15 April 2016

Alles rechtlich gedeckt



Motte Allerechtevorbehalten Stimmt nicht - sie müssen einen Zettel schreiben, der dokumentiert, dass sie Daten abgefragt haben. Wenn der Herr Polizist zum Beispiel im Zweitberuf einen Vertrag mit einer Sicherheitsfirma hat, dann muss er zum Beispiel schreiben, dass der Herr X oder die Frau Y im Verdacht der Verhetzung/Kinderpornographie/Bruch des geistigen Eigentums usw. im Internet stünde, damit er sich alle Daten anschauen kann. Zum Beispiel veröffentlicht ein Herr Böhmermann einen Sodomie- und Kinderpornographievorwurf gegen einen türkischen Staatsbürger. Damit muss der Staat eine Ermittlung einleiten, da hier die Begehung von Straftaten angezeigt wurden. Jetzt kann jeder österreichische Polizist den Computer, das Handy und die Bankdaten von Herrn Erdogan unter Billigung des Rechtsschutzbeauftragten abfragen. Rechtlich vollkommen gedeckt.

DI Mathias Gruböck                                                         Nondorf, 15.04.2016
Unternehmens- und Organisationsberater

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen