert von zumindest 50 Millionen Euro und BH-Angehörige in Afghanistan selbständig und immerwährend die österreichische Neutralität?

Im Zuge der Volksabstimmung zum EU-Beitritt wurde den stimmberechtigten Wählern versichert, dass die Verfassungsbestimmungen bezüglich der Neutralität vollinhaltlich erhalten blieben. Erlaubt das Verfassungsgericht jetzt konkludent dass man alle Verfassungsbestimmungen derart aushöhlen kann wie den Absatz 2 des Neutralitätsgesetzes? Wozu gibt es dann überhaupt eine Verfassung, wenn man gewisse Dinge einfach anders nennen muss und schon ist man ein „ko-operativer Partner" und damit kein Mitglied in einem Militärbündnis? Warum stürzen Panzer der deutschen Bundeswehr am Truppenübungsplatz Lizum/Walchen ab ohne, dass das Verfassungsgericht hinterfrägt was deutsche Truppenkörper auf österreichischen Truppen-Übungsplätzen machen. War das Neutralitätsgesetz nicht letzten Endes die Lösung für die Probleme die daraus entstanden sind, dass sich ganz viele deutsche Truppenkörper in Österreich aufgehalten haben und Österreicher sich gezwungen sahen diese Truppenkörper in der Ukraine, Nordafrika, dem Baltikum u.v.a.m zu unterstützen? So wie heutzutage in Afghanistan, Syrien, Libyen, im neugeformten Kurdistan (Irak, Syrien, (Türkei, (Iran))) und sonstwo?

Wie lange kann man Verfassungsgesetze derart flexibilisieren, dass auch genau das Gegenteil möglich ist, ohne, dass es einem Verfassungsgerichtshof auffällt? Klar ist diese Art sich politisch am einfachsten irgendwie durchzuwurschteln auch fast Teil des österreichischen Wertekataloges – aber eben nicht der Verfassung. Die österreichische immerwährende Neutralität ist mittlerweile durchsichtiger als des „Kaisers neue Kleider". Die Frage bleibt aber, wozu man sich selbst dauernd Regeln gibt um sie dann mit noch mehr Aufwand und rechtlichen Verballhornungen flexibel zu unterlaufen?

Wahrscheinlich ist das Verfassungsgericht nicht für so direkte Fragen zu  Verfassungsthemen zuständig, möchte auch noch warten wie die nächsten Wahlen ausgehen oder ob es der Staatsräson und deren vertretenden Parteien gut tut auf Zuruf von Transatlantikern neue Waffensysteme bei ihnen zu kaufen. Und wenn das Verfassungsgericht noch einmal so gegen den Willen der Herrn Lopatka und Schieder entscheidet, dann gibt es auch gleich das Gesetz, dass die proportionalen Delegierten der einzelnen Parteien im Verfassungsgerichtshof ihre Rechtsfindung öffentlich bekanntgeben müssen um dann, bei Nichtgefallen, anonyme Anzeigen bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft gewärtigen zu müssen (aber das sind ja nur die Semi-Profis vom BVwG, die noch eine Chance bekommen haben „richtig" zu entscheiden und nicht nach dem was das Parlament alles nur „formal" aufrecht erhält (wie zum Beispiel Klimaschutzziele).)

Vielleicht könnte sich auch Herr Dr. Schinzer mit dem Thema Neutralitätsgefährdung beschäftigen, da er ja ein so neutrales Gespür für politische Themen hat und es auch gleich in staatlichen Medien am kurzen Weg publiziert.

DI Mathias Gruböck

Unternehmens- und Organisationsberater

Am Flachhard 24

2500 Baden

 

Fwd: Förderungsantrag eines Privatkontos für Kinderhilfe




-------- Forwarded Message --------
Subject: Förderungsantrag eines Privatkontos für Kinderhilfe
Date: Tue, 7 Feb 2017 09:00:29 +0100
From: MG <m.gruboeck@gmx.at>
To: post.lad2@noel.gv.at
CC: wksta.leitung@justiz.gv.at, sonja.hassa@justiz.gv.at


Sehr geehrte niederösterreichische Landesregierung, 
im Zuge der Diskussionen um die Dr. Erwin Pröll-Privatstiftung stellte 
vor Kurzem die Korruptionsstaatsanwaltschaft Wien fest, dass sie ohne 
ein Ermittlungsverfahren einzuleiten feststellen könne, dass die 
mannigfaltigen Stiftungszwecke Stiftungszwecke sind und daß es hier zu 
keinerlei Geschenksannahmen oder korruptiven Handlungen gekommen sei. 
 
