Laut
Orf.at hat die große Koalition die Gesichtsverhüllung durch
Kleidungsstücke verboten: „Politisch zielt das vor dem Sommer von
SPÖ und ÖVP beschlossene Gesetz zwar auf den Geschichtsschleier
konservativer Musliminnen, formuliert wurde es aber
„religionsneutral“.“ Wenn das Gesetz wirklich religionsneutral
formuliert ist, dann wurde damit auch das Tragen eines christlichen
oder jüdischen Brautschleiers in der Öffentlichkeit verboten (z.B.:
vor dem Standesamt) Bei Nachfragen im Integrationsministerium können
hierzu keine Aussagen gemacht werden, zumal kulturhistorisch diese
beiden Schleierformen aus dem selben Ursprung wie muslimische
Schleier kommen. Abgesehen von der Farbsymbolik sind das etymologisch
identische Kleidungsstücke.
Offenbar
gibt es weiterhin Strömungen in der großen Koalition, die
religiöse Riten und Symbole ganz verbieten wollen. Nebenbei stellen
auch große Hochzeitsfeiern wahrscheinlich eine Veranstaltung in
einer qualifizierten Öffentlichkeit dar und unterliegen damit auch
dem Schleierverbot.
Bei
der Verwendung von Sturmhauben bei Demonstrationen ist es wiederum
fraglich ab welcher Temperatur (zu welchem Zeitpunkt – wo gemessen)
diese auf Grund von „Kälte“ getragen werden darf und ab wann sie
einen Straftatbestand darstellt? Ab welchen Temperaturen darf man
sich vor der Videoüberwachung durch die Staatspolizei bei
Demonstrationen durch einen Gesichtsschutz schützen und ab wann muss
man mit einer Verhaftung zur Perlustrierung rechnen? Dürfen
Vollvisierhelme auch abseits von Fahrzeugen getragen werden oder
macht man sich dann strafbar?
Darf
man im Fasching bei Traditionsveranstaltungen eine Burka tragen oder
ist diese auch von Traditionsveranstaltungen ausgeschlossen? Darf man
als Schloßgespenst auch schwarze Leintücher verwenden oder wäre
das zu burkaähnlich? Gilt die Verhüllungserlaubnis nur für österreichische Traditionsveranstaltungen oder auch für ausländische (vergl. Halloween). Wie wird hier eine Unterscheidung zwischen den einzelnen Kulturräumen bezüglich des Verschleierungsverbotes getroffen?
Danke
Herr Kurz für das erfolgreiche Verbot des christlichen
Brautschleiers bei Hochzeiten – ganz religionsneutral :-)
DI
Mathias Gruböck Baden, 29.09.2017
Unternehmens-
und Organisationsberater
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