08 November 2013

Alles was wir tun ist gesetzeskonform!


Es ist sicherlich so, dass englische Beamte, genau so wie alle anderen Beamten weltweit es schaffen ihre Handlungen durch Gesetze und Regeln zu unterlegen. Auf der anderen Seite ist auch ganz sicher, dass alles was technisch möglich ist gemacht wird. Die Freunde vom NSA und vom GCHQ haben sich natürlich all diese monströsen Anlagen und Megasysteme hingepflanzt um damit ein, zwei suspekte Personen zu überwachen. Nein sicherlich nicht. Es geht eher darum, die Weichheiten und Ungenauigkeiten im Gesetz kreativ so zu nutzen, dass alles gesetzlich gedeckt ist. Für die vielfältigen neuen Technologien und Methoden gibt es noch keine passenden Gesetzespassagen wie mit ihnen umgegangen werden muss oder kann. Zudem kommen mannigfaltige Verschränkungen zwischen privatwirtschaftlichen und offiziellen Strukturen die jeweils anderen Gesetzeslagen unterliegen. Ist es gesetzeskonform, wenn eine Privatfirma Daten analysiert, zu denen sie zuvor von einem offiziellen Auftraggeber Zugang bekommen hat um dann die Ergebnisse und Auswertungsdaten wieder an eine andere offizielle Instanz, möglicher weise sogar in einem anderen Rechtssystem, weiterzuliefern? Wurde da schon irgendwas ausjudiziert? Nein sicher nicht. Als Rechtsgrundlage reicht den Herrn offenbar der Auftrag eines Ministers, da Minister ja durch Volkswahl keine gesetzeswidrigen Aufträge erteilen können. Bis hierher ist es noch ein breites Feld über das ein politischer Diskurs geführt werden muss, ob alles was irgendwie „geht“ auch gemacht werden soll und darf.

Jetzt kommt aber noch der Untergriff. Überwachung (also die angeblich nicht fächendeckende) verhindert Terroranschläge. Seit der Überwachung habe es keine Terroranschläge mehr gegeben. Aha – das ist aber die absolute argumentative Trickkiste. Eine Verknüpfung von Überwachung und Tatbegehungen ist schwer fragwürdig. Noch fragwürdiger ist, dass der Herr Snowden den Terroristen hilft? Wenn einem Terroristen bisher nicht klar war, dass er möglichst Handy und Mail bei der Abstimmung seiner Anschlagspläne vermeiden sollte und tunlichst nicht im Facebook zum nächsten „Bombenbastelmeeting“ einladen sollte, dann müsste man ihn eher in die Kategorie Lachnummer anstatt Schrecknummer einordnen. Wenn wirklich ein Terroranschlag beim herumfiltern im Internet auffliegt, dann war der so stümperlich, dass er keiner weiteren Beachtung wert ist. Jedem Leser von Spionageromanen wird eine Vielzahl von Möglichkeiten der Überwachung und des kreativen Umgangs damit dargelegt. Was die nicht leugenbare Nachweisführung durch Edward Snowden, dass eine Menge Dinge unter dem Mäntelchen der Terrorbekämpfung gemacht werden, die so gar nichts mit dem Aufdecken irgendwelcher Komplotte zu tun haben, den Terroristen jetzt genau hilft, ist nicht ganz verständlich. Ganz schwaches Argument oder der Ansatz zum Zurückschlagen – Terrorismushelfer = so gut wie ein Terrorist - und schon ist man vogelfrei. Wieder so ein schöne „gesetzlich gedeckte“ Konstruktion, die es wohl auch erlauben würde, den Herrn Snowden mittels einer Drohne, einer Autobome oder einem Poloniumcocktail aus dem Leben zu befördern.

