23 März 2021

Militärblock-Mitläufer managen Gefährdung durch Neutralitätsgesetze zur Beteiligung an globalen Dominanzkriegen

Beteiligung an kriegerischen Handlungen unter Umgehung des Neutralitätsgesetzes und Bildung einer offensiven Organisation mit ausländischen Mächten die die Rechte und die physische Sicherheit österreichischer Staatsbürger und Unternehmen bedroht und zerstört.

Die österreichische Regierung verstößt gegen das Neutralitätsgesetz indem sie sich militärischen offensiven Kriegsbündnissen direkt und indirekt anschließt, deren befehlshabender Führungsmacht österreichische Bürger, deren wirtschaftliche und physische Existenz und deren Menschenrechte bedroht und missachtet. Es kann derzeit nicht einmal ausgeschlossen werden, dass die Unterordnung der österreichischen Rechtsnormen unter die Befehlsgewalt eines internationalen Militärbündnisses österreichische Beamte (z.B.: Soldaten) hierdurch in die Situation versetzt die Menschenrechte und alle grundlegenden geltenden rechtsstaatlichen Normen gegenüber österreichischen Staatsbürgern auf Befehl oder Geheiß von ausländischen Interessensgruppen zu brechen. Dies ist sowohl der Regierung, als auch den Ministern wie auch den von der Regierung bestellten Verfassungsrichtern bekannt und mehrmals zur Kenntnis gebracht, ohne, dass diese ihren gesetzlich aufgetragenen Pflichten der Überprüfung und Sicherung nachkommen. Durch diverse Umgehungskonstruktionen sind offenbar die Graubereiche rund um grundlegende Verfassungsregelungen derart groß geworden, dass selbst österreichische Thinktanks (vergl. Landesverteidigungsakademie) und Mitbeteiligte der EU-Beitrittsverhandlungen und dadurch aktuell EU-Abgeordnete (vergl. Volksabstimmungsgrundlage: die Neutralität bleibt im vollen Umfang bestehen) deren real existierende Gültigkeit bestreiten. Die Kontrollfunktion des Verfassungsgerichtshofes könnte durch eine Befangenheit einzelner Richter, die zuvor Kabinettmitglieder oder Sekretäre von Bundeskanzlern und Ministern waren um von Bundeskanzlern und Ministern de facto in das Verfassungsrichteramt berufen zu werden geschwächt werden. Ein Indiz hierfür sind mediale Eskapaden von VfGH-Richtern zur Unterstützung politischer Positionen von Regierungen die eben diese Richter vorgeschlagen haben.

Falls die Richterschaft des VfGH bis dahin niemals Kenntnis von grundlegenden, diametral entgegengesetzten Veränderungen von Verfassungsregelungen ohne die dann eigentlich ungültigen oder irgendwie untergrabenen Gesetze aufzuheben, hatte, dann kann sich das Gericht nur bis zum 25.01.2020 darauf ausreden. Vergleiche: Betreff: Beitritt zum militärischen Bündnis PESCO Von: <m.gruboeck@gmx.at> Datum: 25.01.20. 13:22 An: vfgh@vfgh.gv.at Kopie (CC): daphne.franz@justiz.gv.at. mottel@posteo.de

Haben der Verwaltungsgerichtshof oder ein Verwaltungsgericht Zweifel, ob eine in einem bei ihnen anhängigen Verfahren anzuwenden Bestimmung (z.B. Verordnung, Gesetz) rechtskonform (gesetz- oder verfassungsmäßig) ist, sind sie verpflichtet, einen Antrag auf Aufhebung dieser Bestimmung beim Verfassungsgerichtshof zu stellen. Der Verfassungsgerichtshof überprüft dann die jeweilige Bestimmung auf ihre Rechtskonformität (z.B. ob ein anzuwendendes Gesetz verfassungskonform ist) und hebt sie, wenn diese rechtswidrig (z.B. verfassungswidrig) ist auf.

​Bundesverfassungsgesetz vom 26. Oktober 1955 über die Neutralität Österreichs

Artikel 1
(1) Zum Zwecke der dauernden Behauptung seiner Unabhängigkeit nach außen und zum Zwecke der Unverletzlichkeit seines Gebietes erklärt Österreich aus freien Stücken seine immerwährende Neutralität. Österreich wird diese mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln aufrechterhalten und verteidigen.
(2) Österreich wird zur Sicherung dieser Zwecke in aller Zukunft keinen militärischen Bündnissen beitreten und die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Gebiete nicht zulassen.
Mit der Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes ist die Bundesregierung betraut. Der Präsident, seine Stellvertreterin und 6 von 12 Richter des Verfassungsgerichtshofes sind durch das Ernennungsvorschlagsrecht der Bundesregierung ernannt worden.

Art. 9 a Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz

Österreich bekennt sich zur umfassenden Landesverteidigung. Ihre Aufgabe ist es, die Unabhängigkeit nach außen sowie die Unverletzlichkeit und Einheit des Bundesgebietes zu bewahren, insbesondere zur Aufrechterhaltung und Verteidigung der immerwährenden Neutralität. Hierbei sind auch die verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihre Handlungsfähigkeit sowie die demokratischen Freiheiten der Einwohner vor gewaltsamen Angriffen von außen zu schützen und zu verteidigen.

Die Auffassung, dass Österreichs Neutralität im klassischen Sinn nicht mehr bestehe, wird immer wieder von Experten der Landesverteidigungsakademie Wien vorgebracht. Dabei wird regelmäßig davon ausgegangen, dass „EU und NATO künftig noch enger zusammenarbeiten werden“. Zwischen NATO und EU gebe es, seit 2003 vertraglich vereinbart, eine „strategische Partnerschaft“ als Grundlage für die gemeinsame Sicherheit. Die Vereinbarung erlaube der EU den Rückgriff auf NATO-Mittel und -Kapazitäten, um eine militärische Operation durchzuführen. Der Charakter dieser Operationen ist aber in der Folge immer offensiv und hat mit Landes- oder Gemeinschaftsverteidigung überhaupt nichts zu tun. In diesem militärisch-wirtschaftlichen Konglomerat, dass stark außereuropäische Interessen und Strategien verfolgt, erfolgten bisher ausschließlich Erstschläge und Offensiven in angrenzenden und auch darüber hinaus gelegene Gebiete. Allen diesen Offensivschlägen und -kriegen ist gemein, dass es um die Kontrolle von Ressourcen, im Speziellen um Erdöl, Erdgas und deren Transport-Pipelines. Die Kontrolle erlangt hier aber in keinem Fall der europäische Wirtschaftsraum, sondern ausschließlich der militärisch führende transatlantische Partner. Die europäischen Beteiligten bei den Eroberungszügen bezüglich der Energieressourcen sind hier eher für die Logistik und Finanzierung zuständig.

Die Landesverteidigungsakademie (LVAk) ist eine dem österreichischen Bundesministerium für Landesverteidigung nachgeordnete Dienststelle. Die Akademie ist die oberste Lehr- und Forschungsstätte des Ressorts mit einer mehr als 150-jährigen Tradition. Sie gilt als das intellektuelle Zentrum der österreichischen Militärwissenschaft, dem vorwiegend die höhere Führungskräfteausbildung übertragen ist. Ihr Sitz ist das Amtsgebäude Stiftgasse im 7. Wiener Gemeindebezirk.

Alle Mitglieder der PfP sind ebenso im EAPC vertreten. Im Rahmen dieses 1997 geschaffenen umfassenden multilateralen Dialogforums für sicherheitspolitische Themen diskutieren die Alliierten und Partner neben Krisenbewältigung z.B. auch die Zusammenarbeit im Umwelt-, Wirtschafts- und Wissenschaftsbereich. Die derzeitige Zusammenarbeit zwischen Österreich und der NATO im Rahmen von EAPC und PfP findet im Wesentlichen in drei Bereichen statt: politischer Dialog, militärische und zivile Zusammenarbeit.

Die beiden militärischen Bündnisse PfP und EAPC sind Bestandteile der Militärarchitektur des Nordatlantik-Packtes (NATO). Die militärische Führung der NATO wird von je her durch die USA wahrgenommen. Auch gibt es Verschränkungen zwischen der EU und der NATO.

Aus den militärstrategischen Doktrin der Bundesrepublik Deutschland kann man nun entnehmen, dass sich Deutschland (und diese auch gleich mitdefinierend für die ganze EU) von Russland in der Krim angegriffen fühlen. Quelle:

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975292/736102/64781348c12e4a80948ab1bdf25cf057/weissbuch-zur-sicherheitspolitik-2016-download-bmvg-data.pdf?download=1

Hierzu gehört auch eine Erhöhung russischer militärischer Aktivitäten an den Außengrenzen von Europäischer Union (EU) und Nordatlantischer Allianz (NATO). Im Zuge einer umfassenden Modernisierung seiner Streitkräfte scheint Russland bereit, an die Grenzen bestehender völkervertraglicher Verpflichtungen zu ge-hen. Der zunehmende Einsatz hybrider Instrumente zur gezielten Verwischung der Grenze zwischen Krieg und Frieden schafft Unsicherheit in Bezug auf russische Ziele. Dies erfordert Antworten der betroffenen Staaten, aber auch von EU und NATO.“ Wie Antworten Deutschlands in Kombination mit EU und NATO auf den durch Deutschland festgestellten hybriden Kriegszustand mit Russland lautet ist noch nicht ganz klar, jedoch ist der deutsche Außenminister Heiko Maas seit längerer Zeit offenbar an der weiterführenden Eskalation des hybriden Kriegszustandes massiv interessiert um der Besatzungsmacht USA bei der Umsetzung der Ziele des CAATSA zu assistieren. Die Eskalationsschritte des deutschen Außenministeriums sind offenbar so weit gediehen, dass die russische Föderation den Abbruch der Beziehungen zur EU ankündigen, wenn die Angriffe des US (Deutschen/EU/NATO)-Blocks weiter andauern. Spätestens dann wird der Neutralitäts-Aushöhlungsartikel 23j der Bundesverfassung zu einem Spaltpilz der österreichischen Verfassung werden, da sich bauerntäuscherisch-schlampiger/feiger/taktischer/verlogener Umgang mit der Neutralitätsidentität der Österreicher durch die Politik/Regierung dann rächen wird und den angeblichen Verfassungsschutz-Auftrag der österreichischen Regierung verstärkt als politische Manövriermasse zum eigenen Machterhalt erscheinen lassen wird. Aber das ist ja bereits aus Regierungsschreiben aus 2013/2014 nachweisbar, dass Verfassungsrechte und -pflichten hier eher als „Kann“- Bestimmung angesehen werden.

Das allgemeine Gewaltverbot ist in Artikel 2 Nr. 4 der Charta der Vereinten Nationen festgelegt und verbietet den Mitgliedsstaaten die Anwendung militärischer Gewalt.

„Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.“

– Charta der Vereinten Nationen und Statut des Internationalen Gerichtshofs, Kapitel 1, Artikel 2 Absatz 4: Regionales Informationszentrum der Vereinten Nationen für Westeuropa[1]

Es konstituiert die wichtigste positivrechtliche Rechtsquelle des Völkerrechts. Ausnahmen sind das Sanktionssystem des UN-Sicherheitsrates nach Kapitel 7 und das Recht zur Selbstverteidigung nach Artikel 51.

Countering America's Adversaries Through Sanctions Act, abgekürzt CAATSA ist ein Bundesgesetz der Vereinigten Staaten von Amerika, das bereits vorher bestehende Sanktionen gegen den Iran, Nordkorea und Russland verschärft und auch gegen europäische Firmen zur Anwendung kommen soll. Unter Bezugnahme auf CAATSA wurde der Aufbau der Erdgasleitung Nord Stream 2 verzögert. Es geht in dem Gesetz auch darum, "dem Export von US-Energieressourcen den Vorrang zu geben, um amerikanische Jobs zu schaffen." Sanktionen ohne UN-Beschluss sind völkerrechtlich unzulässig jedoch wird dadurch auch der österreichische Partner der Nordstream 2, die OMV bedroht. Gleichzeitig gibt es kriegstreiberische Strategien um die geostrategischen Interessen vor allem der USA auch via dem von US-Truppen besetzten Deutschland umzusetzen. Auch die einseitige Kündigung aller friedensfördernden Abrüstungs- und Demilitarisierungsverträge durch die USA stellen sowohl historisch wie auch realpolitisch eine implizite Kriegserklärung dar. Speziell unter der Intensivierung eines völkerrechtswidrigen einseitigen Sanktionsregimes, mit dem die USA bereits Japan vor dem 2. Weltkrieg erfolgreich belegte.

Durch den CAATSA bringen die USA eindeutig zum Ausdruck, dass sie weder das Völkerrecht noch WTO-Vereinbarungen noch das Recht Europas über seine Energieversorgung selbständig zu bestimmen davon abhalten ihre eigenstaatlichen Interessen mittels massiven Repressionen durchzusetzen. Im Fall des Irans führte die durch den CAATSA unterstützte Militärstrategie bereits zu kriegerischen Akten (oder wie immer man aktuell die gezielte Ermordung eines ranghohen Offiziers eines Landes durch das Militär eines anderen Staates nennt) und Anfang 2020 kamen die bekannten „fals flag-Angriffe“ zur Legitimation weiterführender Angriffshandlungen als klares Indiz für einen kurz bevorstehenden Angriffskrieg zur Anwendung. Dies wurde durch die aktuelle Pandemie nur kurzfristig aufgeschoben. Nachdem der Widerstand des 2020 amtierenden US-Präsidenten (der erste US-Präsident seit Jimmy Carter der keinen neuen Krieg begonnen hat) durch seine Abwahl aus dem Amt geschieden ist, kommt jetzt mit dem neugewählten Präsidenten Biden ein erfahrener Krieger (z.B.: NATO-Bombardment in Libyen, Ukrainekonflikt – Übernahme der Kontrolle über die russischen Gaslieferungen, inklusive der Inthronisierung seines Sohnes an zentraler Stelle) Neueste Aussagen des Präsidenten Biden zeigen, dass hier offenbar auch der Weg zur gezielten Tötung des russischen Präsidenten geebnet wird, da die Erklärung für die Ermordung des iranischen Offiziers Sulaimani ebenfalls alleiniglich die diffuse Beschuldigung des Mordes darstellte. (Rechtswissenschaftlich ein gewisses Problem, da ein eben offen aufgetretener Mörder seine Tat damit rechtfertigt, dass das Opfer eigentlich der Mörder sei?!) Jetzt bezichtigt der Oberbefehlshaber der US-Armee den Präsidenten der russischen Föderation des Mordes. Die gezielte Tötung via Drohnen wurde von der US-Armee bisher nur über deutsche und andere europäische Infrastruktur betrieben, jedoch gibt es keine Aussagen über derlei Aktivitäten in Europa. Hier stellt sich auch die Definitionsfrage, da es keinerlei gesicherte Definition über die geographische Ausdehnung von Europa gibt. Die USA sehen offenbar den von ihnen kontrollierten Bereich als Europa an (also inklusive Georgien, Israel, bis hin zum kaspischen Meer – aber irgendwie nicht Grönland und Island, da zu sehr am amerikanischen Sockel). Wenn man nun zum Beispiel in geschäftlicher Beziehung zur Firma Nord Stream in der Schweiz steht und noch dazu ein Treffen mit dem russischen Präsidenten hat, dann besteht eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, dass die USA es als ihr Recht ansehen eine gezielte Tötung auch in Europa vorzunehmen. Dies auch unter Nutzung deutscher und österreichischer militärischer/dienstlicher Supportfunktionen.


Alle Mitglieder der PfP sind ebenso im EAPC vertreten. Im Rahmen dieses 1997 geschaffenen umfassenden multilateralen Dialogforums für sicherheitspolitische Themen diskutieren die Alliierten und Partner neben Krisenbewältigung z.B. auch die Zusammenarbeit im Umwelt-, Wirtschafts- und Wissenschaftsbereich. Die derzeitige Zusammenarbeit zwischen Österreich und der NATO im Rahmen von EAPC und PfP findet im Wesentlichen in drei Bereichen statt: politischer Dialog, militärische und zivile Zusammenarbeit. Hierbei ist den österreichischen Instanzen offenkundig klar, dass es hier zu Brüchen der Europäischen Menschenrechtskonvention, dem Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte und der Europäischen Grundrechtecharta durch die USA gebrochen werden. (vergl. GZ. BMEIA=AT.8.19.11/0258-1.7/2014: „Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 4. Oktober 2014 betreffend Überwachungstätigkeiten ausländischer Geheimdienste und mögliche Gefährdungspotentiale für Ihre Person. Bundesminister Sebastian Kurz hat mich beauftragt, Ihnen zu antworten.

Die Wahrung des Schutzes der Privatsphäre für alle Bürgerinnen und Bürger, wie sie in der Europäischen Menschenrechtskonvention, dem Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte und der Europäischen Grundrechtecharta verankert sind, ist ein Schwerpunkt der österreichischen Außenpolitik, der nach dem Bekanntwerden der Spähaffäre über die Datenerfassungsprogramme der US-Nachrichtendienste im Vorjahr verstärkt thematisiert wurde. Einschränkungen dieser Grundrechte sind zwar grundsätzlich möglich, doch dürfen sie nicht menschenrechtliche Mindeststandards unterlaufen und sollen durch unabhängige Gerichte oder Behörden überprüft werden können.“) Bereits 2013 fand das BMEIA (GZ. BMeiA-AT.8.19.11/0130-1.A/2013): „Die Problematik gezielter Tötungen ist bekannt und auch wird auch international, vor allem auf Ebene der Vereinten Nationen und der Europäischen Union genau beobachtet. Österreich setzt sich dafür ein, dass beim Einsatz von Waffen die Regeln und Prinzipien des humanitären Völkerrechts und die Menschenrechte unter allen Umständen gewahrt werden. Dabei muss vor allem sichergestellt werden. dass zivile Opfer nach allen Möglichkeiten vermieden werden. Insbesondere im Hinblick auf die Beurteilung von Waffen, die zur gezielten Tötung geeignet sind, wie insbesondere für Kampfeinsätze ausgerüstete Drohnen und autonomisierte Waffensysteme ist ein wesentliches Kriterium, inwieweit deren völkerrechtskonformer Einsatz gewährleistet werden kann.

Speziell in der letzten Antwort ist die aufgeworfene Frage, wie man jetzt autonomisierte Waffensysteme (Raketen?) und Drohnen völkerrechtskonform einsetzen könnte wohl bereits hinlänglich durch das allgemeine Gewaltverbot in Artikel 2 Nr. 4 der Charta der Vereinten Nationen festgelegt welches den Mitgliedsstaaten die Anwendung militärischer Gewalt verbietet. Noch befremdlicher mutet die Auskunft an wenn man sich die ursprüngliche Fragestellung durchliest: „Betreff: Gefährdungen durch Liquidierungen im Ausland […] Haben Sie als Außenminister von Österreich hier Sicherheiten, dass derartige Maßnahmen im österreichischen Luftraum nicht durchgeführt werden können (z.B.: Überflüge der US Airforce während der Balkankriege, Illegale Überflüge im Rahmen der geheimen Gefangenentransporte) und, dass österreichische Staatsbürger, die sich im Ausland befinden nicht gezielt ermordet werden, wenn sich die vereinigten Staaten angegriffen fühlen? Geht das österreichische Außenministerium im Rahmen von Reisewarnungen auf die Möglichkeit ein, im Umfeld einer gezielten Tötung in diversen Ländern Afrikas, Asiens und Europas ebenfalls getötet werden zu können? Gibt es von der amerikanischen Militärführung Zusagen über Gebiete auf der Welt in denen diese Liquidierungen nicht durchgeführt werden? Ich befinde mich gerade in den Vereinigten Arabischen Emiraten - ist hier von gezielten Tötungen auszugehen? Sind Liquidierungen (und Kollateralschäden) in Ländern mit einer mehrheitlichen muslimischen Bevölkerung wahrscheinlicher? (Anm. ich fuhr gerade zu einem längeren Aufenthalt in das mehrheitlich muslimische Indonesien) Diese älteren Aussagen haben sich über der Zeit wiederholt bestätigt und eher intensiviert.

Als Beispiel wo man schlussendlich landet, wenn man seine eigenen Verfassungsregelungen zu totem Recht erklärt kann hier die erste materielle und truppenmäßige Beteiligung Österreichs an einem Angriffskrieg angeführt werden. Trotz Verstoßes gegen die UNO-Charta, griff eine US-geführte Koalition Afghanistan an, nachdem sich die Taliban geweigert hatten, gegen Al-Qaida vorzugehen. Die Intervention führte rasch zum Sturz der Talibanregierung und leitete mit der Stationierung von NATO-Truppen eine neue Phase direkter ausländischer Beteiligung am afghanischen Bürgerkrieg ein. Seit 2001, also schon immerhin seit 20 Jahren beteiligt sich Österreich am Krieg in Afghanistan unter wechselten Befehlsstrukturen und Interventionskonstrukten, denen allesamt gemeinsam ist, dass sie undefinierbar von den USA durch oder mit Hilfe der NATO befehligt werden. Aussagen von Verteidigungsministern, die Geheimverträge mit US-Militäreinheiten über die Datenweitergabe an die USA machten, dass man sich gezwungen sah hier mitzumachen, stellen die Grundintention einer Neutralität prinzipiell in Frage und damit das Vertrauen in die Verfassung.

