Motte
Allerechtevorbehalten Also ich finde Feuerzeuge viel
gefährlicher. Hier gehört eine Verordnung für Gas-Feuerzeuge!
Jeder Nutzer muss eine Kurz-Feuerwehrausbildung nachweisen und für
Bunsenbrenner muss man eine Erlaubnis bei der einzurichtenden
Feuerleitstelle einholen. Ganz gefährlich sind auch Spaten, da kann
man anderen eine Grube graben. Was ist mit Drohnenfahrzeugen und
Drohnenbooten - warum stellen die keine Gefahr für die
Persönlichkeitsrechte dar? Ist es nicht so, dass Smartphones und
Mobiltelefone die größte Gefahr für die Privatssphäre beinhalten
und auch darstellen? Wenn ich jetzt auf meinen Kite (altdeutsch
Drachen) eine Kamera hänge brauch ich dann eine Starterlaubnis? Wie
schauts da mit Kitesurfen im küstennahen Gebiet aus - und wie schaut
das mit Fotographiern aus Heißluftballonen aus die über 100m hoch
fliegen? Fält ein Wingsiute-Springer mit einer Helmkamera auch unter
die Drohnenregel? Oder nur wenn er den Schirm geöffnet hat unter 100
m und über bewohntem Gebiet? Oder umgekehrt? Und ab wann gibts die
Drohnenpolizei? Abmahnung wegen Fliegens unter falscher Adresse, oder
jugendlichem Fliegens ohne Lenkberechtigung. Und erst die Alkotests
die da zusätzlich nötig werden. Es ist einfach verdammt schwer so
einen Haufen von vollkommen unvernünftigen und verantwortungslosen
Bürgern unter Kontrolle zu halten.Man sollte sich überlegen ob die
überhaupt in der Lage sind ordentlich zu wählen - also die
richtigen, die mit dem Kontrollansatz!
Motte
Allerechtevorbehalten Aja - ab welcher Länge ist ein Selfiestick
eine Gefährdung der Privatssphäre anderer? Und warum machen sich
die Überwachungsfreaks in der Politik keine Sorgen bei der
Verstärkung der Videoüberwachung? Ist die Privatsspäre in
Bodennähe weniger gefährdet als aus 100 m Höhe???
DI
Mathias Gruböck Malaga, 20.01.2017
Unternehmens-
und Organisationsberater
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