Herr Sawers und Herr Lobban das ist ja genau die Sache die alle so aufregt: Dieses System der Überwachung hat sich eine rechtlich gedeckte Möglichkeit geschaffen Verfassungs- und Menschenrechte auszuhebeln. Das ist das Thema. Wo ist die Statistik über die Menge der Menschen die sie vollkommen fälschlich irgendwelcher Gefährdungen bezichtigt haben? Wieviele „falsche“ Treffer haben sie in Relation zu echten Treffern? Was ist mit dem Leben der „falschen“ Treffer passiert? Wie können sie diesen Menschen erzählen, dass sie das auch noch mit Recht getan haben. Wieviele Leben darf man runieren um irgendeine potentielle Gefahr abzuwehren? Indem ihre Organisationen und Schwesterorganisationen in den persönlichen Daten der Menschen herumsieben, greifen sie in das Leben dieser Menschen ein. Und das auf vielerlei verschiedene Arten. Psychologisch, soziologisch, wirtschaftlich, gruppendynamisch und manchmal wohl auch physisch. Die großen Schleppnetze unserer technologischen Fischtrawler fischen riesige Bereiche des Meeres ab. Gleichzeitig ruinieren sie auch undifferenziert auf die Dauer ganze Ökosysteme. Alles richtig und rechtens – alles hin.


DI Mathias Gruböck Seminyak, 08.11.2013
Unternehmens- und Organisationsberater

12 Juli 2013

Aufruf an Dienstemitarbeiter


An das
Bezirksgericht Baden
Conrad von Hötzendorfplatz 6
2500 Baden GZ: 2P1/09s


Betrifft: Sachverhaltsdarstellung Aufruf an Dienstemitarbeiter und -vertragsbedienstete zur Anzeige der illegalen Eingriffe in das Anwaltsgeheimnis.
Im Zuge der Verfahren Gruböck kamen eine Vielzahl von elektronisch gestützten Kommunikationsmittel zum Einsatz. Hierbei wurde mehrfach die Eingriffnahme und Überwachung dieser Kommunikationsmittel dargelegt. Speziell während meiner, meist beruflichen Auslandsaufenthalte (China, Indonesien, Serbien, Mazedonien, Bulgarien, Mauritius) wurde eine Vielzahl von Eingriffen in das Briefgeheimnis und diverse andere Persönlichkeitsrechte festgehalten. Auf Grund der Langzeitigkeit und der Massivität der Eingriffe sendete ich daher im Mai 2012 aus Bali/Indonesien ein Mail an meinen damaligen rechtlichen Vertreter. Das Routing dieses Mails ging gesichert über australische und auch über US-amerikanische Server. Mit einer hohen Wahrscheinlichkeit wurde dieses Mail über britische Server nach Deutschland geroutet wo es dann intern von gmx.de an seinen gmx.at-Domain Mail-Server weitergeleitet wurde um dann dem Web-Server der Domain www.gruboeck.com (Rechtsanwälte Gruböck&Lentschig) zugestellt zu werden.
In dieser Mail fordere ich unmissverständlich abhörende Mitarbeiter von Diensten dazu auf, die Rechtswidrigkeit dieses Vorgehens zur Anzeige zu bringen und die verfassungsmäßigen Rechte von Individuen (z.B.: Verfahrensrechte, Anwaltsgeheimnis) zu Schützen, da diese operativen Kräfte letztendlich zum Schutze der Verfassung angeben tätig zu sein.
Der Botschafter der USA in Österreich William Eacho hat vor kurzem gegenüber der Innenministerin Johanna Mikl-Leitner bestätigt, dass Informationen und Daten von Österreichern im Rahmen von Prism ausgespäht wurden, die über die Netzsphäre der USA geroutet wurden. Diese Ausspähungen sind zudem in Kooperation mit anderen Partnern (Kanada, Neu Seeland, Australien, Groß Britannien, Israel) getätigt worden, sodass hier zusätzliche Staaten die Verfassungsrechte österreichischer Staatsbürger kompromitiert haben.
Wahrscheinlich wurde meiner Anzeige von Herrn Edward Snowden, geboren am 21. Juni 1983 in Elizabeth City, North Carolina, USA, ehemaliger US-amerikanischer Staatsbürger, ehem. Systemadministrator bei Booz Allen im Auftrag der National Security Agency (Crypto City, Fort Meade, Maryland USA) externer Mitarbeiter des NSA nachgekommen indem er den Bruch verfassungsmäßig garantierter Rechte der Öffentlichkeit bekanntmachte. Dieser Bruch der Gewaltentrennung und des Rechtes auf ein verfassungskonformes Leben wird von mir seit Jahren moniert (vergleiche Antrag auf ein verfassungskonformes Leben vom 31.01.2010 beim BG Baden)
Beweis: PV: Edward Joseph Snowden, geb. 21.Juni 1983, Elizabetz City, North Carolina, USA, staatenlos, arbeitslos seit 10.06.2013, derzeitiger Aufenthalt Flughafen Scheremetjewo-Transit, Moskau, russische Föderation (Sheremetyevo International Airport, Khimki town, Moscow Region, Russia, Post code 141400)
Beweis: Email „Anwaltsgeheimnis“ vom 25. Mai 2012 06:15:39 MESZ aus Bali/Indonesien
Beweis: Email „2013_03_20 Anzeigenunterdrückung“ aus Bali Indonesien an RA DDr. Fries