Im Sommer 2014 sind nur noch 3 Soldaten der in Kabul zur Unterstützung der afghanischen Übergangsverwaltung und im Rahmen der NATO-Partnerschaft für den Frieden im Einsatz. (vergl. A
ufstellung BH aus dem Jahre 2020)

(Quelle: Bundesheer Internetauftritt zum Thema Auslandseinsätze)

Auch die diversen Zertifizierungen des österreichischen Bundesheeres bezüglich NATO-Bewaffnungsstandards und Kommandostrukturen stellen einen faktischen Tatbestand der Eingliederung in ein unter dem Oberkommando der Vereinigten Staaten von Amerika stehendes Militärbündnis, welches in jedem offenen oder verdeckten Krieg seit Gründung der Partnerschaft für den Frieden führend oder gar treibend involviert war. Nicht zuletzt der seit 20 Jahren andauernde Krieg in Afghanistan, der Krieg gegen Serbien, der Krieg gegen den Irak, der Krieg gegen Syrien, der Krieg gegen Libyen, der Krieg in Pakistan, der Bürgerkrieg in der Ukraine, der Bürgerkrieg in Georgien, der Krieg in Somalia, der Krieg im Jemen und viele andere mehr zeigen, dass weder die USA noch die von ihr militärisch kontrollierte NATO in irgendeiner Weise mit dem Neutralitätsgesetz Artikel 1 Abs. 2 „Österreich wird zur Sicherung dieser Zwecke in aller Zukunft keinen militärischen Bündnissen beitreten und die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Gebiete nicht zulassen“ zur Deckung zu bringen. Auch der Einsatz durch komplizierte Umgehungskonstruktionen (Partnerschaft für den Frieden) sorgt hier offenbar für den Tatbestand, dass Repräsentanten des Staates Österreich und auch des Bundesheeres das Neutralitätsgesetz für ungültig erklären.

Zudem gibt es gemeinsame Kampfgruppen (Battlegroups) zusammen mit der Republik Deutschland. Aus den Militärdoktrin Deutschlands ist ein eindeutig offensiver militärischer Zugang eindeutig abzulesen: „Angesichts seiner wirtschaftlichen, politischen und militärischen Bedeutung soll Deutschland „die globale Ordnung aktiv mitgestalten“. Dies sind eindeutige nicht rein auf Verteidigung des Hoheitsgebietes ausgelegte Militärziele. Gestaltung von globalen Ordnungen (vergleiche Weltherrschaft oder Erweiterung der Einflussgebiete im Osten, hybrider Kriegszustand mit Russland) sind mit einer immerwährenden Neutralität niemals zur Deckung zu bringen und waren eben der ursächliche Auslöser für die spätere Proklamation der immerwährenden Neutralität für die ehemaligen östlichen Gebieten der globalen Ordnungsgestaltung Deutschlands in den 30er und 40er Jahre des vergangen Jahrhunderts. Da offenbar alles totes Recht ist (vergleiche Staatsvertrag Artikel 4) oder auch nicht hätte der VfGH durchaus die Pflicht endlich einmal zu klären welche bundesverfassungs-, staatsvertrags- und neutralitätsgesetzlichen Normen noch wirklich gelten oder welche nur so zum Lokalkolorit für den Staatsfeiertag gehören.

Wie genau verhalten sich jetzt die österreichisch-deutschen Battlegroups für den Fall, dass der deutsche Außenminister Heiko Maas Russland in den Termini des deutschen Weißbuches für militärische Sicherheit implizit den Krieg erklärt oder Deutschland die USA bei der Ermordung iranischer Militärs im Irak durch Drohnen unterstützt. Gehen die deutschen globalen Ordnungsbestrebungen dann auch auf österreichische Soldaten über, die schwören die Neutralität zu schützen? Befinden sich die österreichischen Soldaten ebenfalls im hybriden Krieg mit Russland, zumal eine der ersten Aktivitäten der aktuellen Regierung die Beschlussfassungen des Nationalen Sicherheitsrates vom 28.02.2020 war. Neben der Beschlussfassung zur Coronabedrohung wurde ein Cyber-Angriff (Russlands) auf die Integrität der österreichischen Demokratie festgestellt und zeitgleich mit den Coronamaßnahmen eine Teilmobilmachung des österreichischen Bundesheeres durchgeführt. Nach dem 11.03.2020 beschäftigte sich der Nationale Sicherheitsrat nicht mehr mit dem Coronathema.

Seit Jahren fordert der Oberbefehlshaber des österreichischen Bundesheeres „die Wiederherstellung eines verfassungskonformen Zustandes des Bundesheeres“. Er rügt also die Nichtkonformität in Bezug auf die Verfassung, ohne dass sich das Verfassungsgericht angesprochen fühlt, seinen Verpflichtungen der Überprüfung nachzukommen. Dies kann offensichtlich nur in der Interessenkollision zwischen ehemaligen politischen Sympathisanten (z.B.: Ministerkollegen, Medienauftritte von Richter Schnizer) und den, diese als Kontrolleure ihres eigenen Handelns sie berufende Regierung liegen.

Wie kann Österreich in welcher Form auch immer an einem internationalen Militärbündnis, unter Mißachtung der Verfassung angeschlossen sein, deren Führungsmacht gleichzeitig internationale und europäische Interessen Österreichs völkerrechtswidrig bedroht? Setzen dann im weiter eskalierenden Konfliktfall österreichische Soldaten die Befehle ihrer „Battlegroups“ um oder schützen sie Österreich und seine Bürger? Wie ist das verfassungsrechtlich, wenn US-Flugzeugträger mit deutschen Kriegsschiffen als untergeordnete Geschwaderteile einer marinen Battlegroup für das Entern russischer Pipelinelegeschiffen auch auf deutsch-österreichische Battlegroups zurückgreifen? Oder wie ist das rechtsstaatlich zu erklären, dass ein österreichischer Soldat seinem US-Befehlsvorgesetzten unabsichtlich ins Bein schießt? Wird dieser Vorfall dann vor einem österreichischen Gericht oder einem US-Militärgericht verhandelt? Wie ist das wenn österreichische militärische Infrastruktur (oder mittlerweile zur Luftraumüberwachung zugeordnete Infrastruktur in US-amerikanischen Besitz) zur gezielten Ermordung von ausländischen Amtsträgern oder auch nur österreichischen Staatsbürgern im Ausland herangezogen wird? Rein statistisch haben die USA in den letzten 30 Jahren den einsamen Weltrekord in kriegerischen Auseinandersetzungen – wie kann man da Neutralität behalten wenn man da in guter österreichischer Manier Mitläufer ist?


DI Mathias Gruböck                                                                                                   Baden, 22.03.2021

Unternehmens- und Organisationsberater

13 März 2021

Billige Wichtigtuerei

Kurz gesagt: einfach billige Effekthascherei. Jetzt ist dann langsam klar, dass es ab April Impfungen in Hülle und Fülle geben wird, nachdem die Weltherren und ihre Freunde erster Klasse fertig mit Impfen sind und jetzt auch den nicht so engen Vasallenstaaten etwas von ihrem Impfstoffen gönnen. Klar, es ist immer die EU. Und jetzt macht der GröKaaZ den gleichen Schmäh wie beim Westbalkan. Konzertiert fahren alle von Regierungs- und deren verbundenen Unternehmensgeldern abhängigen Medien los und schimpfen auf die EU wegen  ihres angeblichen Versagens bei der Impfversorgung. Kurz lässt in bester Populistenmanier jetzt der EU alles Mögliche über seine Stammmedien ausrichten. Klar weil man am Ende dieser C-Chose ja schlauer Weise wählen lassen wird bevor die Zustimmungswerte der Kurz-Jünger zu sehr in den Keller gehen. Für eine erfolgreiche Wahl braucht er ja nur die Hälfte der Bevölkerung die ihn weiterhin als einzigen Wissenden und alternativlos Heilbringenden bis zum Endsieg gegen das Virus erkoren haben. 

