Sehr geehrtes Bürgerservice
Vielen Dank für die rasche Antwort. Laut ihrern
Aussagen wird also die Aufklärungsquote oder gar die
Verbrechensraten im Bereich Terrorvorbereitungen, Drogen-
und Menschenhandel oder generell im organisierten Verbrechen
durch die Registrierung steigen respektive sinken. Gibt es hier
irgendwelche Erfahrungswerte (zum Beispiel von den deutschen
Kollegen) wie die Verbrechensraten in den angeführten Bereichen
der OK gesunken sind? Hat Österreich höhere Verbrechensraten im
Bereich organisierte Kriminalität als Deutschland,
Frankreich, Italien, Spanien, Belgien und Griechenland?
Speziell in Italien - hat hier die Registrierungspflicht für
Wertkarten OK-Verbrechen in welchem Ausmaß reduziert?
Anonymität gegenüber der Exekutive ist eine
Grundvorraussetzung für OK-Verbrechen. Ich dachte immer, daß
die Hauptaufgabe der polizeilichen Ermittlungen eben die
Herstellung von nachweislichen Verbindungen zwischen
Straftaten und Verdächtigen ist. Ich hoffen dann doch nicht,
dass die Beamte des BMI bis jetzt keine Erfolge in der
Bekämpfung der OK hatten weil jene mit Handys telefonierten,
deren SIMs nicht im Telefonbuch einem Namen zugeordnet waren.
Bitte warnen sie ihre Kollegen vom BMI, dass auch weiterhin
nicht zwingend der- oder diejenige ein Handy verwendet auf den
die Registrierung lautet. Meines Wissens nach hat
Großbritannien die Registrierungspflicht wegen keinerlei
Auswirkungen auf irgendwelche Verbrechensstatistiken wieder
zurückgenommen. Viel Aufwand für Nichts. Das wird uns in
Österreich, ob seiner aktuellen polizeistaatlichen
Kontrollbestrebungen sicherlich nicht erwarten. Ganz wichtig
auch noch - Strafrahmen hinaufsetzen, dann fürchtet sich die
Mafia auch gleich mehr vorm schlimm sein. Dann sind wir
endlich sicher vor dem Bösen, dass ja bekanntlich immer und
überall lauert.
Danke und MfG
DI Mathias Gruböck
Am 14.05.19 um 10:16 schrieb
*BMOEDS.Buergerservice:
Sehr geehrter Herr DI Gruböck,haben Sie besten Dank für Ihr Schreiben, das wir aufmerksam gelesen haben und auf das wir wie folgt Stellung nehmen:Mit der am 1. Jänner 2019 in Kraft tretenden, verpflichtenden Registrierung von Wertkarten (sogenannten Prepaid-SIM-Karten) hat das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Inneres (BMI) für Österreich eine Verordnung im Rahmen des Sicherheitspakets der Bundesregierung umgesetzt. Ab nun müssen sich Kunden beim Neukauf einer Wertkarte beim jeweiligen Mobilfunkanbieter persönlich identifizieren, so wie es bisher bereits bei Vertragstarifen der Fall ist.Mit dieser Maßnahme unterstützt die Bundesregierung vor allem die wichtigen Bereiche der Kriminalitätsprävention und der Verbrechensaufklärung. Denn wie die Erfahrung zeigt, ermöglicht gerade im Bereich der Wertkarten die gegebene Anonymität häufig Kriminalität und Verbrechen. Terrorvorbereitungen, Drogen- und Menschenhandel oder generell das organisierte Verbrechen hätten es ohne diese schützende Anonymität um ein vielfaches schwerer, unentdeckt und unerkannt zu agieren.Ebenso behindert die bisher fehlende Registrierungspflicht häufig Fahndungserfolge und die vollständige Aufklärung von Verbrechen durch die jeweiligen Behörden. In anderen EU-Staaten wie Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Belgien und Griechenland gilt die Registrierungspflicht für Wertkarten bereits.Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen gedient zu haben und verbleibenmit besten GrüßenBrigitte SchindlLeiterin BürgerserviceKabinett des Vizekanzlers
Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport
Tel.: +43 1 716 06-662174Minoritenplatz 3
1010 Wien
Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art 13 DSGVO:
Wir speichern und verarbeiten Daten ausschließlich im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (DSGVO) sowie des durch das Datenschutz-Anpassungsgesetz novellierten Datenschutzgesetzes idF vom 25. Mai 2018.
