27 Juli 2016

Wenn Kleiner meint ...

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Meinl-Gutachter wirft Staatsanwalt Ausübung von Druck vor

Fritz Kleiner, der im Meinl-Prozess als Gutachter tätig war und diesen Auftrag Ende 2011 zurückgelegt hat, fühlte sich damals von der Staatsanwaltschaft unter Druck gesetzt. Das gehe aus seinen Tagebuchaufzeichnungen hervor, die im Akt zu diesem Fall enthalten sind, schreibt die „Presse“ (Samstag-Ausgabe). Es habe nicht nur zeitlichen Druck gegeben, sondern vor allem auch inhaltlichen.
Das 18 Seiten starke Tagebuch beginne am 8. Mai 2011 und sei vier Monate lang geführt worden. „In den 35 Jahren meiner Tätigkeit als Gutachter habe ich so etwas noch nie erlebt“, sagte er heute laut „Presse“. So habe er zu Beginn des Tagebuchs geschrieben: „Die seit Februar 2011 völlig geänderte Tonart in unserer Zusammenarbeit findet mich fassungslos.“
Die Staatsanwaltschaft habe Kleiner ersucht, er solle „die ÖNB-Prüfung, wie sie im Akt ist, nicht kritiklos übernehmen, sondern quasi eine Nachprüfung der ÖNB-Prüfung vornehmen“. Kleiner dazu: „Ich bin verwirrt und bringe dies auch zum Ausdruck.“ Michaela Schnell, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien sagte der „Presse“ dazu: „Wenn Kleiner meint, dass ein strafrechtliches oder disziplinäres Fehlverhalten vorliegt, dann soll er Anzeige erstatten.“

Weinzierl zweifelt an Objektivität

Meinl-Bank-Vorstand Peter Weinzierl reagierte heute in einer Aussendung auf den Bericht: „Was sich hier vor den Augen der Öffentlichkeit abspielt ist ungesetzlich: Die Staatsanwaltschaft ist in Österreich gesetzlich verpflichtet, objektiv und neutral vorzugehen. Aber bei Julius Meinl, der Meinl Bank und ihren Organen hält sich der verantwortliche Staatsanwalt offenbar nicht an dieses Gesetz.“ Zugleich bezweifelt Weinzierl, dass der Nachfolger Kleiners als Gutachter, Martin Geyer, unabhängig und objektiv arbeiten könne.
 
DI Mathias Gruböck                                                                                    Baden, 11.03.2012
Unternehmens- und Organisationsberater

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