Dann kann er endlich, vielleicht sogar mit einem noch leichter einzukochenden Koalitionspartner (oder gar feuchtträumerisch ganz ohne) seine Lieblingsprojekte (zum Beispiel die Anzapfung der Gesundheitsdaten der Bevölkerung über die Verknüpfung der e-card-Daten mit "Forschungs-" oder Verwaltungsapplikationen, die Einmischung in die Rückeroberung der venezulanischen Ölreserven für Ölmultis, kreuzzugsartige freikirchlich unterstützte Rechristianisierung und vor allem radikal Antimuslimismus, NATO-Beitritt und Integration Österreichs unter totaler Aushöhlung der letzten Reste der Neutralität, Management der CETA-induzierten Dominanz des transatlantischen Finanzkapitals über den EU-Marktplatz inklusive Torpedierung der weiteren Integration und Stärkung der EU in einer Art die B. Johnson noch blässer ausschauen lässt,..) 

Und klarer Weise kann der Herr Blümel eidesstattlich erklären, dass er keine Spenden für die ÖVP vermittelt hat, da ja noch aus dem 2017er Wahl die massiven Überschreitungen der Wahlkosten der "neuen türkisen" ÖVP bekannt sind - und die Kurz-Blümels ja einfach mit zwei wahlwerbenden Einheiten argumentiert haben. Woher kam das Geld? Wer hat das Projekt "Türkis" finanziert? Die gleichen, die ihn dann als konservative Alternative zu Merkel inthronisieren wollten und die alles rechts von Kurz geheimdienstlich wegintrigierten?

DI Mathias Gruböck

Analyst

28 Februar 2021

Schärfungen zu Ihrem Artikel "Welcher Antrieb ist der beste?"

 

Sehr geehrter Herr Eckert,

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/technologie/elektro-wasserstoff-technologie-101.html?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE

ich habe gerade Ihren Beitrag auf der ARD - Website gelesen und im Zuge dessen stellen sich mir einige Fragen. Sie schreiben, dass der Verkehr in Deutschland 20% des CO2-Ausstoßes hervorruft. Was verstehen Sie unter Verkehr? Beinhaltet dies auch Flug-, Schiffs- und LKW-Verkehr? Wie wird der internationale Schiffs- und Flugverkehr hier einem Land zugeordnet und über welche Mengen sprechen wir hier? Oder meinen Sie hier mit "Verkehr" den privaten PKW-Verkehr?

Verstehe ich Sie hier richtig, dass sie die Antriebseffizienz eines Elektromotors mit dem Systemwirkungsgrad des Wasserstoffantriebes vergleichen? Wie ist das zum Beispiel mit Batteriewirkungsgraden und Lade- und Entladeverlusten in verschiedenen Temperaturbereichen?

Sie schreiben: "/Entgegen älteren Studien ist das E-Auto schon beim aktuellen Energiemix im deutschen Stromnetz auch unter Klimagesichtspunkten die mit Abstand effizienteste Lösung - und diese Zahlen werden sich wegen der rapiden Entwicklung bei den Batterien und dem steigenden Anteil erneuerbarer Energien im Strommix deutlich weiter zugunsten des Elektroantriebs verschieben."/ Um welche "neue" Studie handelt es sich hier aus der Sie diese Feststellungen treffen? Ist das
eine Studie die die Atomenergie-Renaisance vorantreiben soll? Kann man den Satz:"/Nur "grüne" Energie, also Strom aus CO2-neutralen Quellen, hilft gegen den Klimawandel./" auch dahingehend verstehen, dass Sie sich unter "Anführungszeichen" für Nutzung von Atomenergie als Ersatz für CO2-haltige Energiequellen einsetzen,  da es aktuell auch gerade zu einer Intensivierung der Lobbying- und Propagandaarbeit in diese Richtung kommt?

Ist es in der Energiebilanzbetrachtung nicht von großem Unterschied ob
ich mich für die energieeffizienteste Speicherung von schwankenden
grünen Energieangeboten (Sonne, Wind, Wasser) entscheide oder ob ich
"grün gefärbten" CO2-neutralen Grundlaststrom permanent einspeisen kann?

Vielen Dank für die Erhellung meiner Unklarheiten

und mit freundlichen Grüßen

DI Mathias Gruböck
Am Flachhard 24
2500 Baden
Österreich


02 Februar 2021

Alternative Faktenvernichtung

Alternative Fakten und Verschwörungserzählungen

https://oe1.orf.at/programm/20210201/625723/Totschlagargumente-Andersdenkende-und-Krisenbewaeltigung

Totschlagargumente, Andersdenkende und Krisenbewältigung – zu dem Thema diskutierten zwei Damen in der Hörfunkreihe Punkt eins. Die beiden Journalistinnen versuchten wieder einmal zu erklären warum die Fakten der Wissenschaft bei so manchem nicht so einheitlich angenommen werden oder warum es überhaupt andere Meinungen gibt.

Schon in der Überschrift zur Sendung ist natürlich die eigentliche Schwierigkeit abgebildet – Andersdenkende, das impliziert, dass es Gleichdenkende gibt und auch irgendwie, dass die, die gleich wie die beiden Journalistinnen denken irgendwie „richtig“ denken. Totschlagargumente, war das nicht früher der Euphemismus für die realexistierende Durchschalgskraft eines Totschlägers oder Gummiknüppel im Zuge einer Auseinandersetzung? Und immer wieder kommt das Credo heraus, dass es die „richtige“ Wahrheit gibt, dass Wissenschaft ein rein faktenbasierender Prozess sei, ja dass sogar der (soziale und dynamische) Prozess einer Infektionsweitergabe von Mensch zu Mensch und die Interaktion mit anderen sozialen Prozessen durch wissenschaftliche und/oder statistische Studien irgendwie festgeschrieben werden könnten und dadurch an Lenkbarkeit von irgendwelchen Experten gewänne. Wahrscheinlich ist es der Jugend der Journalistinnen geschuldet, die ihre Erfahrungen hauptsächlich in der digitalen Welt gesammelt haben und daher mit so antiquierten Dingen wie „Meinungsverteilungen“, Individualität, von Programmen und Leitstrukturen ungeregelte Freiheitsbedürfnisse von analogen Menschen weniger Erfahrungen sammeln konnten. (Beispiele hier wären Zwentendorf und Hainburg, wo die Experten (damals noch Technokraten) eindeutig den Zusammenbruch jedweder Elektrizitätsversorgung als faktisch ansahen).