Unsere Zusendung erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Bundesministeriengesetzes 1986, BGBl. Nr. 76/1986 idgF, Teil 2 der Anlage zu §2 (Informationstätigkeit der Bundesregierung). Hierfür speichern wir Ihren Vor- und Zunamen, Ihre E-Mail-Adresse und ggf. sonstige personenbezogene Daten, die Sie im Zuge Ihres Schreibens an uns übermitteln.
Für die zutreffenSehr geehrtes Bürgerservice
Vielen Dank für die rasche Antwort. Laut ihrern Aussagen wird also die Aufklärungsquote oder gar die Verbrechensraten im Bereich Terrorvorbereitungen, Drogen- und Menschenhandel oder generell im organisierten Verbrechen durch die Registrierung steigen respektive sinken. Gibt es hier irgendwelche Erfahrungswerte (zum Beispiel von den deutschen Kollegen) wie die Verbrechensraten in den angeführten Bereichen der OK gesunken sind? Hat Österreich höhere Verbrechensraten im Bereich organisierte Kriminalität als Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Belgien und Griechenland? Speziell in Italien - hat hier die Registrierungspflicht für Wertkarten OK-Verbrechen in welchem Ausmaß reduziert? Anonymität gegenüber der Exekutive ist eine Grundvorraussetzung für OK-Verbrechen. Ich dachte immer, daß die Hauptaufgabe der polizeilichen Ermittlungen eben die Herstellung von nachweislichen Verbindungen zwischen Straftaten und Verdächtigen ist. Ich hoffen dann doch nicht, dass die Beamte des BMI bis jetzt keine Erfolge in der Bekämpfung der OK hatten weil jene mit Handys telefonierten, deren SIMs nicht im Telefonbuch einem Namen zugeordnet waren. Bitte warnen sie ihre Kollegen vom BMI, dass auch weiterhin nicht zwingend der- oder diejenige ein Handy verwendet auf den die Registrierung lautet. Meines Wissens nach hat Großbritannien die Registrierungspflicht wegen keinerlei Auswirkungen auf irgendwelche Verbrechensstatistiken wieder zurückgenommen. Viel Aufwand für Nichts. Das wird uns in Österreich, ob seiner aktuellen polizeistaatlichen Kontrollbestrebungen sicherlich nicht erwarten. Ganz wichtig auch noch - Strafrahmen hinaufsetzen, dann fürchtet sich die Mafia auch gleich mehr vorm schlimm sein. Dann sind wir endlich sicher vor dem Bösen, dass ja bekanntlich immer und überall lauert.
Danke und MfGDI Mathias Gruböck
Am 14.05.19 um 10:16 schrieb *BMOEDS.Buergerservice:
Sehr geehrter Herr DI Gruböck,haben Sie besten Dank für Ihr Schreiben, das wir aufmerksam gelesen haben und auf das wir wie folgt Stellung nehmen:Mit der am 1. Jänner 2019 in Kraft tretenden, verpflichtenden Registrierung von Wertkarten (sogenannten Prepaid-SIM-Karten) hat das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Inneres (BMI) für Österreich eine Verordnung im Rahmen des Sicherheitspakets der Bundesregierung umgesetzt. Ab nun müssen sich Kunden beim Neukauf einer Wertkarte beim jeweiligen Mobilfunkanbieter persönlich identifizieren, so wie es bisher bereits bei Vertragstarifen der Fall ist.Mit dieser Maßnahme unterstützt die Bundesregierung vor allem die wichtigen Bereiche der Kriminalitätsprävention und der Verbrechensaufklärung. Denn wie die Erfahrung zeigt, ermöglicht gerade im Bereich der Wertkarten die gegebene Anonymität häufig Kriminalität und Verbrechen. Terrorvorbereitungen, Drogen- und Menschenhandel oder generell das organisierte Verbrechen hätten es ohne diese schützende Anonymität um ein vielfaches schwerer, unentdeckt und unerkannt zu agieren.Ebenso behindert die bisher fehlende Registrierungspflicht häufig Fahndungserfolge und die vollständige Aufklärung von Verbrechen durch die jeweiligen Behörden. In anderen EU-Staaten wie Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Belgien und Griechenland gilt die Registrierungspflicht für Wertkarten bereits.Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen gedient zu haben und verbleibenmit besten GrüßenBrigitte SchindlLeiterin BürgerserviceKabinett des Vizekanzlers
Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport
Tel.: +43 1 716 06-662174Minoritenplatz 3
1010 Wien
Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art 13 DSGVO:
Wir speichern und verarbeiten Daten ausschließlich im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (DSGVO) sowie des durch das Datenschutz-Anpassungsgesetz novellierten Datenschutzgesetzes idF vom 25. Mai 2018.