DI Mathias Gruböck                                                             Seminyak, 12.07.2013
Unternehmens- und Organisationsberater
Am Flachhard 24
2500 Baden

NSA-Spionage bei Österreichern: Ruf nach Konsequenzen

Nachdem US-Botschafter William Eacho gegenüber Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) bestätigt hat, dass das umstrittene Datensammelprogramm „Prism“ existiert und auch österreichische Internetnutzer von den Aktivitäten des Geheimdiensts NSA betroffen sein könnten, ist es zu heftiger Kritik seitens der Parteien gekommen.

SPÖ: US-Firmen an EU-Standards binden
SPÖ-Europaabgeordneter Josef Weidenholzer machte in einer Aussendung darauf aufmerksam, dass „Europa gesetzliche Möglichkeiten hat, sich gegen die Überwachung zu wehren“. Um die Spionageaktionen zu verhindern, müsse der „Anti-Fisa-Artikel“ Nummer 42 wieder eingeführt werden. US-Firmen oder Firmen anderer Länder wären somit an die EU-Datenschutzstandards gebunden, soweit sie EU-Bürgern ihre Dienste anbieten, erklärte Weidenholzer weiter.
Opposition: Abkommen aussetzen, kündigen
Peter Pilz, Sicherheitssprecher der Grünen, forderte in einer ersten Reaktion erneut die Aufkündigung des Polizeidatenabkommens durch die Bundesregierung. Außerdem verlangte Pilz unter anderem die Aufkündigung des SWIFT-Abkommens und des Passagierdatenabkommens zwischen der EU und den USA.
BZÖ-Chef und Klubobmann Josef Bucher forderte, alle Datenaustauschabkommen mit den USA auszusetzen. Team-Stronach-Klubchef Robert Lugar forderte, dass in Österreich die entsprechenden Datenschutzrichtlinien vollzogen werden. Die Initiative für Netzfreiheit forderte in einer Stellungnahme die umgehende Einstellung der Vorratsdatenspeicherung in Österreich sowie die umgehende Aufhebung der Safe-Harbor-Vereinbarung. (orf.at vom 12.07.2013)

09 Juli 2013

Betreff: Einstellung der Ermittlungen gegen Herrn Faymann und Herrn Dr. Ostermayer


Von: MG <m.gruboeck@gmx.at>
Datum: 09.07.13 09:53
An: Ursula.Kropiunig@justiz.gv.at
Kopie (CC): wksta.leitung@justiz.gv.at, Eckert Fries Prokopp | Office <Office@efpr.at>
 
Sehr geehrte Frau Dr. Kropuinig,

ich habe am 04.10.2012 eine Sachverhaltsdarstellung in diesem Fall eingegeben, die dem Ermittlungsakt weitergeleitet wurde. Laut Pressemitteilungen schlagen Sie die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Herrn Faymann und Herrn Dr. Ostermayer im Prinzip deswegen vor, da in diesem Fall der untersuchten Untreue keinen Schaden der Aktiengesellschaften hervorgerufen worden sei. 