Das Thema "Kinder in Not" wird immer wieder gerne von den Spezialisten 
für Stiftungsrecht (wie dem ÖVP-Protegee Dr. Gerhard Toifl bei seinen 
Stiftungsgründungen im Zuge von Schmiergeldzahlungen im 
F1-Hypo-Bayern-LB Vorstandsumfeld und anderen Kompensationszahlungen 
(Stiftung Sonnenschein) - bei denen österreichische Finanzbehörden auch 
laufend die vollkommene Rechtskonformität attestierten) herangezogen um 
sich einen sozialen Anstrich zu geben. Auch das nunmehr 8-jährige Planen 
von Überlegungen bezüglich einer Akademie für den ländlichen Raum im 
Zuge einer personenbezogenen Privatstiftung sind sicherlich vollkommen 
unauffällig. Vielmehr dient diese Stiftung wahrscheinlich eher der 
Verschleierung von Alimentszahlungen für die unehelichen Kinder des 
Herrn Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll. Daher die Privatstiftung. Kinder 
in Not sind wohl auch uneheliche Kinder eines Landesfürsten, deren 
Alimentation im Geheimen von statten gehen muss. Auch irgendeine 
Kompensationszahlung für die außerehelichen Beziehungspartnerinnen 
unseres christlich-sozialen Landesvaters kann man über 
"Landesakademie-Planungs-Honorare" wohl viel leichter abwickeln als über 
ein Landespersonalverrechnungsstelle. 
 
Da ich jetzt auch sehr viel plane und nachdenke (auch über den 
ländlichen Raum - speziell in Nondorf, einem Ort der dem Herrn 
Ex-Finanzlandesrat Sobotka durchaus auch ans Herz gewachsen ist) 
und  auch eine Menge an Kindern habe, die, Dank der Anstrengungen des 
Jugendamtes Baden und des Amts der niederösterreichischen 
Landesregierung auch durchaus in Not geraten sind, möchte ich den Antrag 
an die Landesregierung stellen mein Privatkonto (der Herr Toifl war aus 
verschiedenen Gründen für mich nicht bereit stifterisch tätig zu werden) 
mit jährlich 350.000.- Euro Förderung zu versehen. Ich würde im Gegenzug 
auch aufhören Geldwäscheaktivitäten der Herrn Amts- und Würdenträger 
nachzuvollziehen, so wie es sich der Herr OStA Johann Fuchs schon seit 
Jahren wünscht und sein Möglichstes in diese Richtung auch unternimmt. 
Falls es für die Förderungsberechtigung durch die NÖ-Landesregierung 
notwendig ist eine Privatsstifung zu haben kann ich nur versuchen 
mauritianische Offshore-Konstrukte aufzubauen. Vielleicht geht auch 
etwas über Raiffeisen und Singapore und Herrn Stepic. Die serbische 
Investitionsschiene und Herrn Mensdorff-Pouilly würde ich im Zuge einer 
doch eher sozialen Förderung nicht wieder beschreiten. Auch die 
Konstruktionen über Italien und die Schweiz sind in letzter Zeit 
vielleicht etwas überstrapaziert worden.    In der Hoffnung eines 
positiven Bescheides bezüglich meines  Förderungsansuchens verbleibe ich 
mit untertänigsten Grüßen 
 
DI Mathias Gruböck 
Unternehmens- und Organisationsberater 
Am Flachhard 24 
2500 Baden - Niederösterreich      



Avast logo
Diese E-Mail wurde von Avast Antivirus-Software auf Viren geprüft.
www.avast.com

