Motte
sagt:
es könnte durchaus sein, dass
alle diese Datenbanken einen systematischen Designfehler haben. Ein
Grundprinzip jedes Rechtsstaates ist die Unschuldsvermutung. Damit
werden polizeiliche Ermittlungen und Verdächtigungen einer
unabhängigen gerichtlichen Wertung unterstellt. Diese gerichtliche
Wertung stellt den Wahrheitsgehalt/Richtigkeit der Vorgänge fest.
Ein Eintrag in eine Datenbank: politische Kriminalität ohne ein
Gerichtssurteil widerspricht fast allen rechtsstaatlichen Prinzipien
(Gewaltentrennung, Unschuldsvermutung, Verfahrensrechte…)
Verschärfend hinzu kommt, daß diese rechtswidrigen Daten im In- und
Ausland weitergegeben werden. Polizeieinheiten, die schwarze Listen
führen laufen Gefahr Polizeistaatmethodiken anzuwenden, auch wenn
sie die schwarzen Listen verharmlosend Datenbanken nennen. Mit hoher
Wahrscheinlichkeit kann kein Gerichtsbeschluss einen
Polizeilisteneintrag löschen wenn dieser Eintrag nie vor Gericht
verhandelt wurde oder das Gericht das Verfahren sofort einstellt.
Gerichte gehen zudem davon aus, dass nur sie rechtlich gültige
Wertungen/Urteile fällen und wissen nichts von den unzähligen
schwarzen Listen der Polizei.
DI Mathias Gruböck Nondorf,
31.08.2017
Unternehmens- und
Organisationsberater
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