Sehr geehrter Herr DI Gruböck,
haben Sie besten Dank für Ihr
Schreiben, das wir aufmerksam gelesen haben und auf das wir
wie folgt Stellung nehmen:
Mit der am 1. Jänner 2019 in Kraft
tretenden, verpflichtenden Registrierung von Wertkarten
(sogenannten Prepaid-SIM-Karten) hat das
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und
Technologie (BMVIT) gemeinsam mit dem
Bundesministerium für Inneres (BMI) für
Österreich eine Verordnung im Rahmen des Sicherheitspakets
der Bundesregierung umgesetzt. Ab nun müssen sich Kunden
beim Neukauf einer Wertkarte beim jeweiligen
Mobilfunkanbieter persönlich identifizieren, so wie es
bisher bereits bei Vertragstarifen der Fall ist.
Mit dieser Maßnahme unterstützt die
Bundesregierung vor allem die wichtigen Bereiche der
Kriminalitätsprävention und der Verbrechensaufklärung. Denn
wie die Erfahrung zeigt, ermöglicht gerade im Bereich der
Wertkarten die gegebene Anonymität häufig Kriminalität und
Verbrechen. Terrorvorbereitungen, Drogen- und Menschenhandel
oder generell das organisierte Verbrechen hätten es ohne
diese schützende Anonymität um ein vielfaches schwerer,
unentdeckt und unerkannt zu agieren.
Ebenso behindert die bisher fehlende
Registrierungspflicht häufig Fahndungserfolge und die
vollständige Aufklärung von Verbrechen durch die jeweiligen
Behörden. In anderen EU-Staaten wie Deutschland, Frankreich,
Italien, Spanien, Belgien und Griechenland gilt die
Registrierungspflicht für Wertkarten bereits.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen
Informationen gedient zu haben und verbleiben
mit besten Grüßen
Brigitte Schindl
Leiterin Bürgerservice
Kabinett des Vizekanzlers
Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport
Tel.: +43 1 716 06-662174
Minoritenplatz 3
1010 Wien
Datenschutzrechtliche Informationen gemäß
Art 13 DSGVO:
Wir speichern und verarbeiten Daten
ausschließlich im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016
zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung
personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur
Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (DSGVO) sowie des durch
das Datenschutz-Anpassungsgesetz novellierten
Datenschutzgesetzes idF vom 25. Mai 2018.
Unsere Zusendung erfolgt auf der
Rechtsgrundlage des Bundesministeriengesetzes 1986, BGBl.
Nr. 76/1986 idgF, Teil 2 der Anlage zu §2
(Informationstätigkeit der Bundesregierung). Hierfür
speichern wir Ihren Vor- und Zunamen, Ihre E-Mail-Adresse
und ggf. sonstige personenbezogene Daten, die Sie im Zuge
Ihres Schreibens an uns übermitteln.
Für die zutreffen
Sehr geehrtes Bürgerservice
Vielen Dank für die rasche Antwort. Laut ihrern
Aussagen wird also die Aufklärungsquote oder gar die
Verbrechensraten im Bereich Terrorvorbereitungen, Drogen-
und Menschenhandel oder generell im organisierten Verbrechen
durch die Registrierung steigen respektive sinken. Gibt es hier
irgendwelche Erfahrungswerte (zum Beispiel von den deutschen
Kollegen) wie die Verbrechensraten in den angeführten Bereichen
der OK gesunken sind? Hat Österreich höhere Verbrechensraten im
Bereich organisierte Kriminalität als Deutschland,
Frankreich, Italien, Spanien, Belgien und Griechenland?
Speziell in Italien - hat hier die Registrierungspflicht für
Wertkarten OK-Verbrechen in welchem Ausmaß reduziert?