Nach § 153 StGB macht sich der Untreue schuldig „Wer die ihm durch Gesetz,
behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, wissentlich missbraucht und dadurch dem anderen einen Vermögensnachteil zufügt“.

Eine Untreuehandlung kann in diesem Fall nicht untersucht werden, da weder Herr Faymann noch Herr Dr. Ostermayer eine wie immer geartete Befugnis über das Vermögen der betroffenen Firmen hatte. Herr Faymann hatte die Veranwortung der Verwaltung von Anteilen an einer Aktiengesellschaft - das sind in der Regel Stimmrechte in der Aktionärsversammlung. Welcher Art die in Inanspruchnahme von Vermögen von Aktiengesellschaften durch Herrn Ostermayer war und ist, kann
sicherlich auch nicht als Untreuetatbestand gesehen werden. Weiters waren beide Herren in keiner nachweisbaren Art befugt Verträge mit Dritten (Printmedien - und sei es nur mündlich) im Namen der geschädigten Firmen abzuschließen. Auch die Familie Porsche kann sich nicht einfach Geld und ein paar Porsches aus der Produktion der Porsche AG nehmen und an Dritte weiterverkaufen oder kurz einmal für eine Geburtsanzeige für ein neues Familienmitglied in allen Tageszeitungen der
VW AG die Rechnung schicken.

Dass es bei ungeplanten Geldzahlungen, die vielleicht in einem Budgetrahmen vorgesehen sind, aber speziell in Aktiengesellschaften die negativ bilanzieren, nicht kosten- und zinsfrei fällig gestellt werden können, zu Kostenwirkungen kommt, ist wohl unbestritten. Wenn nun gesellschaftsfremde Personen zu einem spezifischen Zeitpunkt Geldzahlungen an Dritte verursachen, dann entstehen zwangsläufig Finanzierungsbedarfe in einem Unternehmen. Diese ungeplanten Mehrkosten stellen sicherlich einen Schaden für das Unternehmen dar.
 
Die Einlassung, dass es durch die Werbewirksamkeit dieser Inseratenschaltung zu keinem Schadenseintritt gekommen ist, stellt die Frage warum dann eine Werbeprämie in einem Realitätengeschäft, die für den Erfolgsfall vereinbart ist eine Anklage nach §153 StGB durch die Staatsanwaltschaft Wien hervorruft?

Im Prinzip verwirkt sich mit dieser Rechtsauffassung die Staatsanwaltschaft Wien jede weitere Argumentation gegen Schutzgelderpressungen. Können Sie überhaupt eine Anklageerhebung gegen einen amtierenden Bundeskanzler vorschlagen? Wäre das nicht sehr gefährlich für Ihr weiteres
berufliches Fortkommen, würden Sie sich damit in der Generalprokuratur nicht jede Menge an Feinden machen? Abgesehen von Ihrer Weisungsbehörde der Bundesministerin Karl, deren Chef (Regierungschef) Herr Faymann ist? Immerhin hat Herr Ostermayer schon wegen viel weniger, seinen Wünschen Zuwiderhandelnden mit der Vernichtung gedroht. Können Sie nicht nur zwanghaft eine Einstellung beantragen um sich selbst zu schützen?
 
Mit freundlichen Grüßen
DI Mathias Gruböck
Am Flachhard 24
2500 Baden
co/
Jalan Drupadi 6
Seminyak/Bali
Indonesien
 
Digital unterschrieben von Mathias
Gruböck
DN: cn=Mathias Gruböck,
o=OhneNetzwerk, ou=Selbständig,
email=m.gruboeck@gmx.at, c=AT
Datum: 2015.01.01 22:21:36 +01'00'

06 Juli 2013

Angriff auf den Rechtsstaat


Der Staat Österreich gegen den langjährigen BAE-Konsulenten und Toröffner Mensdorff-Pouilly. Ein sehr ungleiches Match. Der Herr Mensdorff bestens vernetzt und verdrahtet mit allen SIGNIT-Wassern gewaschen der sogar das eine oder andere Cyberwarfare-Tool in seinem Portfolio hat und dem das Kürzel GCHQ sicher ganz unbekannt ist.

