20 Januar 2017

Drohnengefahr



Motte Allerechtevorbehalten Also ich finde Feuerzeuge viel gefährlicher. Hier gehört eine Verordnung für Gas-Feuerzeuge! Jeder Nutzer muss eine Kurz-Feuerwehrausbildung nachweisen und für Bunsenbrenner muss man eine Erlaubnis bei der einzurichtenden Feuerleitstelle einholen. Ganz gefährlich sind auch Spaten, da kann man anderen eine Grube graben. Was ist mit Drohnenfahrzeugen und Drohnenbooten - warum stellen die keine Gefahr für die Persönlichkeitsrechte dar? Ist es nicht so, dass Smartphones und Mobiltelefone die größte Gefahr für die Privatssphäre beinhalten und auch darstellen? Wenn ich jetzt auf meinen Kite (altdeutsch Drachen) eine Kamera hänge brauch ich dann eine Starterlaubnis? Wie schauts da mit Kitesurfen im küstennahen Gebiet aus - und wie schaut das mit Fotographiern aus Heißluftballonen aus die über 100m hoch fliegen? Fält ein Wingsiute-Springer mit einer Helmkamera auch unter die Drohnenregel? Oder nur wenn er den Schirm geöffnet hat unter 100 m und über bewohntem Gebiet? Oder umgekehrt? Und ab wann gibts die Drohnenpolizei? Abmahnung wegen Fliegens unter falscher Adresse, oder jugendlichem Fliegens ohne Lenkberechtigung. Und erst die Alkotests die da zusätzlich nötig werden. Es ist einfach verdammt schwer so einen Haufen von vollkommen unvernünftigen und verantwortungslosen Bürgern unter Kontrolle zu halten.Man sollte sich überlegen ob die überhaupt in der Lage sind ordentlich zu wählen - also die richtigen, die mit dem Kontrollansatz!

Motte Allerechtevorbehalten Aja - ab welcher Länge ist ein Selfiestick eine Gefährdung der Privatssphäre anderer? Und warum machen sich die Überwachungsfreaks in der Politik keine Sorgen bei der Verstärkung der Videoüberwachung? Ist die Privatsspäre in Bodennähe weniger gefährdet als aus 100 m Höhe???

DI Mathias Gruböck Malaga, 20.01.2017
Unternehmens- und Organisationsberater

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