Anonymität gegenüber der Exekutive ist eine
Grundvorraussetzung für OK-Verbrechen. Ich dachte immer, daß
die Hauptaufgabe der polizeilichen Ermittlungen eben die
Herstellung von nachweislichen Verbindungen zwischen
Straftaten und Verdächtigen ist. Ich hoffen dann doch nicht,
dass die Beamte des BMI bis jetzt keine Erfolge in der
Bekämpfung der OK hatten weil jene mit Handys telefonierten,
deren SIMs nicht im Telefonbuch einem Namen zugeordnet waren.
Bitte warnen sie ihre Kollegen vom BMI, dass auch weiterhin
nicht zwingend der- oder diejenige ein Handy verwendet auf den
die Registrierung lautet. Meines Wissens nach hat
Großbritannien die Registrierungspflicht wegen keinerlei
Auswirkungen auf irgendwelche Verbrechensstatistiken wieder
zurückgenommen. Viel Aufwand für Nichts. Das wird uns in
Österreich, ob seiner aktuellen polizeistaatlichen
Kontrollbestrebungen sicherlich nicht erwarten. Ganz wichtig
auch noch - Strafrahmen hinaufsetzen, dann fürchtet sich die
Mafia auch gleich mehr vorm schlimm sein. Dann sind wir
endlich sicher vor dem Bösen, dass ja bekanntlich immer und
überall lauert.
Danke und MfG
DI Mathias Gruböck
Am 14.05.19 um 10:16 schrieb
*BMOEDS.Buergerservice:
Sehr geehrter Herr DI Gruböck,
haben Sie besten Dank für Ihr
Schreiben, das wir aufmerksam gelesen haben und auf das wir
wie folgt Stellung nehmen:
Mit der am 1. Jänner 2019 in Kraft
tretenden, verpflichtenden Registrierung von Wertkarten
(sogenannten Prepaid-SIM-Karten) hat das
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und
Technologie (BMVIT) gemeinsam mit dem
Bundesministerium für Inneres (BMI) für
Österreich eine Verordnung im Rahmen des Sicherheitspakets
der Bundesregierung umgesetzt. Ab nun müssen sich Kunden
beim Neukauf einer Wertkarte beim jeweiligen
Mobilfunkanbieter persönlich identifizieren, so wie es
bisher bereits bei Vertragstarifen der Fall ist.
Mit dieser Maßnahme unterstützt die
Bundesregierung vor allem die wichtigen Bereiche der
Kriminalitätsprävention und der Verbrechensaufklärung. Denn
wie die Erfahrung zeigt, ermöglicht gerade im Bereich der
Wertkarten die gegebene Anonymität häufig Kriminalität und
Verbrechen. Terrorvorbereitungen, Drogen- und Menschenhandel
oder generell das organisierte Verbrechen hätten es ohne
diese schützende Anonymität um ein vielfaches schwerer,
unentdeckt und unerkannt zu agieren.
Ebenso behindert die bisher fehlende
Registrierungspflicht häufig Fahndungserfolge und die
vollständige Aufklärung von Verbrechen durch die jeweiligen
Behörden. In anderen EU-Staaten wie Deutschland, Frankreich,
Italien, Spanien, Belgien und Griechenland gilt die
Registrierungspflicht für Wertkarten bereits.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen
Informationen gedient zu haben und verbleiben
mit besten Grüßen
Brigitte Schindl
Leiterin Bürgerservice
Kabinett des Vizekanzlers
Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport
Tel.: +43 1 716 06-662174
Minoritenplatz 3
1010 Wien
Datenschutzrechtliche Informationen gemäß
Art 13 DSGVO:
Wir speichern und verarbeiten Daten
ausschließlich im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016
zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung
personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur
Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (DSGVO) sowie des durch
das Datenschutz-Anpassungsgesetz novellierten
Datenschutzgesetzes idF vom 25. Mai 2018.
Unsere Zusendung erfolgt auf der
Rechtsgrundlage des Bundesministeriengesetzes 1986, BGBl.
