19 März 2018

Delisting vom US-Privacy Shield

Sehr geehrte WKämmerer,

Sie schreiben zum Thema der Wirtschaftsspionage durch US-Geheimdienste folgendes:

Schutzvorkehrungen und Transparenzpflichten beim Datenzugriff durch US-Behörden: Die USA haben zugesichert, dass der Datenzugriff von Behörden aus Gründen der Rechtsdurchsetzung oder der nationalen Sicherheit nur unter Einhaltung eindeutiger Beschränkungen, Schutzvorkehrungen und Aufsichtsmechanismen gestattet sein wird.


Des Weiteren legen Sie dar, dass sich US-Firmen und Unternehmen einer Selbstzertifizierung unterziehen KÖNNEN, dass sie sich an EU-Datenschutzbestimmungen halten und berichten über die Einrichtung eines Ombudsmannes (sehr Genderneutral) im US-Außenministerium, um „Anfragen/ Beschwerden zur Überwachungspraxis der USA" zu behandeln.

Bei genauerer Nachsicht in der Privacy-Shield Liste kann man nun erkennen, dass sich sogar von den gerade mal 2400 selbstzertifizierten US-Unternehmen im Zuge des Inkrafttretens der neuen Datenschutzverordnung der EU fast 10% der US-Unternehmen wieder „ent-selbst-zertifiziert" haben. (!?!)

Heißt das nun, dass diese Unternehmen offen angeben gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen zu wollen, oder Abläufe implementiert zu haben, die gegen EU-Bestimmungen verstoßen. Ein Beispiel: Kann die petrochemische Firma „Afton Chemical Corporation"





jetzt vollkommen rechtsbefreit Wirtschaftsspionage gegen z.B.: die OMV betreiben, indem sie die Unternehmensaktivitätsdaten von den US-Diensten mit den HR-Personaldaten die sie selbst ausspähen verknüpfen?

Glaubt die WK wirklich allen Ernstes, dass die US-Dienste ihre Wirtschafts- und Finanzdatenspionage mittels einer Absichtserklärung einstellen? Glaubt die Wirtschaftskammer wirklich, dass z.B.: rund um den Fall der Österreichischen Staatsdruckerei mit den syrischen Geldscheinen oder auch nordkoreanischen biometrischen Reisepässen keinerlei Eingriffe durch US-Geheimdienste (und auch andere Geheimdienste dieser Region) stattgefunden haben? Vertritt die Wirtschaftskammer eigentlich die Interessen ihrer Kammermitglieder oder dient sie geopolitischen Machtinteressen?

Kann ich mir sicher sein, dass beruflichen Tätigkeiten im Ausland (z.B.: China-BIT, Serbien-Mobilkom, Mazedonien-Mobilkom, Indonesien-Malaysien, Mauritius-Bankensektor, IAEA-Wien, Russland-Omsk-Abramowitsch-EH-Stadion, Ukraine-Indien-Weißrussland-SAP-Mobilkom) vollkommen unbeeinflusst von Geheimdiensten stattgefunden haben und, dass die WK, als meine Standesvertretung, dafür Eintritt, dass man nicht noch mit Abkommen, die den Strom für die Anzeige im Web nicht wert sind, durch die Wirtschafts- und Datenhegemonie der USA so behandelt wird wie die Afrikaner von der EU? Kann ich mich als österreichische Firma auch von der EU-Datenschutzverordnung „delisten" lassen? Stellt das nicht einen eklatanten Wettbewerbsnachteil im Internet dar?

Mit freundlichen Grüßen

DI Mathias Gruböck
Unternehmens- und Organisationsberater
2500 Baden
ATU 57251155


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