26 Juli 2016

O-Staatsanwalt Mag. Johann Fuchs







ist das der gleiche Mag. Johann Fuchs, der schon Anfang 2010 keine tatsächlichen Verdachtsmomente vorfand – ohne je irgendjemand darüber befragt zu haben? Vielleicht hat er sich nicht mehr daran erinnert und ist diesmal erpichter auf Aufklärung – wobei, die Staatsanwaltschaft in Wiener Neustadt ja bekannt dafür ist, dass sie Beschuldigte unter falschen Namen anlegen, falls sie nicht unbekannte Täter befragen können.

J
etzt war dann aber schon bald jede Geschäftsabteilung in Wr. Neustadt mit Einstellungen dran. 4, 5 und 6 – welche kommt diesmal zum Einsatz? Gott sei dank, meinen Namen schreiben die Damen und Herren mittlerweile fehlerlos. Wie wäre es mit Gruber-Sew Hee oder Krötchek-Sew? Hee, ist ja nur Spass.




Ob die Damen und Herren von der GA (n+1) diesmal wiederum keine „tatsächlichen Gründe“ finden um die Ermittlungen wieder flugs einzustellen bleibt weiterhin spannend. Diese Schlüsse kommen Staatsanwälten (die dann Oberstaatsanwälte werden) offenbar durch meditatives in sich Hineinhören. Weil unbekannte Täter oder Täter mit falschen Namen gemeinhin die Sachlage ganz schlecht erklären. Und mich hat noch nie jemand gefragt. Das weiß man einfach indem man ein Jusstudium ablegt – das können keine tatsächlichen Morddrohungen gewesen sein. Das war nie und nimmer Sachbeschädigung am Auto. Leute mit solch einer Intuition werden flugs zu Oberstaatsanwälten befördert.



DI Mathias Gruböck
Am Flachhard 24
2500 Baden
Unternehmens- und Organisationsberater Seminyak, 05.03.2013

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