Unsere Zusendung erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Bundesministeriengesetzes 1986, BGBl. Nr. 76/1986 idgF, Teil 2 der Anlage zu §2 (Informationstätigkeit der Bundesregierung). Hierfür speichern wir Ihren Vor- und Zunamen, Ihre E-Mail-Adresse und ggf. sonstige personenbezogene Daten, die Sie im Zuge Ihres Schreibens an uns übermitteln.
Für die zutreffende Beantwortung Ihres Anliegens werden relevante Auszüge Ihrer Daten (insbesondere Vor- und Zuname, E-Mail, Anschrift und ggf. Telefonnummern) – wenn organisationstechnisch erforderlich – an andere Dienststellen im Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport weitergeleitet sowie ggf. an andere Bundesministerien und/oder Behörden übermittelt.
Ihre Rechte
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde.Von: MG GMX [mailto:m.gruboeck@gmx.at]
Gesendet: Freitag, 10. Mai 2019 19:32
An: *BMOEDS.Buergerservice
Cc: koeburg.conrad50@blogger.com
Betreff: Anfrage RegistrierungspflichtSehr geehrte Ministieriumsbeamte,
ist es für einen Bürger eigentlich irgendwie möglich nachzuvollziehen wer sich diesen ausgemachten Unfug der Registrierungspflicht von jahrzehntealten SIM-Karten einfallen lassen hat? War das die neoliberale Pressure-Group der IV, die den US-Internetriesen jedwedes Ungemach bei der Identifizierung derer User ersparen wollte oder wirklich der vollkommene Humbug, dass durch Registrierung irgendwelche Verbrechen verunmöglicht werden würden.
Welches Ministerium trägt dafür die Verantwortung, dass man neuerdings SIM-Karten, auf denen m-parking und Bürgerkarte verknüpft sind, entgeltlich registrieren lassen muss?! Haben sich die Herren in Virginia darüber aufgeregt, dass nicht alle Datensätze, die sie von den Österreichern im Datenringtausch überlassen bekommen, ihren Erwartungen für ordentliche Überwachung entsprechen? Bekäme das neutrale Österreich sonst Probleme bei seiner Zertifizierung beim militärischen Bündnis NATO? Noch dazu wo die sich alsbald gegen den bösartigen Iran mittels einer kleinen Vorwärtsverteidigung wehren will. Sind deswegen schon die Verbindungsoffiziere des ÖBH in die Ministerien eingeschleust worden und hat deren Militärpolizei Exekutivgewalt über Zivilisten erhalten?
Dient die Gesamtmenge an anti-muslimischen Vorschriften und Gesetzen bereits einer Vorbereitung auf die Teilnahme (Unterstützung) an strategischen Kriegsszenarien. Dienen Innenministertreffen entlang der Balkanroute bereits der Kanalisierung von zu erwartenden Flüchtlingsströmen, deren Aufnahme die NATO-Staaten (inkl. nicht stimmberechtigte PfF-Mitglieder), die sich nur mittelbar an Kampfhandlungen beteiligen, gemeinhin erledigen (vergleiche Angriffskriege gegen Jugoslawien, Afghanistan und Syrien)
Wie man bereits aus den Abhörprotokollen des BvT (oder ähnlicher BMI-Strukturen) im Parlament 2010 erfahren konnte, wussten die proporzdurchsetzen Polizei- und Geheimdienste durchaus wie man anonyme Telefonwertkarten abhört und sogar wie man diese gewonnenen Informationen auch gleich gegen Geld an Interessenten weitergibt. Warum genau muss ich jetzt Uralt-SIM's personalisieren? Wegen welcher Sicherheit? Die Sicherheit, dass wir wieder neutral auf der Seite der Angreifer in den nächsten Krieg streben oder die Sicherheit, dass ich mir Notfalls meine korrumpierte Privatsphäre mit hinreichend Geld und politischem Einfluss wieder zurückkaufen kann oder was?