Jetzt könnte man unendlich viele Beispiele liefern, wo Wissenschaft, aber auch Religion und Politik früher schon einmal die absolute Wahrheit für sich in Anspruch genommen haben und auch über die Auswüchse dieser Strategien gibt es die eine oder andere grausliche Geschichte. So ist es erst seit 1968 in den USA wieder erlaubt die darwinsche Evolutionstheorie in der Schule zu erwähnen, was aber in vielen US-Schulbüchern noch lange nicht ausreichend der Fall war. Oder Glyphosatzulassungen bei denen bei erhöhten Krebsraten der Versuchstiere einfach 5% grundsätzliche Krebsentstehung abgezogen wird. Und gleichzeitig werden marketinglastige Aussagen von Impfstoffentwicklern als wissenschaftliche Wahrheiten apodiktisch festgelegt. Abgesehen von der fehlenden Diskussion über die Freiheit der Wissenschaft, die es defacto nicht mehr gibt, da alles dem Kosten/Nutzeninteressen von Finanziers (auch von Politikern) unterworfen wird.

Am Beispiel der vielzitierten Verschwörungstheorie „Bill Gates“ erweist sich aber recht schnell die argumentative Schwäche von Frau Ingrid Brodnig. Woher weiß sie so genau Bescheid was der Herr Gates jetzt gerade für Interessen hat? Kennt sie sein Portfolio, zum Beispiel sein Investment in Pfizer so genau? Oder GLAUBT sie zu wissen wie es wirklich ist? Abgesehen davon sollte man sich vielleicht überlegen wozu die Individuen eine eigene Meinung benötigen. Es ist wohl ihre Erklärung von der Welt und vor allem bei den vielen Erzählungen darüber. Diese individuelle Meinung muß dem Individuum helfen und nicht der Mittelwert-Mehrheitsmeinung, da die in Wirklichkeit 99,9% der Individuen nichts oder kaum etwas bringt. Irgendwie wirkt es eher als ob es für die Machteliten wichtig zu sehen sei wo die Herde noch Richtung braucht, damit sie in die „richtige“ Richtung läuft. Es hilft nichts wenn die Regenwahrscheinlichkeit 56% beträgt aber man trotzdem verdurstet. Viel wichtiger ist für viele Menschen, wenn sie sich in Krisen auf bedrohlichere Szenarien einstellen, so als Art Versicherung. Und da hilft es niemanden, dass es Leute gibt, die auf Grund ihrer Superintelligenz oder was auch immer, genau wissen was und vor allem wem sie glauben sollen und wem nicht. Weil im Endeffekt sind alles Glaubens- und Vertrauensfragen. Außer man glaubt, dass in der Werbung immer nur die absolute Wahrheit und die ungeschminkten Fakten ausgewiesen werden. Muß ja so sein, weil da tritt bei der Zahnpastawerbung ja einer mit Brille und weißem Mantel auf. Genau wie bei der Coronaimpfwerbung – ein vollkommen freier Wissenschaftler, der einfach seine persönliche Meinung widergibt. Oder doch die offizielle, oder gar die des Marketings einer Pharmafirma, vielleicht gar von einer in die Bill Gates (oder seine Stiftung) investiert hat. Allen die jetzt gerade in der absoluten Wahrheitsbesitzliga anheuern und mit dem Besitz und der Verstärkung dieser Wahrheiten ihr Geld verdienen seien die Worte die Sokrates zugeschrieben sind zu Gehör gebracht: Scio nescio. Ich weiß, dass ich nichts weiß. Und wie nennt man eigentlich das Gegenteil von VerschwörungstheoretikerInnen? Gutgläubige? Weil wir ja die Guten sind wenn wir den Guten ihre guten Intentionen und die alleinge Sorge um das Individuum (Staatsbürger) voll glauben, also gegen die Achse des Bösen und der Falschheit. Also glauben wir an die Guten, die noch nie etwas Böses gemacht haben. Genau so wie wir überhaupt nichts dabei finden, wenn der Oberbefehlshaber der größten und aktiv in Angriffskriege involvierten Armee der Welt den Friedensnobelpreis bekommt.


DI Mathias Gruböck                                                                                   Baden, 02.02.2021

Analyst


23 Juli 2020

Nachrichten aus der Kolonie


Also jetzt ist es amtlich: ein ambitionierter Jurist aus Österreich kann mehr gegen die willfährige Duldung der wirtschaftlichen, kulturellen und digitalen Ausbeutung Europas durch die USA erreichen als die gefährlich unfähige Kommission mit ihrer Quoten-Wünsch-Dir-Was Kommissarin Uschi. Die steckt so tief in den transatlantischen Beziehungen drinnen, dass sie, wie der Herr Baroso wahrscheinlich schon mehr Verdienstmöglichkeiten bei den amerikanischen Geldhäusern wittert als durch ihre pro-forma Aufgabe.

Es läuft immer nach dem gleichen Muster, wenn die EU einmal aus der Reihe tanzt – meist eh nur über das vollkommen irrelevante EU-Parlament (da man ja nach Wahlen eh wieder die Lieblingskandidatin der US-Klüngel als planwirtschaftliche zentralistische Kolonial-Konsulin der eroberten Gebiete in „Overseas“ vor die Nase gesetzt bekommt).

Da gehts dann gleich los: Die will als erstes US-Gerichten und Polizeibehörden die gleichen Hoheitsrechte wie sie die europäischen nicht einmal untereinander haben, einräumen. Wenn Boeing zu Strafzahlungen verknackt wird, dann wird einfach nie die Zahlung ausverhandelt, bei Airbus fließt sofort das Geld Richtung USA. Überhaupt cashen die USA ganz schön ab. Paribas, weil sie gegen US-Sanktionen im Ausland verstoßen hätten, VW, weil der deutsche Marktführer die US-Industrieherrschaft über alle Kernbranchen untergraben hat, Sanktionen gegen Nordstream II und und und. Was macht die Kommission – sie nimmt die Drohungen aus den USA bezüglich einer ordentlichen Besteuerung ihrer Konzerne (z.B.: Apple, Amazon,...) ernst und klagt so, dass der EUGH gar nicht anders kann als alles als rechtskonform zu bestätigen. Ist ab jetzt Steuersparen in Steuerparadiesen wieder rechtskonform – auch für die kleinen Privaten? Ah, soweit geht's dann doch nicht.

So wird das nichts mit Europa. Da kämpfen die Günstlinge des neokapitalistischen Turbofinanzmarktes dafür weniger Staatsgelder in die Reste der europäischen Wirtschaft zu stecken um gleichzeitig die Alternativen (russisches und chinesisches Geld) zu unterbinden, damit auch noch die Reste Europas an transatlantische Finanzspekulanten und von der EZB überschwemmte Fonds geht. Die anderen stecken eher mit den Währungsspekulanten auf der volkswirtschaftlichen Seite zusammen. Eines ist sicher: Es geht nicht um Europa. Da zahlen sich die Investitionen in diverse neue „Bewegungen“ in lustigen Trendfarben aus. Wie beim Brexit – wo auch keine Abwehrreaktion der EU erkennbar war und ist.