08 Juli 2017

Verwirrende Presseaussendung

Sehr geehrter Herr Hirsch,

können Sie bitte erläutern, inwieweit bei den diffus kommunizierten
"Kosteneinsparungen" der "Ein-Flotten-Systeme" zwischen OPEX und CAPEX
changiert wird? Um wieviel werden die Kosten (TCO?) von derzeit maximal
170 Millionen Euro pro Jahr für die Luftraumüberwachung durch die
Neubeschaffung reduziert? Inwieweit werden bei den Rechenspielen
"Rückforderungen" auf Grund von Klagsforderungen bei österreichischen
Gerichten, die noch nicht entschieden sind (sofern man von einer
Unabhängigkeit von österreichischen Gerichten gegenüber staatlichen
Institutionen ausgehen sollte), als positiv beschieden vorausgesetzt?
Gibt es eine Berechnung der Sonderabschreibungen für die vorzeitige
Neubeschaffung von Kampfjets (diese gehen natürlich nicht in die
Betriebskosten ein) Kann eine, wie immer zusammengesetzte branchennahe
Expertenkommission die Vernichtung von Staatseigentum anregen und dies
auch noch als "Betriebskostenreduktion" für die Erhaltung der
österreichischen Neutralität gesundrechnen?

Anscheinend sind hier US-Leasing-Konstruktionen angedacht. In der
Luftraumüberwachung ist es an sich bereits sehr verbreitet
österreichische Hard- und Software an US-Fonds zu verkaufen und dann
zurückzuleasen oder das Equipment direkt von US-Behörden subventionieren
zu lassen (vergl. Königswarte). Inwieweit stellt ein zunehmender
Einfluss durch US-basierte Eigentümer einer wachsenden Anzahl von
Systemteilen der österreichischen Luftraumüberwachung (und damit einer
letztinstanzlichen Unterwerfung unter US-Juristdiktion) eine
Unterminierung der Hoheitsverwaltung und des Gewaltmonopols des
österreichischen Staates und des Rechtsrahmens des EUGH dar?

Welche Änderungen im Luftraumbedrohungsbild ergaben sich seit der
Reduktion der Eurofighter von 24 auf 15 Stück durch einen Parteifreund
und Amtsvorgänger von Herrn Minister Doskozil? Stellt das nicht einen
vollkommenen Bauernfängerschmäh dar, wenn man ein paar Jahre später
Ausbildungsflugzeuge zu den fehlenden (?) Überschallkampfflugzeugen
macht? Indem man dann die Systemgemeinkosten in Folge die neue erhöhte
Anzahl an Flotten-System-Jets umlegt bekommt man automatisch bessere
Vollkostensätze pro Betriebsstunde. Inwieweit wurde ermittelt wie man
die Betriebskosten/Stunde durch Aufstockung auf die ursprünglichen 24
Eurofighter-Jets reduzieren kann? Was genau hat es mit der immer wieder
von BH-Seite lancierten mangelnden Nachtflugfähigkeit des Eurofighters
auf sich - besteht diese nicht eher auf Grund der bisher mangelnden
Eingliederung in NATO-Flugleitsysteme? Ist geplant sich für
NATO-Militäreinsätze mittels system-kompatiblen Kampfgerät zu
zertifizieren, da feindliches Fluggerät normaler Weise keine Reichweiten
bis zum österreichischen Hoheitsgebiet hat.

Würde der Ankauf von BAE-Saab oder General-Dynamics Kampfflugzeugen der
von Minister Doskozil angestrebten NATO-Zertifizierung und -Einbindung
des österreichischen Luftraumüberwachungssystems dienlich sein?
Inwieweit entspricht es einer immerwährenden Neutralität, wenn die de
facto Verfügungsgewalt über militärische Einrichtungen einem
ausländischen Militärbündnis weitestgehend übereignet wird (mit welchen
formalen Winkelzügen auch immer)? Hat Österreich, als angegliedertes
Mitglied der NATO ("Partnerschaft für den Frieden") die Beschlüsse über
die Aufrüstung von mindestens 2% vom BIP mitzuvollziehen und daher neue
Mittel in Milliärdenhöhe in die Luftraumüberwachung zu stecken?

Prinzipiell wirkt es verstörend, dass eine vorzeitige Abschreibung von
Betriebsmitteln und eine gleichzeitige Neubeschaffung mit allen
dazugehörenden Nebenkosten als Einsparung verkauft wird. Vielleicht kann
das Bundesheer diese Konzepte auch der Automobilindustrie zur Verfügung
stellen um das BIP und damit zeitgleich die Aufrüstungsausgaben zu
erhöhen? Wobei, diesmal soll es ja keine Kompensationsgeschäfte geben,
da die Gelder direkt dem US/BAE-militärisch wirtschaftlichen Komplex
bleiben sollen. (Hierbei sei noch angemerkt, dass auch BAE alsbald nicht
mehr der EU-Wirtschaft angehören wird)

Vielen Dank jedenfalls, dass Sie hier für Aufklärung sorgen können.

