Motte
Allerechtevorbehalten Stimmt nicht - sie müssen
einen Zettel schreiben, der dokumentiert, dass sie Daten abgefragt
haben. Wenn der Herr Polizist zum Beispiel im Zweitberuf einen
Vertrag mit einer Sicherheitsfirma hat, dann muss er zum Beispiel
schreiben, dass der Herr X oder die Frau Y im Verdacht der
Verhetzung/Kinderpornographie/Bruch des geistigen Eigentums usw. im
Internet stünde, damit er sich alle Daten anschauen kann. Zum
Beispiel veröffentlicht ein Herr Böhmermann einen Sodomie- und
Kinderpornographievorwurf gegen einen türkischen Staatsbürger.
Damit muss der Staat eine Ermittlung einleiten, da hier die Begehung
von Straftaten angezeigt wurden. Jetzt kann jeder österreichische
Polizist den Computer, das Handy und die Bankdaten von Herrn Erdogan
unter Billigung des Rechtsschutzbeauftragten abfragen. Rechtlich
vollkommen gedeckt.
DI Mathias Gruböck Nondorf, 15.04.2016
Unternehmens- und Organisationsberater
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