27 Juli 2016

Korrupte Geheimdienstmitarbeiter ermitteln weiter


Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption
Dampfschiffstraße 4
1030 Wien

Sachverhaltsdarstellung: Verschwörung im Amt, radikale Einzeltäter

Als Detaillierung der Inhalte der Anzeigen „2012_02_11 Anzeige Bankgeheimnis“ und „2012_02_09 Anzeige Korr_V1“ möchte ich folgende Sachverhalte einbringen.

Laut Aussage der Leiterin des parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum Thema Korruption, Frau Mag.a Dr.in Gabriela Moser, ist der Tatbestand von illegalen Geldforderungen durch einen Staatspolizisten evident:

"Die Protokolle zeigen, dass Karl-Heinz Grasser keinerlei Skrupel hatte, Meischberger ein ‚freundschaftliches‘ Treffen mit dem bestechlichen Staatspolizisten vorzuschlagen, der angeboten hatte, gegen Geld den ganzen Verhandlungsstand weiterzugeben“, so Moser

Dass diese geforderte „Schutzgeldzahlung“ durch einen Einzeltäter in der Staatspolizei erfolgt ist, legt Parallelen zu der Definition eines radikalisierten Einzeltäters durch Mag. Alois Moick, AL der Abteilung 1 im BVT nahe:

Bezüglich Ihrer Anfrage betreffend „radikalisierte Einzeltäter“ teilen wir Ihnen mit, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) unter radikalisierten Einzeltätern insbesondere Einzelpersonen versteht, welche die Bevölkerung, die verfassungsmäßige Grundordnung sowie die Institutionen und Einrichtungen des Staatsund des Gemeinwesens durch weltanschaulich und politisch motivierte Kriminalität unterminieren, verletzen oder lähmen.“

Aus dem Beweismittel aus einem laufenden Ermittlungsverfahren einer österreichischen Polizeibehörde:




geht nun folgender Tatbestand durch sehr glaubwürdige Zeugenaussagen (Im geheimen abgehört) hervor:


und weiter:



und weiter:



Diese Aussagen und das gesamte Verhalten von Parteien und staatlichen Organisationen im Zuge der Verdächtigungen gegenüber Herrn Grasser, stellen den dringenden Verdacht der Verschwörung im Amt nahe. Weiters deutet die angebotene entgeltliche Weitergabe von Informationen an Herrn Meischberger darauf hin, dass es Informationen zur Entlastung der Verdächtigten gibt, die nicht in den Ermittlungsergebnissen Aufnahme finden. Dies legt die Straftat der Unterdrückung von Beweismitteln nahe.



DI Mathias Gruböck Baden, 12.02.2012

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