Mit freundlichen Grüßen

DI Mathias Gruböck

Unternehmens- und Organisationsberater

2500 Baden


---
Diese E-Mail wurde von Avast Antivirus-Software auf Viren geprüft.
https://www.avast.com/antivirus

06 Juli 2017

Was kostet die Welt?


Ein Schritt zurück: Kann irgendwer erklären warum eine Armee, die rein zur Verteidigung des Staatsgebietes verpflichtet ist überhaupt Kampfdrohnen benötigt? Vielleicht reduziert die Reduktuion an irgendwelchen Kriegen sich zu beteiligen direkt proportional die Gefahr von Menschen, die dort bombardiert wurden ebenfalls angegriffen zu werden. Diese Drohnen haben sich speziell daher als so wichtig für Vorwärtsverteidigungskriege herausgestellt, da sie endlose Weiten von ölreichen Gebieten remote kontrollierbar machen. Schaut man sich die Schneise die jetzt die tillerson-ex-exxon "Verteidigungsminister" jetzt von der IS in Syrien "zurückerobert" haben ganz genau an, dann deutet die Form dieses vollkommen wüsten Gebietes sehr stark auf eine Pipeline-Trasse hin. Da müssen die Deutschen natürlich den globalisierten Exxonisten den Rest von diesen destabilisierten Einreiseverbotlern vom Hals halten. Oder eben aufnehmen. Noch einmal: Wo genau steht, dass Deutschland in Nordafrika Verantwortung trägt, wo genau steht, dass Deutschland in Afghanistan die geostrategischen Entsatz-Truppen mit Drohnenankauf für die USA spielen sollen? Was sagt da ein Grundgesetz dazu. Ahh - das ist der Trick: die Globalisierung stellt die Weltherrschaft des Geldes her, da sie sich durch internationale Sonderrechtsformen (Geheimgerichte, Steuerdeals) über nationale Gesetze stellt. Dieses wiederum kann die Globalisierung im Gegenteil für ihre Macht nutzen, da sie jedweden Widerstand durch die lobby-synchronisierten nationalen Rechtssysteme untergräbt. Einzelne nationale Regierungen und Bewegungen, die die Hegemonie der Globalisierung kappen wollen, werden in konzertierten Aktionen isoliert. Jede Schutzgelderpressung fängt mit einer Destabilisierung des Sicherheitsniveaus an um dann sofort die Versicherungs-Lösungen anbieten zu können. Die meisten ehemaligen Soldaten und Söldner der westlichen "Friedensschafferheere" sind nach ihrem Kontrakt dann Risiko-, Motivations- oder Sicherheitsberater. Also zuerst gehen sie irgendwo hin und bringen Menschen in fremden Ländern um, um dann in der, dadurch destabilisierten Lage die Menschen in Sicherheitsfragen zu braten - im allgemeinen wiederum meist durch "Ausschalten des Feindes". Und die Bundeswehr fliegt dann auch irgendwo dort herum um wie genau Deutschland zu verteidigen? Wozu braucht ein deutscher Militär eine US-Kampfdrohne? Weil Deutschland nicht weiß wie es sonst auf die 2% vom BIP-Schutzgelder an die US-Waffenlobby zahlen kann?

Kann jemand von diesen Risikomanagern klar darlegen warum in einer globalisierten Welt der nukleare Overkill als Sicherheitsparadigma des kalten Krieges nicht mehr gilt? Weil es überhaupt nicht mehr um die Menschen geht? Weil Steueroasen-Karibik-Inseln gemeinhin nicht zu nahe an Sprengkopfzielen liegen? Weil das die Globalisierung beherrschende Geld die Selbstwahrnehmung hat unsterblich zu sein? Menschen können ja bekanntlich Geld nicht essen, aber Geld ernährt sich schon längst über abstruse mathematische Konstrukte und superschnelle Supercomputer, die nicht einmal das Militär besitzt, von sich selbst.