Nr. 76/1986 idgF, Teil 2 der Anlage zu §2
(Informationstätigkeit der Bundesregierung). Hierfür
speichern wir Ihren Vor- und Zunamen, Ihre E-Mail-Adresse
und ggf. sonstige personenbezogene Daten, die Sie im Zuge
Ihres Schreibens an uns übermitteln.
Für die zutreffende Beantwortung Ihres
Anliegens werden relevante Auszüge Ihrer Daten
(insbesondere Vor- und Zuname, E-Mail, Anschrift und ggf.
Telefonnummern) – wenn organisationstechnisch
erforderlich – an andere Dienststellen im
Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport
weitergeleitet sowie ggf. an andere Bundesministerien
und/oder Behörden übermittelt.
Ihre Rechte
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf
Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung,
Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn
Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten
gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre
datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise
verletzt worden sind, können Sie sich bei der
Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die
Datenschutzbehörde.
Sehr geehrte Ministieriumsbeamte,
ist es für einen Bürger eigentlich irgendwie möglich
nachzuvollziehen wer sich diesen ausgemachten Unfug der
Registrierungspflicht von jahrzehntealten SIM-Karten einfallen
lassen hat? War das die neoliberale Pressure-Group der IV, die
den US-Internetriesen jedwedes Ungemach bei der
Identifizierung derer User ersparen wollte oder wirklich der
vollkommene Humbug, dass durch Registrierung irgendwelche
Verbrechen verunmöglicht werden würden.
Welches Ministerium trägt dafür die Verantwortung, dass man
neuerdings SIM-Karten, auf denen m-parking und Bürgerkarte
verknüpft sind, entgeltlich registrieren lassen muss?! Haben
sich die Herren in Virginia darüber aufgeregt, dass nicht alle
Datensätze, die sie von den Österreichern im Datenringtausch
überlassen bekommen, ihren Erwartungen für ordentliche
Überwachung entsprechen? Bekäme das neutrale Österreich sonst
Probleme bei seiner Zertifizierung beim militärischen Bündnis
NATO? Noch dazu wo die sich alsbald gegen den bösartigen Iran
mittels einer kleinen Vorwärtsverteidigung wehren will. Sind
deswegen schon die Verbindungsoffiziere des ÖBH in die
Ministerien eingeschleust worden und hat deren Militärpolizei
Exekutivgewalt über Zivilisten erhalten?
Dient die Gesamtmenge an anti-muslimischen Vorschriften und
Gesetzen bereits einer Vorbereitung auf die Teilnahme
(Unterstützung) an strategischen Kriegsszenarien. Dienen
Innenministertreffen entlang der Balkanroute bereits der
Kanalisierung von zu erwartenden Flüchtlingsströmen, deren
Aufnahme die NATO-Staaten (inkl. nicht stimmberechtigte
PfF-Mitglieder), die sich nur mittelbar an Kampfhandlungen
beteiligen, gemeinhin erledigen (vergleiche Angriffskriege
gegen Jugoslawien, Afghanistan und Syrien)
Wie man bereits aus den Abhörprotokollen des BvT (oder
ähnlicher BMI-Strukturen) im Parlament 2010 erfahren konnte,
wussten die proporzdurchsetzen Polizei- und Geheimdienste
durchaus wie man anonyme Telefonwertkarten abhört und sogar
wie man diese gewonnenen Informationen auch gleich gegen Geld
an Interessenten weitergibt. Warum genau muss ich jetzt
Uralt-SIM's personalisieren? Wegen welcher Sicherheit? Die
Sicherheit, dass wir wieder neutral auf der Seite der
Angreifer in den nächsten Krieg streben oder die Sicherheit,
dass ich mir Notfalls meine korrumpierte Privatsphäre mit
hinreichend Geld und politischem Einfluss wieder zurückkaufen
kann oder was?
