28 September 2017

Anfrage an das ÖVP-Jugendamt

 
An das
Jugendamt Baden
Schwarzstraße 50
2500 Baden

z.H. Frau Mag. (FH) Opitz

Betrifft: Unterstützungsleistungen des Jugendamtes

Sehr geehrte Frau Mag. (FH) Opitz

aus Ihrem Sozialbericht BNG-1-09131/003 geht nicht eindeutig hervor, dass Sie die mj. Kinder persönlich angetroffen haben. Es gibt aktuelle Hinweise, dass die mj. Kinder Gruböck bereits am 30.11.2009 via Paris nach Mauritius verbracht wurden. Hierbei zeigte das Jugendamt immer wieder massive Unterstützung dieser Entziehungshandlungen. Speziell liegen Fotos und Videoaufnahmen der Kinder allein auf Mauritius vor, die während Ihrer Sozialberichterstellung datieren.

Mir ist nun über verschlungene Wege zu Ohren gekommen, dass meine Tochter Leonie Sophie Gruböck einen massiven epileptischen Anfall mit einem längeren Atemstillstand erlitten hat. Es ist mir zwar bewusst, dass das Jugendamt Baden auf eigenen Antrag beim BG Baden sich seiner Amtsvormundschaft für die mj. Kinder Gruböck entledigt hat, jedoch waren die informellen Kontakte des Jugendamtes zu Entscheidungsträgern im Fall der Verbringung der Kinder Gruböck nach Mauritius/Afrika nachgewiesener Weise immer sehr gut und dienstbeflissen. Gibt es nach wie vor diese informellen Netzwerke, die mir über den Gesundheitszustand meiner Tochter oder ihr prinzipielles Wohlbefinden Auskunft geben können? Immerhin habe ich schon Ende 2011 offenkundige Gewaltspuren an meinen Kindern dem Jugendamt gemeldet – wie immer ohne jede Reaktion. Schläge gegen den Kopf meiner behinderten Tochter Leonie könnten durchaus auch zu dem epileptischen Anfall mit beigetragen haben. Auch habe ich das allgemeine hohe Gewaltpotential in der, vom Jugendamt betreuten Restfamilie Gruböck/Sew Hee/Mauser immer wieder angegeben und dargestellt. Speziell die sexuelle Gewalt gegen die Kinder und ihrer Mutter während des Jahres 2009 und vor allem, deren Urheber, führten nach aktuellem Wissensstand zum Fluchtverhalten der Kindesmutter mit ihren Kindern. Frau DSA Tauchner ließ sich auch von dem Fall offenkundig entbinden, da sie mir gegenüber Andeutungen über diese Männer machte und ihr Wegschauen offenbar nicht mit ihrem Seelenfrieden in Einklang bringen konnte.

Es ist nachweisbar, dass meine damalige Frau ihre mauritianische und österreichische Staatsbürgerschaft dazu nutzte, Privatstiftungen und diversen Off-Shore-Firmen in organisatorischer und finanzieller Weise dienlich zu sein, auch war sie den Stiftern selbst offenbar zu Diensten und nahm gehörigen Einfluss. Sozialpädagoginnen brachten in Erfahrung, dass es sich bei diesen Dienstleistungen auch um die, von abartigen sexuellen Dimensionen handelte. Speziell möchte ich auf meine Eingabe bei Frau Döller vom 19.12.2012 hinweisen (siehe Anhang – damals versuchte ich nur die vorliegenden Indizien zu analysieren und hatte noch keinen Bezug auf aktuelle Geschehnisse). Auch ist die Einflussnahme des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung im Fall der Kinder Gruböck belegt.

Da ich seit Jahren keinerlei Informationen über den Verbleib meiner Kinder habe möchte ich nochmals den jahrelangen Amtsvormund fragen, wie die Sozialversicherungslage der Kinder ist. Speziell da meine mj. Tochter Leonie ja anscheinend ein schweres Leiden hat, eine kindgerechte Behandlung auf Mauritius nicht möglich ist und eine ausgelagerte Behandlung in Südafrika äußerst kostenintensiv wäre. Auch über den Schulbesuch liegen mir keine Unterlagen vor, zumal ich bezweifle, dass es auf Mauritius geeignete Schulen für Kinder mit besonderen Bedürfnissen gibt. Auch wären diese wohl unbezahlbar.

Grundsätzlich muss ich festhalten, dass die Dienstleistung des Jugendamtes Baden im Fall Gruböck an sich den Tatbestand der Dienstverweigerung, wenn nicht schwerwiegenderer Dienstverfehlungen darstellt. Ein jahrelanges Wegschauen nach der Begünstigung von Strafhandlungen stellt für mich eigentlich das Gegenteil ihrer Aufgaben für den Bürger dar.

Da die Staatsanwaltschaft, unter der Führung des (nunmehr) OstA Johann Fuchs ja mehrfach keinerlei Verstöße gegen Verwaltungs- und Strafgesetzgebung festgestellt hat (z.B.: Geschenkannahme im Dienst, Amtsmissbrauch, Verschwörung im Amt, Kuppelei, sexueller Missbrauch und Nötigung, Prostitution, Drogenmissbrauch) muss ich wohl einsehen, dass diese Verwaltungsprozesse nach wie vor Standard bei ihnen sind. Das macht mir weiter sehr große Angst um meine Sicherheit und die meiner Familie.

Weiß irgendwer in Ihrer Beamten-Zentrale wie es den Kindern geht? Hat Sie das je interessiert? Wenn ja, warum deutet KEINER, aber auch gar keiner ihrer Handlungsschritte darauf hin – wenn nein, gäbe es nicht viele andere Möglichkeiten ein Beamtengehalt und eine Beamtenkarriere voranzutreiben? Muss es unbedingt das Leben von kleinen Kindern sein?

Mit freundlichen Grüßen

DI Mathias Gruböck Baden, 26.09.2017
Unternehmens- und Organisationsberater
2500 Baden

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