29 September 2017

Schleierverbot

Laut Orf.at hat die große Koalition die Gesichtsverhüllung durch Kleidungsstücke verboten: „Politisch zielt das vor dem Sommer von SPÖ und ÖVP beschlossene Gesetz zwar auf den Geschichtsschleier konservativer Musliminnen, formuliert wurde es aber „religionsneutral“.“ Wenn das Gesetz wirklich religionsneutral formuliert ist, dann wurde damit auch das Tragen eines christlichen oder jüdischen Brautschleiers in der Öffentlichkeit verboten (z.B.: vor dem Standesamt) Bei Nachfragen im Integrationsministerium können hierzu keine Aussagen gemacht werden, zumal kulturhistorisch diese beiden Schleierformen aus dem selben Ursprung wie muslimische Schleier kommen. Abgesehen von der Farbsymbolik sind das etymologisch identische Kleidungsstücke. 


Offenbar gibt es weiterhin Strömungen in der großen Koalition, die religiöse Riten und Symbole ganz verbieten wollen. Nebenbei stellen auch große Hochzeitsfeiern wahrscheinlich eine Veranstaltung in einer qualifizierten Öffentlichkeit dar und unterliegen damit auch dem Schleierverbot.

Bei der Verwendung von Sturmhauben bei Demonstrationen ist es wiederum fraglich ab welcher Temperatur (zu welchem Zeitpunkt – wo gemessen) diese auf Grund von „Kälte“ getragen werden darf und ab wann sie einen Straftatbestand darstellt? Ab welchen Temperaturen darf man sich vor der Videoüberwachung durch die Staatspolizei bei Demonstrationen durch einen Gesichtsschutz schützen und ab wann muss man mit einer Verhaftung zur Perlustrierung rechnen? Dürfen Vollvisierhelme auch abseits von Fahrzeugen getragen werden oder macht man sich dann strafbar?

Darf man im Fasching bei Traditionsveranstaltungen eine Burka tragen oder ist diese auch von Traditionsveranstaltungen ausgeschlossen? Darf man als Schloßgespenst auch schwarze Leintücher verwenden oder wäre das zu burkaähnlich? Gilt die Verhüllungserlaubnis nur für österreichische Traditionsveranstaltungen oder auch für ausländische (vergl. Halloween). Wie wird hier eine Unterscheidung zwischen den einzelnen Kulturräumen bezüglich des Verschleierungsverbotes getroffen?

Danke Herr Kurz für das erfolgreiche Verbot des christlichen Brautschleiers bei Hochzeiten – ganz religionsneutral :-)

DI Mathias Gruböck                                                                                              Baden, 29.09.2017
Unternehmens- und Organisationsberater

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