Sehr geehrter Herr Bundesminister, sind österreichische
Beamte/Soldaten/Firmen/Politiker im Rahmen ihrer Mitgliedschaft in
der Partnerschaft für den Frieden und damit in einer
Unterorganisation der NATO in irgend einer Weise (z.B.:
Truppenverlegung über den österreichischen Luftraum, Aufklärung)
an den Vorbereitungen des Krieges gegen die Iranische Republik
beteiligt? Welche UNO-Beschlüsse wären hierfür heranzuziehen?
Werden die österreichischen Truppen in Afghanistan in die Bildung
der Ost-Front im kommenden Irankrieg involviert - auf Grund welchen
UNO-Sicherheitsratsbeschlusses operieren eigentlich die
österreichischen Truppen in Afghanistan? Können Armeekörper eines
neutralen Staates (vergl. Neutralitätsgesetz) unter dem Befehl eines
völkerrechtswidrigen Angriffskriegers in einem Kriegsgebiet welchen
friedenserhaltenden Missionen nachkommen? Laut Völkerrecht droht
hier doch eine lebenslange Freiheitsstrafe!?
Mit freundlichen Grüßen
DI
Mathias Gruböck Baden, 11.05.2019
Analyst
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