DI Mathias Gruböck                                                                                      Baden, 06.07.2017
Unternehmens- und Organisationsberater

05 Juli 2017

WG: Vorstudie zu islamischen Kindergärten

Sehr geehrter Herr Fleischmann,

ich habe Ihnen im Jahre 2015 beigefügtes Mail geschickt und kann zu meinem Leidwesen Ihre Antwort nirgends finden. Könnten Sie bitte so nett sein und Ihr Antwortschreiben nochmals zuschicken.

Mit freundlichen Grüßen

DI Mathias Gruböck
Unternehmens- und Organisationsberater
2500 Baden



Gesendet von Mail für Windows 10

Von: Motte
Gesendet: Mittwoch, 5. Juli 2017 16:50
An: m.gruboeck@gmx.at
Betreff: Fwd: Vorstudie zu islamischen Kindergärten




-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff:
Vorstudie zu islamischen Kindergärten
Datum:
Sun, 13 Dec 2015 13:14:11 +0100
Von:
Mathias Gruböck <m.gruboeck@gmx.at>
An:
Kopie (CC):
Mathew Koeburg <koeburg@gmail.com>

Sehr geehrer Herr Fleischmann,
 
Sie werden in der, anscheinend dreiseitigen Vorstudie - "Muslimische 
Kindergärten und Gruppen in Wien" als Ansprechpartner genannt. Bitte um 
die Darlegung von folgenden angeblichen Erkenntnissen aus einer 
Vorstudie, die von Ihrem Haus in Auftrag gegeben wurde.
 
1.) Um wieviele Gruppen und Kindergärten handelt es sich bei dem 
Terminus "ein nicht zu gering zu schätzender Teil der islamischen 
Kindergärten"? Gibt es hier Zahlen der Schätzung durch das Institut für 
islamische Studien?
2.) Ist eine Überprüfung von englischen, amerikanischen, französischen 
und anderskonfessionellen Kindergärten ebenfalls von Ihrem Ministerium 
geplant? Deutschkenntnisse der ErzieherInnen, religiöse Soziallehren, 
Frauenbilder, usw?
3.) Wurden gegen die inkriminierten islamistischen und salafistischen 
Trägervereine Ermittlungsverfahren eingeleitet oder sind diese aktuell 
im Laufen? Gibt es einen Katalog in Ihrem Integrationministerium über 
Glaubens- und Religionsgrundlagen die verboten oder wegen 
Pluralitätsgefährdung nicht tradiiert werden dürfen? Gibt es Religionen 
die prinzipiell nicht pluralitätsfähig sind (wenn ja - welche)? Gibt es 
eine neue Verordnung in Bezug auf das Grundrecht der Religionsfreiheit, 
dass dieses Religionen eine Pluralitätsfähigkeit vorschreibt und nicht 
dem Staat eine Pluralitätsfähigkeit bezüglich der Religionen?
4.) Gibt es eine Liste oder eine Definition in Ihrem Haus ab wann 
Glaubensüberzeugungen als radikal eingestuft werden können? Gibt es 
solche Listen für alle Religionen? Untersucht Ihr Haus auch die Konzepte 
des Salafismus und des Papstums auf 
Verfassungswidrigkeit/Aulsandfinanzierung.
 
Ich wäre Ihnen sehr dankbar wenn Sie meine vollkommene Verwirrung durch 
den sehr vagen, durch Zahlen so gut wie nicht belasteten Vorbericht 
etwas erhellen könnten. Eine der zentrale Aussage dieses Vorberichtes 
war, dass sich die Eltern der Kinder offenbar diese Formen von 
religiöser Erziehung für ihre Kinder wünschen. Inwieweit sind hier 
Schulungen und Überwachungsmaßnamen Ihres Ministeriums angedacht, dass 
diese Menschen keine falschen religiösen Überzeugungen in unsere 
pluralistische Gesellschaft durch ihre Kinder einführen? Sind hier 
Maßnahmen mit den Jugendämtern koordiniert gegen diese Religionen und 
falschen Überzeugungen vorzugehen geplant? Gibt es Planungen für die 
Förderung der Integration durch geordnete Heimerziehung der Kinder in 
einem pluralistisch-abendländischen Rahmen?
 