Ein sehr ungleiches Match liefert er sich bei seinem Prozess wegen Schmiergeldzahlungen im Rahmen seiner BAE-Konsulententätigkeit in Osteuropa mit dem Herrn Staatsanwalt. Da ist zum Einen die nationale Einschränkung der Möglichkeiten des Herrn Staatsanwaltes in einer multinationalen Geschichte, die die Engländer sich schon in einem Gentleman agreement untereinander gesettelt hatten. Und dann ist wohl davon auszugehen, dass die BAE-Seite des Herrn Mensdorff-Pouilly immer wieder gerne die Produkte und geschäftlichen Verbindungen ihrer eigenen Installationen nutzen um das zu machen wozu diese Dinge von Geheimdiensten eingesetzt werden: Den Standpunkt der Gegenseite auszuspähen. Da tut man sich ungemein leichter in Gerichtsverfahren wenn man so ziemlich jede Regung und Vorhabenskundgebung des Staatsanwaltes schon im Vorhinein weiß.

Da kann der gute Staatsanwalt noch so sehr der roten Reichshälfte zuzuordnen werden, er ist auf verlorenem Posten. Auf mehr als auf einen kleinen Deal für ein offensichtlich gefälschtes Fax wird es sich nicht ausgehen. Da kann der Herr Mensdorff-Pouilly auch immer lustig feixen vor Gericht. Es kann ihn ja nichts überraschen, da er alles weiß. Mei sixt? Soviel zu – das ist doch alles wurscht ob die alles und jeden ausspähen – wir haben ja nichts zu verbergen von mir können sie alles wissen. Einer der dümmsten Ansätze außer man steht darauf als exhibitionistischer Vollidiot durch die Gegend zu rennen.

So ist Rechtsstaat heute. Dieser Apparat und seine Mitglieder drehen und wenden sich die Dinge wie sie brauchen. Und solange man denen nicht in die Quere kommt, darf man auch seine demokratischen Rechte haben. Man darf denken und sogar reden und meinen und schreiben was man will – solange es das ist, was denen in die PRISMA-Filter passt. 

DI Mathias Gruböck                                                               Seminyak, 06.07.2013
Unternehmens- und Organisationsberater 

23 Juni 2013

Offensive Kräfte

Message-ID: <51C6494B.2020006@gmx.at>
Date: Sun, 23 Jun 2013 03:03:07 +0200
From: MG <m.gruboeck@gmx.at>
User-Agent: Mozilla/5.0 (Macintosh; Intel Mac OS X 10.6; rv:17.0) Gecko/20130509 Thunderbird/17.0.6
MIME-Version: 1.0
To: gerald.klug@bmlv.gv.at
CC: Edwin.Potocnik@bmlv.gv.at, Manfred.Hanzl@bmlv.gv.at, sonja.hassa@justiz.gv.at, Eckert Fries Prokopp | Office <Office@efpr.at>
Subject: Offensive Kräfte

Sehr geehrter Herr Bundesminister,

im Zuge der Erkenntnisse über die defensiven Möglichkeiten der kooperierenden angelsächsischen Kräfte in der elektronischen Datenvermittlung (Australien, Neuseeland, Kanada, USA, GB) stellt sich die Frage ob hier auch hinreichend auf die Bedrohungssituation durch aktive Kräfte die die oben genannten Truppen einsetzen, eingegangen wird (unterstellt dem U.S. Cyber Command). Österreichische Cyberabwehrgruppen zeigen im Rahmen von gemeinsamen Übungen auch mit den oben angeführten Truppen ihre Abwehrmethoden und -stärken (Sie bekommen dann von allen eine Goldmedaille) und ermöglichen hier vollkommene Transparenz der österreichischen Verteidigungsfähigkeiten. Gleichzeitig stellen offizielle österreichische Datenverarbeiter direkt diesen Truppen Zugänge zu Systemen der österreichischen Hoheitsverwaltung her, neben den Datentransfers auf nationaler und europäischer Seite (z.B.: Swift, Flugdaten)