Wer genau in den Ministerien oder gar im Parlament verspürte
hier einen Wählerauftrag um dem Souverän durch diese x-te
Überwachungsgesetzgebungsverschärfung reinzuwürgen. Als
nächstes gleich die Gesichtserkennung auf der Autobahn und den
Bahnhöfen, damit man die gleich als Gefährder rechtsfrei
herausfiltern kann, die zu gequält in die Kamera lächeln.
Bitte, wie genau gefährde ich die Sicherheit in Österreich
indem ich ein ehemaliges Vertragstelefon noch als Prepaid
weiter betreibe? Danke für eine Antwort mit den Schlagworten -
nicht zuständig, Datenschutz, Terrorgefahr, Friedensprojekt,
radikal-"irgendwas" und immer bemüht. Bitte könnten sie ihrem
Chef auch sagen, dass man mit einer derartigen Wurschtlerei
keinesfalls (korr. die Umvolkung) den Bevölkerungsaustausch
verhindern wird, da sich bekannter Weise in der
totalüberwachten DDR die Bevölkerung zum Schluss selbst
ausgetauscht hat, ob der übergroßen Sicherheitsbestrebungen
der DDR-Verantwortlichen.
Noch eine Frage: Wenn ich jetzt ein Großkonzern wäre, dürfte
ich dann bezüglich des staatlichen Eingriffs in bestehende
Dienstleistungsverträge ein CETA-Geheimgericht anrufen? Also
wenn ich genug Geld hätte um zu Recht zu kommen?
Gibt es irgendeine Möglichkeit herauszufinden welchem meiner
Volksvertreter offenbar einfach zu wenig Regelungen,
Prüfungen, Bestimmungen, Zertifizierungen, Vorschriften,
Kontrollen, Steuerungen und eben Registrierungspflichten
bestanden und sich zur Sicherheit noch schnell ein paar
Spezialitäten einfallen haben lassen. Jetzt noch dazu wo Heidi
nachweisen muß, dass sie ihr Kopftuch nur zur teutschen
Brauchtumspflege oder einfach zum Klima-Schutz trägt und nicht
aus anderen Ideologien oder gar unchristlichen
Religionszwecken heraus.
Mit freundlichen Grüßen
DI Mathias Gruböck
Baden,
10.05.2019
de Beantwortung Ihres
Anliegens werden relevante Auszüge Ihrer Daten
(insbesondere Vor- und Zuname, E-Mail, Anschrift und ggf.
Telefonnummern) – wenn organisationstechnisch
erforderlich – an andere Dienststellen im
Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport
weitergeleitet sowie ggf. an andere Bundesministerien
und/oder Behörden übermittelt.
Ihre Rechte
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf
Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung,
Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn
Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten
gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre
datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise
verletzt worden sind, können Sie sich bei der
Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die
Datenschutzbehörde.
Sehr geehrte Ministieriumsbeamte,
ist es für einen Bürger eigentlich irgendwie möglich
nachzuvollziehen wer sich diesen ausgemachten Unfug der
Registrierungspflicht von jahrzehntealten SIM-Karten einfallen
lassen hat? War das die neoliberale Pressure-Group der IV, die
den US-Internetriesen jedwedes Ungemach bei der
Identifizierung derer User ersparen wollte oder wirklich der
vollkommene Humbug, dass durch Registrierung irgendwelche
Verbrechen verunmöglicht werden würden.
Welches Ministerium trägt dafür die Verantwortung, dass man
neuerdings SIM-Karten, auf denen m-parking und Bürgerkarte
verknüpft sind, entgeltlich registrieren lassen muss?! Haben
sich die Herren in Virginia darüber aufgeregt, dass nicht alle
Datensätze, die sie von den Österreichern im Datenringtausch
überlassen bekommen, ihren Erwartungen für ordentliche
Überwachung entsprechen? Bekäme das neutrale Österreich sonst
Probleme bei seiner Zertifizierung beim militärischen Bündnis
NATO? Noch dazu wo die sich alsbald gegen den bösartigen Iran
mittels einer kleinen Vorwärtsverteidigung wehren will. Sind
deswegen schon die Verbindungsoffiziere des ÖBH in die
Ministerien eingeschleust worden und hat deren Militärpolizei
Exekutivgewalt über Zivilisten erhalten?