Wer genau in den Ministerien oder gar im Parlament verspürte hier einen Wählerauftrag um dem Souverän durch diese x-te Überwachungsgesetzgebungsverschärfung reinzuwürgen. Als nächstes gleich die Gesichtserkennung auf der Autobahn und den Bahnhöfen, damit man die gleich als Gefährder rechtsfrei herausfiltern kann, die zu gequält in die Kamera lächeln.
Bitte, wie genau gefährde ich die Sicherheit in Österreich indem ich ein ehemaliges Vertragstelefon noch als Prepaid weiter betreibe? Danke für eine Antwort mit den Schlagworten - nicht zuständig, Datenschutz, Terrorgefahr, Friedensprojekt, radikal-"irgendwas" und immer bemüht. Bitte könnten sie ihrem Chef auch sagen, dass man mit einer derartigen Wurschtlerei keinesfalls (korr. die Umvolkung) den Bevölkerungsaustausch verhindern wird, da sich bekannter Weise in der totalüberwachten DDR die Bevölkerung zum Schluss selbst ausgetauscht hat, ob der übergroßen Sicherheitsbestrebungen der DDR-Verantwortlichen.
Noch eine Frage: Wenn ich jetzt ein Großkonzern wäre, dürfte ich dann bezüglich des staatlichen Eingriffs in bestehende Dienstleistungsverträge ein CETA-Geheimgericht anrufen? Also wenn ich genug Geld hätte um zu Recht zu kommen?
Gibt es irgendeine Möglichkeit herauszufinden welchem meiner Volksvertreter offenbar einfach zu wenig Regelungen, Prüfungen, Bestimmungen, Zertifizierungen, Vorschriften, Kontrollen, Steuerungen und eben Registrierungspflichten bestanden und sich zur Sicherheit noch schnell ein paar Spezialitäten einfallen haben lassen. Jetzt noch dazu wo Heidi nachweisen muß, dass sie ihr Kopftuch nur zur teutschen Brauchtumspflege oder einfach zum Klima-Schutz trägt und nicht aus anderen Ideologien oder gar unchristlichen Religionszwecken heraus.
Mit freundlichen Grüßen
DI Mathias Gruböck Baden, 10.05.2019
de Beantwortung Ihres Anliegens werden relevante Auszüge Ihrer Daten (insbesondere Vor- und Zuname, E-Mail, Anschrift und ggf. Telefonnummern) – wenn organisationstechnisch erforderlich – an andere Dienststellen im Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport weitergeleitet sowie ggf. an andere Bundesministerien und/oder Behörden übermittelt.
Ihre Rechte
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde.Von: MG GMX [mailto:m.gruboeck@gmx.at]
Gesendet: Freitag, 10. Mai 2019 19:32
An: *BMOEDS.Buergerservice
Cc: koeburg.conrad50@blogger.com
Betreff: Anfrage RegistrierungspflichtSehr geehrte Ministieriumsbeamte,
ist es für einen Bürger eigentlich irgendwie möglich nachzuvollziehen wer sich diesen ausgemachten Unfug der Registrierungspflicht von jahrzehntealten SIM-Karten einfallen lassen hat? War das die neoliberale Pressure-Group der IV, die den US-Internetriesen jedwedes Ungemach bei der Identifizierung derer User ersparen wollte oder wirklich der vollkommene Humbug, dass durch Registrierung irgendwelche Verbrechen verunmöglicht werden würden.