Laut dem Außenminister der USA Herrn Kerry fühlen sich die USA seit dem 11.09.2001 angegriffen und berechtigt jeden Menschen den die USA als gefährlich einschätzen zu liquidieren. Jetzt ist jedem Beobachter der US-amerikanischen Aktivitäten seit dem 9. September die Anzahl der von den USA geführten Angriffskriegen in Kombination mit dem Nichtbeitritt zu einigen zentralen internationalen Verträgen zur Strafverfolgung von Verbrechen durch militärische Kräfte bekannt.

Weiters ist nachgewiesen, dass sich die USA durch Bauern und Ziegenhirten am Hindukusch seit Jahren angegriffen fühlen und diese und ihre Familienmitglieder in Großer Zahl liquidieren. Weiters ist bekannt, dass sich die USA und ihre verbündeten Kräfte (GB) Menschen die sich speziell mit den Aktivitäten der angelsächsischen Truppen im Internet (u.a. ECHELON, PRISM, TEMPORA und Mastering the Internet (eher offensiv)) beschäftigen, auszuschalten versuchen (Snowden, Assange,...)

Wie verteidigt der österreichische Staat seine Verfassung und die Sicherheit seiner Bürger in diesem Kontext? Wie wird diesen Aktivitäten im Rahmen der Sicherheitsdoktrin begegnet? Wie schützen Sie österreichische Staatsbürger, die durch die angelsächsischen Truppen und Dienste als Gefährdungspotential (in welchem Bezug auch immer) eingestuft werden vor der gezielten Tötung? Können Sie die Einflussnahme von offensiv ausgerichteten angelsächsischen Cybertruppen auf österreichische staatliche EDV-Systeme überhaupt feststellen oder falls es bekannt wird zeitnah unterbinden? Wie verteidigen Sie die Verfassungsgesetze der Rede- und Pressefreiheit in den elektronischen Netzwerken?

Ich beschäftige mich nun seit Jahren mit der elektronisch gestützten Kommunikation über internationale Netzwerke, deren Manipulationsmöglichkeiten, deren Vertraulichkeit und deren Auswirkungen auf staatliche, private und rechtliche Vorgänge. Im Zuge meiner Aktivitäten (und der einzelner meiner Familienmitglieder) ist mit Sicherheit anzunehmen, dass meine Kommunikationen durch britische und US-amerikanische Kräfte in Kontextbetrachtungen (automationsgestützt aber auch durch Analysten) einbezogen wurden. Da es sich hier um von mir nicht autorisierte (jedenfalls nicht direkt) Empfänger meiner Nachrichten handelt und immer der Empfänger die Message einer Kommunikation macht, ist es für mich schwer einzuschätzen inwieweit manche meiner Aktivitäten angelsächsische Interessen derart stören, dass diese als "gefährlich" eingestuft werden. Können Sie oder Ihnen unterstehende Dienste eine Gefährdung meiner Person oder meiner Kinder (z.T. in den angelsächsischen/commonwealth Raum entführt) ausschließen?

Vielen Dank für Ihre Einschätzung der Lage. Eine Anfrage mit ähnlicher Stoßrichtung habe ich bereits am 30.05.2013 an Ihren Kollegen Minister Spindelegger und eine weitere an Ihren Vorgänger Herrn Darabos gerichtet. Eine Anfrage in diesem Kontext aus dem Jahre 2011 wurde vor kurzem beim BMI dem zuständigen Bereich weitergeleitet.