Vielen Dank im Voraus für die Aufklärung über die Stoßrichtung Ihrer 
Integrationsbemühungen und ein gesegnetes Fest zu Christi Geburt
 
DI Mathias Gruböck                         Baden, 13.12.2015
Unternehmens- und Organisationsberater

Der NATOd der Neutralität

http://orf.at/stories/2398058/

Seits ihr vollkommen bescheuert!? Neue Kampfjets als Sicherheitsoffensive für die NATO Zertifizierung des Herrn Doskocil!? Damit österreichische Flieger auch alle Staaten des Bösen unwestlichen Treibens mitbombardieren können. Ein paar F16 vom Herrn Trump kaufen? Und ich dachte immer die EUSA mit ihrer Militärmacht sind nur für den Frieden da. Wusste gar nicht, dass das Bombardieren von anderen Staaten (Jugoslawien, Libyen, Irak, Sudan, Libanon, Syrien, Gaza, Afghanistan, Kolumbien, Panama, Jemen, Ukraine, uvm) so viel Frieden schafft, dass man vor Entspannung Totalüberwachungsstaaten baut, die China, Saudiarabien, die DDR und andere Regime locker in den Schatten stellt. "Staatsverweigerer" und der Erhalt des Amtsgeheimnisses sind die Hauptziel der staatlichen Strukturen, die nur einen wirklichen Feind kennen: den Staatsbürger, der Rechte ausüben und nicht nur auf dem Papier haben will. Stell dir vor, jeder Staatsbürger wollte frei und unkontrollierbar selbstbestimmt sein!? Da wird man aber sofort besachwaltert von diesen Strukturen, die es ja nur gut meinen (vor allem mit sich und ihresgleichen). Die Gewaltbereitschaft des Staates Österreich gegen "Abweichler" ist unglaublich alltäglich. So wie der gleichzeitige strukturelle Schutz seiner "Diener". Was wäre ein Herr Minister Sobotka wohl vor 70 Jahren gewesen, wo hätte er seine Kernkompetenzen wohl damals lächelnd ausgelebt? Die Gunst der späten Geburt..

DI Mathias Gruböck                                                                                       Baden, 05.07.2017
Unternehmens- und Organisationsberater

Verfassungsschutz in schräger Verfassung


Motte Allerechtevorbehalten Lustig, der Frame "russischer Hacker" ist sowas von Politmarketing. Ganz klar ist noch nicht ob es sich dabei um Putin himself oder die russische Mafia handeln soll. Oder gar eine bewusste Vermischung beider Stereotypen. Bevor die Ukaine in die westliche Wertegemeinschaft eingegliedert wurde, waren es lustiger Weise noch laufend ukrainische Hacker, die uns Ungemach bereiteten. Die russischen Geheimdienste sind die einzigen Geheimdienste die weltweit so deppert sind so zu agieren, dass man die Spuren bis zu Herrn Putin zurückverfolgen kann. Da können NSA-Backdoors und US-Totalüberwachungen auffliegen wie sie wollen. Die US-Dienste wären noch nie auf die Idee gekommen, die Journalisten und Congressabgeordneten die ihnen nicht genehm berichten via Russland, Nordkorea oder China zu überwachen und anzugreifen. Die Achse des Bösen mit Herrn Putin als Widergänger des absolut Bösen haben ja nicht einmal eine bestimmte Präferenz in der phantasierten Einflussnahme auf die Wahl?! Was genau wollten die Russen beeinflussen? Sigmar Gabriel zurückholen? CSU-Kanzlerkandidaten küren? Mit "fake" Falschnachrichten (also Unwahrheiten) bei einer Wahl zu operieren haben wohl jetzt auch die Russen erfunden? Oder ist der zeitlich präzise Verfassungsschutzbericht nicht auch Teil der Selffulfilling-Prophesy-Angst vor Wahlbeeinflussung? Wahlbeeinflussung durch Panikmache vor Wahlbeeinflussung. Das ist lustig. Die einzigen die bisher nachgewiesen deutsche Amtsträger abgehört haben sind die US-Dienste. Das wurde aber aus mangelndem Verfolgungswillen des Generalbundesanwalt (und vertraglichen Regelungen, dass die US-Dienste das eigentlich rechtmäßig dürfen) nicht weiter verfolgt. Die US-Dienste nehmen aber im Gegensatz zu den bösen bösen "RH - russischen Hackern" nie Einfluss auf irgendwas was in Europa passiert - sicher nicht. Die wollen nur zuhören weil ihnen sonst fad wird.
DI Mathias Gruböck                                                                                        Baden, 05.07.2017
Unternehmens- und Organisationsberater