Welches Ministerium trägt dafür die Verantwortung, dass man neuerdings SIM-Karten, auf denen m-parking und Bürgerkarte verknüpft sind, entgeltlich registrieren lassen muss?! Haben sich die Herren in Virginia darüber aufgeregt, dass nicht alle Datensätze, die sie von den Österreichern im Datenringtausch überlassen bekommen, ihren Erwartungen für ordentliche Überwachung entsprechen? Bekäme das neutrale Österreich sonst Probleme bei seiner Zertifizierung beim militärischen Bündnis NATO? Noch dazu wo die sich alsbald gegen den bösartigen Iran mittels einer kleinen Vorwärtsverteidigung wehren will. Sind deswegen schon die Verbindungsoffiziere des ÖBH in die Ministerien eingeschleust worden und hat deren Militärpolizei Exekutivgewalt über Zivilisten erhalten?
Dient die Gesamtmenge an anti-muslimischen Vorschriften und Gesetzen bereits einer Vorbereitung auf die Teilnahme (Unterstützung) an strategischen Kriegsszenarien. Dienen Innenministertreffen entlang der Balkanroute bereits der Kanalisierung von zu erwartenden Flüchtlingsströmen, deren Aufnahme die NATO-Staaten (inkl. nicht stimmberechtigte PfF-Mitglieder), die sich nur mittelbar an Kampfhandlungen beteiligen, gemeinhin erledigen (vergleiche Angriffskriege gegen Jugoslawien, Afghanistan und Syrien)
Wie man bereits aus den Abhörprotokollen des BvT (oder ähnlicher BMI-Strukturen) im Parlament 2010 erfahren konnte, wussten die proporzdurchsetzen Polizei- und Geheimdienste durchaus wie man anonyme Telefonwertkarten abhört und sogar wie man diese gewonnenen Informationen auch gleich gegen Geld an Interessenten weitergibt. Warum genau muss ich jetzt Uralt-SIM's personalisieren? Wegen welcher Sicherheit? Die Sicherheit, dass wir wieder neutral auf der Seite der Angreifer in den nächsten Krieg streben oder die Sicherheit, dass ich mir Notfalls meine korrumpierte Privatsphäre mit hinreichend Geld und politischem Einfluss wieder zurückkaufen kann oder was?
Wer genau in den Ministerien oder gar im Parlament verspürte hier einen Wählerauftrag um dem Souverän durch diese x-te Überwachungsgesetzgebungsverschärfung reinzuwürgen. Als nächstes gleich die Gesichtserkennung auf der Autobahn und den Bahnhöfen, damit man die gleich als Gefährder rechtsfrei herausfiltern kann, die zu gequält in die Kamera lächeln.
Bitte, wie genau gefährde ich die Sicherheit in Österreich indem ich ein ehemaliges Vertragstelefon noch als Prepaid weiter betreibe? Danke für eine Antwort mit den Schlagworten - nicht zuständig, Datenschutz, Terrorgefahr, Friedensprojekt, radikal-"irgendwas" und immer bemüht. Bitte könnten sie ihrem Chef auch sagen, dass man mit einer derartigen Wurschtlerei keinesfalls (korr. die Umvolkung) den Bevölkerungsaustausch verhindern wird, da sich bekannter Weise in der totalüberwachten DDR die Bevölkerung zum Schluss selbst ausgetauscht hat, ob der übergroßen Sicherheitsbestrebungen der DDR-Verantwortlichen.
Noch eine Frage: Wenn ich jetzt ein Großkonzern wäre, dürfte ich dann bezüglich des staatlichen Eingriffs in bestehende Dienstleistungsverträge ein CETA-Geheimgericht anrufen? Also wenn ich genug Geld hätte um zu Recht zu kommen?
Gibt es irgendeine Möglichkeit herauszufinden welchem meiner Volksvertreter offenbar einfach zu wenig Regelungen, Prüfungen, Bestimmungen, Zertifizierungen, Vorschriften, Kontrollen, Steuerungen und eben Registrierungspflichten bestanden und sich zur Sicherheit noch schnell ein paar Spezialitäten einfallen haben lassen. Jetzt noch dazu wo Heidi nachweisen muß, dass sie ihr Kopftuch nur zur teutschen Brauchtumspflege oder einfach zum Klima-Schutz trägt und nicht aus anderen Ideologien oder gar unchristlichen Religionszwecken heraus.
Mit freundlichen Grüßen
DI Mathias Gruböck Baden, 10.05.2019
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