Wie kann man diese Kommission abwählen? Gar nicht. Die agiert immer nach dem selben Muster: Wenn die USA angreifen, dann mal ruhig halten. Wenn sie ihre Gesetze (oder im Ausland eher Nicht-Gesetze) über die der „Partner“ (Hahahaha) stellen, dann nichts machen. Wenn es dann doch irgendwelche Aktivitäten (meist aus dem EU-Parlament) gibt, dann mal nichts tun, liegen lassen, verwässern. Wenn sich dann doch das eine oder andere Gesetz auftut, dann einfach nicht einklagen, damit man nicht Schimpfe von den Kolonialherren bekommt. Und wenn es dann doch irgendwann einmal derart zum Himmel stinkt, dann wird so geklagt, dass man halt verlieren muss. (Vergleiche EU-Kommission gegen Apple) Wenn die USA laufend Menschen- und Völkerrecht mit Füßen treten, wenn sie sogar drohen falls einmal der internationale Strafgerichtshof (dessen sie sich immer wieder gerne gegen ihre Widersacher bedienen) ihre eigenen Verbrechen so im Sinne von Gleichheit und Rechtssicherheit aufarbeiten will, sie gegen diese Richter und Ermittler PERSÖNLICH vorgehen würden (in manchen Rechtsstaaten ist das eine gefährliche Drohung - speziell bei Guantanamo, Assange, Firtasch, Snowden, Aaron Shwartz, Gareth Williams u.v.a.m), dann sagen die Herrn und Damen von der Kolonialführung wieder einmal NICHTS. Sind halt so unsere guten Freunde von der anderen Seite. Ja, führen sich auf wie die letzten Faschisten – vielleicht weil sie einfach welche sind? Und die Flinten-Uschi ist nichts anderes als ein verlässlicher Erfüllungsgehilfe. (braucht man nicht gendern – wird nicht besser)

DI Mathias Gruböck                                                              Baden, 23.07.2020
Analyst

03 Juli 2020

Cybergefechtsübungen in Baden bei Wien

Sehr geehrter Herr Bundespräsident,

seit einigen Monaten stehen auf dem Gebiet der Martinek-Kaserne in der Albrechtsgasse in Baden Schilder mit der Aufschrift "Militärisches Übungsgebiet! Lebensgefahr! (...)" (siehe Bilder) Die eine Tafel befindet sich direkt über die Straße von einem Kinderspielplatz.

Die Stadtgemeinde Baden wusste angeblich nichts von dem Gefechtsübungsplatz im Stadtgebiet und vermutet eine Scharade bezüglich unbefugten Betretens dahinter (Was sich aus dem Tafeltext aber nicht ablesen lässt - eher das Gegenteil). Es befindet sich aber auch der Mobilfunk-Sendemast der A1 auf diesem, neuausgewiesenen Gefechtsübungsplatz.



Können Sie, als Oberbefehlshaber des Bundesheeres, ausschließen, dass hier Einheiten den Bundesheeres mit Hilfe der neuen Ermächtigungen im Militärpolizeigesetz, Beitritten zu Militärbündnissen (PESCO) und selbstermächtigten Cyberaktivitäten durch die formale Eingliederung eines Sendemastes in einen ausgewiesenen Gefechtsübungsplatz (Cyberabwehr?) Daten, Bewegungsinformationen und Mobilfunk von österreichischen Staatsbürgern unkontrolliert abhören und überwachen? Zitat von der Homepage des BH: "Der Kampf in Computernetzwerken kann im Rahmen der militärischen Landesverteidigung, der Beitragsleitung des Bundesheeres zur inneren Sicherheit und im Rahmen von Auslandseinsätzen durchgeführt werden." Wobei ich das Wort Beitragsleitung als äußerst beunruhigend empfinde - besonders bezüglich Milak-Übungen in Tulln wo das Auflösen von Demonstrationen mit dem Ausschalten von Demonstrationsführern mitten in der Stadt geübt wird. Ein Militärverständnis, das sich immer mehr dem der ersten Republik annähert. 

Kann es sein, dass sich Teile des Bundesheers aktuell im Kampf (vergleiche Teilmobilmachung kurz nach der Sitzung des nationalen Sicherheitsrates vom 28.02.2020) befinden? Ist das Bundesheer oder Teile davon aktuell im militärischen/cyber Kampf?

Können Sie als Oberbefehlshaber des Bundesheeres ausschließen, dass hier geschützte Kommunikation (Arztgeheimnis, rechtansanwaltliches Geheimnis, Bankgeheimnis, geschützte Privatssphäre, Urheberrechte, Wahlgeheimnis usw) nicht an verbundene Dienste in Militärbündnissen oder Polizeieinheiten weitergegeben werden? (NATO, NSA, BvT, HNA, PESCO). 

Österreich ist ja bekanntlich berühmt dafür eine der intransparentesten Verwaltungen mit gut tradierter Methodik bis zurück zu Herrn Metternich zu bewahren. Immerhin gibt es noch immer echte Hofräte, die gar nicht verstehen warum das thumbe Volk (und auch seine Vertreter) überhaupt Anfragen zu Verwaltungsthemen stellen darf. Und dann noch ungeschwärzte Antworten verlangt. Allein, dass sich die Frage über eigentümliche Machenschaften des Staates (Militär, Polizei) stellt, der über trojanische Gesetzgebungen, die mehr verbergen als sie offen regeln mit maximaler Intransparenz agiert, zeigt wohl, dass es hier zu demokratiepolitisch äußerst gefährlichen Staatsgewaltsanhäufungen gekommen ist und dies sich immer mehr intensiviert. 

Können Sie in irgendeiner Art feststellen, ob dieses Mail, bevor es in Ihrer Kanzlei ankommt schon bei Ministerin Tanner, Minister Nehammer oder Herrn Gridling auf dem Schirm landet?! Wenn Sie diese Zeile jetzt gerade nicht lesen, dann kann es sogar ganz leicht sein, dass irgendeine der o. a. Instanzen entschieden hat dieses Mail zu filtern. Das geht ganz leicht über Tag's, zum Beispiel wenn man nicht immer zum Rapport beim Herrn BP vorgeladen werden will. 

Stell man sich vor es gäbe eine Verfassung und tausende Umgehungsregeln und Taschenspieler-Verordnungen in Kombination mit dem "kurzen" intransparenten Dienstweg, die sie unterlaufen. Kann es sein, dass man besser keine Fragen stellen sollte, wenn man in seinem Leben in Österreich nicht plötzlich lauter unglaubliche Probleme auf dem Amtswege erfahren will? Da wird dann (intransparente) Amtshilfe groß geschrieben und unglaublich kreativ.

Mit freundlichen Grüßen
DI Mathias Gruböck
Am Flachhard 24
2500 Baden

https://www.bundesheer.at/sk/cyber/index.shtml

08 Juni 2020

Schwedenbashing


Was haben Trump und die Zeit gemeinsam – alle bedienen den Frame, dass die Schweden, um mit dem österreichischen Innenminister Nehammer zu sprechen, Menschengefährder sind. Jetzt kommt die übliche Propagandaschiene, zuerst hauen politische Führer wie Trump einmal voll auf den Putz und verurteilen Schweden bis über alle Grenzen. Dann kommen die Medien und erklären ihren Bürgern zu Hause wie gemeingefährlich die schwedischen Politiker da agiert hätten. Stellen alles mögliche, vollkommen unbelegte in den Raum – Demonstrationen gegen Ermordungen von Schwarzen in den USA durch die Polizei werden in den Konnex mit einer möglichen Willenskundgebung gegen die Corona-Politik der schwedischen Regierung gebracht, um das in einem kurzen Satz dann zurückzunehmen – ABER… Das sind fieseste Meinungsmachen, ein Wort das mittlerweile durch andere Kampfbegriffe der Propaganda (Lügenpresse und Fake-News bzw. Verschwörungstheorie) abgelöst wurde.


