Sehr geehrte WKämmerer,
Sie schreiben zum Thema der Wirtschaftsspionage durch US-Geheimdienste folgendes:
Schutzvorkehrungen und Transparenzpflichten beim Datenzugriff durch US-Behörden:
Die USA haben zugesichert, dass der Datenzugriff von Behörden aus
Gründen der Rechtsdurchsetzung oder der nationalen Sicherheit nur unter
Einhaltung eindeutiger Beschränkungen, Schutzvorkehrungen und
Aufsichtsmechanismen gestattet sein wird.
Des
Weiteren legen Sie dar, dass sich US-Firmen und Unternehmen einer
Selbstzertifizierung unterziehen KÖNNEN, dass sie sich an
EU-Datenschutzbestimmungen halten und berichten über die Einrichtung
eines Ombudsmannes (sehr Genderneutral) im US-Außenministerium, um
„Anfragen/ Beschwerden zur Überwachungspraxis der USA" zu behandeln.
Bei
genauerer Nachsicht in der Privacy-Shield Liste kann man nun erkennen,
dass sich sogar von den gerade mal 2400 selbstzertifizierten
US-Unternehmen im Zuge des Inkrafttretens der neuen
Datenschutzverordnung der EU fast 10% der US-Unternehmen wieder
„ent-selbst-zertifiziert" haben. (!?!)
Heißt
das nun, dass diese Unternehmen offen angeben gegen
Datenschutzbestimmungen verstoßen zu wollen, oder Abläufe implementiert
zu haben, die gegen EU-Bestimmungen verstoßen. Ein Beispiel: Kann die
petrochemische Firma „Afton Chemical Corporation"
jetzt vollkommen rechtsbefreit Wirtschaftsspionage gegen z.B.: die OMV betreiben, indem sie die Unternehmensaktivitätsdaten von den US-Diensten mit den HR-Personaldaten die sie selbst ausspähen verknüpfen?
Glaubt
die WK wirklich allen Ernstes, dass die US-Dienste ihre Wirtschafts-
und Finanzdatenspionage mittels einer Absichtserklärung einstellen?
Glaubt die Wirtschaftskammer wirklich, dass z.B.: rund um den Fall der
Österreichischen Staatsdruckerei mit den syrischen Geldscheinen oder
auch nordkoreanischen biometrischen Reisepässen keinerlei Eingriffe
durch US-Geheimdienste (und auch andere Geheimdienste dieser Region)
stattgefunden haben? Vertritt die Wirtschaftskammer eigentlich die
Interessen ihrer Kammermitglieder oder dient sie geopolitischen
Machtinteressen?
Kann
ich mir sicher sein, dass beruflichen Tätigkeiten im Ausland (z.B.:
China-BIT, Serbien-Mobilkom, Mazedonien-Mobilkom, Indonesien-Malaysien,
Mauritius-Bankensektor, IAEA-Wien,
Russland-Omsk-Abramowitsch-EH-Stadion,
Ukraine-Indien-Weißrussland-SAP-Mobilkom) vollkommen unbeeinflusst von
Geheimdiensten stattgefunden haben und, dass die WK, als meine
Standesvertretung, dafür Eintritt, dass man nicht noch mit Abkommen, die
den Strom für die Anzeige im Web nicht wert sind, durch die
Wirtschafts- und Datenhegemonie der USA so behandelt wird wie die
Afrikaner von der EU? Kann ich mich als österreichische Firma auch von
der EU-Datenschutzverordnung „delisten" lassen? Stellt das nicht einen
eklatanten Wettbewerbsnachteil im Internet dar?
Mit freundlichen Grüßen
DI Mathias Gruböck
Unternehmens- und Organisationsberater
2500 Baden
ATU 57251155
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