Dient die Gesamtmenge an anti-muslimischen Vorschriften und
Gesetzen bereits einer Vorbereitung auf die Teilnahme
(Unterstützung) an strategischen Kriegsszenarien. Dienen
Innenministertreffen entlang der Balkanroute bereits der
Kanalisierung von zu erwartenden Flüchtlingsströmen, deren
Aufnahme die NATO-Staaten (inkl. nicht stimmberechtigte
PfF-Mitglieder), die sich nur mittelbar an Kampfhandlungen
beteiligen, gemeinhin erledigen (vergleiche Angriffskriege
gegen Jugoslawien, Afghanistan und Syrien)
Wie man bereits aus den Abhörprotokollen des BvT (oder
ähnlicher BMI-Strukturen) im Parlament 2010 erfahren konnte,
wussten die proporzdurchsetzen Polizei- und Geheimdienste
durchaus wie man anonyme Telefonwertkarten abhört und sogar
wie man diese gewonnenen Informationen auch gleich gegen Geld
an Interessenten weitergibt. Warum genau muss ich jetzt
Uralt-SIM's personalisieren? Wegen welcher Sicherheit? Die
Sicherheit, dass wir wieder neutral auf der Seite der
Angreifer in den nächsten Krieg streben oder die Sicherheit,
dass ich mir Notfalls meine korrumpierte Privatsphäre mit
hinreichend Geld und politischem Einfluss wieder zurückkaufen
kann oder was?
Wer genau in den Ministerien oder gar im Parlament verspürte
hier einen Wählerauftrag um dem Souverän durch diese x-te
Überwachungsgesetzgebungsverschärfung reinzuwürgen. Als
nächstes gleich die Gesichtserkennung auf der Autobahn und den
Bahnhöfen, damit man die gleich als Gefährder rechtsfrei
herausfiltern kann, die zu gequält in die Kamera lächeln.
Bitte, wie genau gefährde ich die Sicherheit in Österreich
indem ich ein ehemaliges Vertragstelefon noch als Prepaid
weiter betreibe? Danke für eine Antwort mit den Schlagworten -
nicht zuständig, Datenschutz, Terrorgefahr, Friedensprojekt,
radikal-"irgendwas" und immer bemüht. Bitte könnten sie ihrem
Chef auch sagen, dass man mit einer derartigen Wurschtlerei
keinesfalls (korr. die Umvolkung) den Bevölkerungsaustausch
verhindern wird, da sich bekannter Weise in der
totalüberwachten DDR die Bevölkerung zum Schluss selbst
ausgetauscht hat, ob der übergroßen Sicherheitsbestrebungen
der DDR-Verantwortlichen.
Noch eine Frage: Wenn ich jetzt ein Großkonzern wäre, dürfte
ich dann bezüglich des staatlichen Eingriffs in bestehende
Dienstleistungsverträge ein CETA-Geheimgericht anrufen? Also
wenn ich genug Geld hätte um zu Recht zu kommen?
Gibt es irgendeine Möglichkeit herauszufinden welchem meiner
Volksvertreter offenbar einfach zu wenig Regelungen,
Prüfungen, Bestimmungen, Zertifizierungen, Vorschriften,
Kontrollen, Steuerungen und eben Registrierungspflichten
bestanden und sich zur Sicherheit noch schnell ein paar
Spezialitäten einfallen haben lassen. Jetzt noch dazu wo Heidi
nachweisen muß, dass sie ihr Kopftuch nur zur teutschen
Brauchtumspflege oder einfach zum Klima-Schutz trägt und nicht
aus anderen Ideologien oder gar unchristlichen
Religionszwecken heraus.
Mit freundlichen Grüßen
DI Mathias Gruböck
Baden,
10.05.2019