27 Juli 2016

Bankgeheimnis nur für geschmierte Ermittler?


Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption
Dampfschiffstraße 4
1030 Wien



Anzeige wegen systematischem Amtsmissbrauch, Verdacht der Geschenkannahme im Amt, Bruch des Bankgeheimnisses

Laut Onlinemagazin ORF.AT berichtet die periodische Zeitschrift Profil über die oben angeführten Straftaten von Ermittlungsbeamten im Falle Grasser:



Diese strafbaren Handlungen zwischen Journalisten und Ermittlern finden laufend und wiederholt statt. Motivation für die strafbaren Handlungen stellen entweder persönliche Bereicherung durch Geschenkannahme oder organisierte verschwörerische Tätigkeiten dar.

Hinzu kommt in diesem Fall, der gemeinschaftliche Bruch des Bankgeheimnisses (§38 Bankwesengesetz – speziell hier der letzte Absatz aus dem Auszug aus Wikipedia).



Diese Straftaten und Gesetzesbrüche der verfassungsrechtlich garantierten Grundrechte werden zur Anzeige gebracht.

DI Mathias Gruböck,        (erging am 11.02.2012 an die Korruptionsstaatsanwaltschaft Wien)
Am Flachhard 24
2500 Baden

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