Wie ist das eigentlich dienstrechtlich? Wenn Beamte des Magistrats oder der BH in der Sonntagsruhe Stimmen ohne die Wahlkommission auszählen.oder"vorbereiten", wer hat hier die Überstunden und die Ausnahme von der Sonntagsruhe genehmigt? (Also nach Sonntag 17 Uhr und vor Montag 9.00 Uhr - und warum hat man den Plan die Stimmen "vorzuzählen" sich nicht von der Wahlkommission VORAB genehmigen lassen?) Bekommen die dann auch eine "Einmalprämie" wenn das Ergebnis richtig vorliegt? Wenn etwas schief gelaufen wäre, dann wären sie durch das Amtsgeheimnis zum Schweigen verpflichtet
DI Mathias Gruböck Nondorf, 22.06.2016
Unternehmens- und Organisationsberater
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