Jetzt wird am mediale Kunststück gezimmert den Nachweis zu schaffen, dass die Schweden viel mehr Corona-Tote gehabt hätte und wirtschaftlich trotzdem viel schlechter dran seien. Da gibt es irgendeinen komischen Wettkampf wo sich nationale Politiker gerne mit vollkommen lapprigen Zahlen schmücken und dem thumben Volk ihre absolute, alternativlose Genialität im Umgang mit Corona darstellen. Und Schweden gehört für die absolute Alternativenlosigkeit einfach niedergemacht. Da werden Schweden unglaublich 4600 Tote durch Corona zugeschrieben, wo keiner weiß wieviele Einwohner mit welcher Durchseuchungsrate die haben. Aber den Weg mit den Antikörpern haben die Medien auch schon verrammelt, da das ja dem Geschäft mit der weltweiten Impfung entgegenstehen würde. Herdenimmunität auch pfui – so retro, dass Menschen ihr eigenes Immunsystem verwenden wenn ein neuer Virus auftritt. Schauen wir mal auf die Zahlen die halbwegs vergleichbar sind.



Covid 19 Tote*
Bevölkerung
Covid Tote/
100000 EW
Tote pro
Monat
% der monatlichen
Toten mit COVID
Belgien
9580
11.300.000,00
84,78
9.134
104,88 %
Holland
6011
16.900.000,00
35,57
12.393
48,50 %
Schweden
4656
9.800.000,00
47,51
7.677
60,65 %






*Stand 08.06.20






Wo da genau das Interesse herkommt den Schweden einen besonders menschengefährdenden Umgang mit sich selbst unterstellen zu wollen sei dahingestellt. Wahrscheinlich ist es weniger die Herdenimmunität als der Herdentrieb, dass keiner etwas anderes machen darf als was von (welchen jetzt genau?) Interessensgruppen angesagt ist. Keiner wundert sich warum die enervierenden Börse-News aus den öffentlich rechtlichen Sendern plötzlich verschwunden sind. Überall werden irgendwelche Friedhöfe gezeigt mit ein, zwei exemplarischen Toten so auf Homestory. Kein einziger Offizieller wird da befragt. Und alle die eine andere Meinung zu dem sehr SEHR unterschiedlichen Faktenlagen (so sie denn überhaupt den Namen verdienen) als die vorgegebene werden nieder- oder blödgemacht.

Überhaupt wird den Bevölkerung das ganze langsam wie in der Schule inklusive Rohrstaberl vorgebracht: Wenn die Zahlen, die wir situativ aussuchen, passen dürfts euch wieder ein bissal normal verhalten, wenn die Zahlen uns nicht passen, dann gibt‘s Verschärfungen. Die Logik, dass man vielleicht nicht einfach Verschärfungen bis zum Hausarrest anwendet, sondern vielleicht einmal evaluiert, welche Maßnahmen sich als sinnvoll gegen die Ansteckung der vulnerablen Gruppe (war das nicht ursprünglich das Ziel – wegen der Intensivstationen) herausgestellt haben und welche nicht. Anfangs ging es hier eigentlich nicht um die Zügelung der Gesamtbevölkerung wegen Infektionszahlen. Aber da war ja schon in den ersten Notverordnungen irgendetwas mit Anwendung von Waffengewalt und so zu lesen.

Und wenn dann noch die politischen Superempowerten nachweisen, dass sie, mutwillig oder nicht, noch immer nicht die Zahlen richtig deuten können (vergleiche: Servus TV, Kurz im Interview mit M. Fleischhacker – Steigende Infektionszahlen im Iran werden als Gegenbeweis für saisonale/temperaturabhängige Infektionszahlen herangezogen – und nicht einfach das Verhalten zum Ramadan), dann wird klar, dass schon seit einiger Zeit geo/politisch und wirtschaftlich versucht wird Gewinner und Verlierer aus der Corona-Krise zu ermitteln/zu machen. Und klar ist, dass der schwedische Extrawurst-Weg nicht belohnt werden darf. Weil dann kann man ja nicht mehr sagen wie supergenial man es selbst gemacht hat. An sich ist es ja ein Leichtes den gegangenen Weg als den besten und einzigen zu beschreiben, weil es einfach keine Vergleichsmöglichkeiten gibt – außer eben die Schweden. Und die muss man jetzt desavouieren, weil sonst strahlt der eigene Heldenkranz nicht mehr so hell. Aufgabe an die Systemmedien: Alles war richtig und vor allem alternativlos. So wie die angebliche parallele Grippewelle, so wie die Sinnlosigkeit von Masken, so wie das Bargeld virenverseucht sein soll und abgeschafft werden muss, so wie regieren mit Notverordnung in Österreich super ist und in Ungarn ein faschistischer Staatsstreich (österreichisches Staatsfernsehen). Und keiner kann auch nur annähernd erklären warum in Singapur bei ungefähr der gleichen Anzahl an Infektionen wie in Portugal 5896% mehr daran gestorben sind. Oder warum auf der gleichen Halbinsel ein Infizierter in einem Land (Spanien) 2,6 mal so oft an Corona verstirbt wie im angrenzenden Portugal. Also in Spanien stirbt ein Corona-Infizierter laut Statistik um 169 mal öfter als in Singapur! Während in Spanien also 169 Infizierte sterben bevor ein Infizierter (Innen) in Singapur stirbt hat Schweden voll verkackt.



COVID 19 Inf*
Covid 19 Tote*
Singapur
37.527
25
Portugal
34.351
1474
Spanien
241.310
27135



*Stand 8.6.20



Laut MOMO-Monitor vom 08.06.20 herrscht in Österreich zur Zeit eine Untersterblichkeit. Also es wird weniger gestorben als normal. Wobei der Z-Score wahrscheinlich kleinere Populationen graphisch bevorzugt. Wenn da die politischen Führer draufkommen, dass man die beste Pflege seinem Herdenvieh angedeihen lässt wenn man es nicht zur Herdenimmunität freiheitlich herumrennen lässt sondern brav in den Stall stellt, dann ist es endgültig vorbei mit der Freiheit. Weil Freiheit hat auch immer etwas von „in der freien Natur“ und die ist bekanntlich immer gefährlicher als Stallhaltung durch den Bauern. Außer der Bauer isst gern Fleisch. Da haben die Aluhutträger nicht ganz unrecht. Corona ist der Anlaßfall, dass man für seine Gesundheit nicht mehr allein verantwortlich ist. Alles muß gesteuert werden. G5 ist dafür auch zur richtigen Zeit die passende Technologie. Der neue Standard macht es erstmals technisch möglich jeden (also seine Handy-Erweiterung) echtzeitig mit vollen Daten zu steuern und zu lenken – also schon irgendwie fernzusteuern. Was für ein Auto geht, geht mit den richtigen Einschränkungen in den Freiheitsrechten auch für jeden Smart-Daten-Funkgerät-auch-Telefon-Träger. Da dürfen die Schweden keinen Strich durch die Rechnung machen indem sie aus der Reihe tanzen.

DI Mathias Gruböck Baden, 08.06.2020
Analyst