DI Mathias Gruböck
Unternehmens- und Organisationsberater
Am Flachhard 24
2500 Baden

co/
HNA oder BVT fragen

16 Juni 2013

Betreff: Anzeige gegen STA Mag. Johann Fuchs


Von: MG <m.gruboeck@gmx.at>
Datum: 16.06.13 06:51
An: sonja.hassa@justiz.gv.at
Kopie (CC): Eckert Fries Prokopp | Office <Office@efpr.at>, poststelle@sta-m1.bayern.de

Sehr geehrte Frau Mag. Hassa,

mit der Bitte um rechtsstaatliche und verfassungskonforme Behandlung der Anzeige
gegen OSTA Mag. Johann Fuchs. Dateien mit dem Kürzelanhang "_low" entsprechen den gescannten Kopien der Originaldokumente mit reduzierter Pixelzahl.

Mit freundlichen Grüßen
DI Mathias Gruböck
Unternehmens- und Organisationsberater
Am Flachhard 24
2500 Baden
(derzeit in Indonesien aufhältig)

Anhänge:
2013_06_16 Anzeige STA Mag Johann Fuchs_u.pdf 590 KB
2013_03_05 OSta Johann Fuchs.pdf 229 KB
2013_01_30 Sachverhalt Proporz.pdf 118 KB
2010_03_23 Staatsanwaltschaft.pdf 221 KB
2010_01_26 Sachverhaltsdarstellung.pdf 104 KB
Auskunftsersuchen nach §5 des Militärbefugnisgesetzes_low.pdf 156 KB
2009_05_26 LG Rekurs_low.pdf 175 KB
2013_06_16 Anzeige STA Mag Johann Fuchs.mp4 1.2 MB

1 von 1 16.06.13 07:57

31 Mai 2013

Gefährdung durch gezielt Liqidierung im Außland

Betreff: Gefährdung durch gezielte Liquidierungen im Außland
Von: MG <m.gruboeck@gmx.at>
Datum: 31.05.13 19:08
An: michael.spindelegger@bmeia.gv.at
Kopie (CC): Eckert Fries Prokopp | Office <Office@efpr.at>, kanzlei@gruboeck.com
 
Sehr geehrter Herr Bundesminister Dr. Spindelegger,
 
in unserem Nachbarland Deutschland werden offenbar Maßnahmen zur gezielten Tötung von Menschen begünstigt und unterstützt. Diese Tötungsdelikte (nach dem ABGB geplanter Mord) werden im Luftraum und im Territorium von souveränen Staaten (allesamt Mitglieder und Unterzeichner der UNO-Menschenrechtskonvention) durchgeführt. Offenbar liegt die Entscheidungshoheit über den Ort und die Tötung bei rechtsstaatlich und völkerrechtlich nicht fassbaren amerikanischen offiziellen Instanzen.
 
Haben Sie als Außenminister von Österreich hier Sicherheiten, dass derartige Maßnahmen im österreichischen Luftraum nicht durchgeführt werden können (z.B.: Überflüge der US Airforce während der Balkankriege, Illegale Überflüge im Rahmen der geheimen Gefangenentransporte) und dass österreichische Staatsbürger, die sich im Ausland befinden nicht gezielt ermordet werden, wenn sich die vereinigten Staaten angegriffen fühlen? Geht das österreichische Außenministerium im Rahmen von Reisewarnungen auf die Möglichkeit ein, im Umfeld einer gezielten Tötung in diversen Ländern Afrikas, Asiens und Europas ebenfalls getötet werden zu können? Gibt es von der amerikanischen Militärführung Zusagen über Gebiete auf der Welt in denen diese Liquidierungen nicht durchgeführt werden? Ich befinde mich gerade in den Vereinigten Arabischen Emiraten - ist hier von gezielten Tötungen auszugehen? Sind Liquidierungen (und Kollateralschäden) in Ländern mit einer mehrheitlichen muslimischen Bevölkerung wahrscheinlicher?
 
Mit freundlichen Grüßen
DI Mathias Gruböck